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News-Ticker

Betreuungsbehörde Beratung


Volltext

Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern und Ärzten zurecht zu finden.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Wird bei der Beratung vor Ort geprüft.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wird im Rahmen der Beratung besprochen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Cottbus/Chóṡebuz


Fachlich freigegeben am

12.02.2025

Zuständigkeit

Landkreise, kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Betreuungsbehörde
Adresse
Knappenstraße 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow
Postanschrift
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow

Zuständige Mitarbeiter

Mitarbeiter/in (Sozialarbeiterin Betreuungen Sch, Sp, St, T-Z)
Telefon 03573 870-4168

Mitarbeiter/in (Sozialarbeiterin Betreuungen Mb-Sz)
Telefon 03573 870-4166

Mitarbeiter/in (Sozialarbeiterin Betreuungen Has-Ma)
Telefon 03573 870-4167

Mitarbeiter/in (Sozialarbeiterin Betreuungen A-Har)
Telefon 03573 870-4165