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News-Ticker

Elterngeld beantragen


Volltext

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

Zur Beantragung des Elterngeldes sind zum Antragsformular folgende Unterlagen einzureichen:

  • Geburtsurkunde des Kindes zur Beantragung von Elterngeld (Original)
  • Kopie der aktuellen Meldebescheinigung mit allen im Haushalt lebenden Personen (mit Kind/-ern)
  • Kopie des Personalausweises / Passes
  • Kopie des Aufenthaltstitels / Fiktionsbescheinigung (bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern)

bei Bezug von Sozialleistungen/sonstige Leistungen (z.B. ALG-I; -II, BAföG, …):

  • Kopie des Bescheides über den Bezug von Sozialleistungen oder sonstigen Leistungen

bei Nichtselbstständigen (z.B. Angestellte, …):

  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe der Mutterschaftsgeldzahlung oder Negativattest - für das Elterngeld (Original) ➔ Wichtig: Eine elektronische Datenabfrage bei der Krankenkasse ist aktuell noch nicht möglich. (siehe Antrag - Punkt „9. Nach der Geburt: Mutterschaftsleistungen“)
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur Elternzeit (Anlage - Arbeitgeberbescheinigung)
  • sofern zutreffend: Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld oder Dienst- und Anwärterbezüge während der Mutterschutzfrist (Anlage - Arbeitgeberbescheinigung)
  • sofern vereinbart: Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezuges (Anlage - Arbeitgeberbescheinigung)
  • sofern vorhanden: Einkommenssteuerbescheid vom Kalenderjahr vor Geburt des Kindes
  • zusätzlich bei Berechnung des Elterngeldes aus dem Einkommen: Kopie der einzelnen Lohn-/Gehaltsbescheinigungen (keine Gesamtaufstellung):
    • Kindesmutter: der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist
    • Kindesvater: der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes (falls Elterngeld beantragt wird)

bei Selbständigen (z.B. Gewerbetreibende, …), wenn die Berechnung des Elterngeldes aus dem Erwerbseinkommen vor der Geburt erfolgen soll:

  • Nachweis für Pflichtbeiträge zur gesetzl. Sozialversicherung. (KV, RV, berufsständische Versorgungswerke, etc.)
  • Kopie des Einkommensteuerbescheids vom Kalenderjahr vor Geburt des Kindes
  • sofern noch nicht vorhanden: Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz für das Kalenderjahr vor Geburt des Kindes

 

Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zum Elterngeldantrag


    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.  
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Kosten an.


    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.


    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.


    Weiterführende Informationen


    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

    Sofern Ihr Kind vor dem 01.04.2024 geboren ist, kontaktieren Sie bitte die Elterngeldstelle für die benötigten Unterlagen.


      Fachlich freigegeben durch

      Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


      Fachlich freigegeben am

      04.08.2025

      Zuständigkeit


      Onlinedienste


      Formulare


      Zuständige Stelle(n)

      Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Jugendamt | Wirtschaftliche Jugendhilfe
      Adresse
      Knappenstraße 1
      01968 Senftenberg/Zły Komorow


      Zuständige Mitarbeiter

      Mitarbeiter/in (Sachbearbeitung Elterngeld (Familienname des Kindes: Buchstabe A-E, R-Z))
      Telefon 03573 870-4231

      Mitarbeiter/in (Sachbearbeitung Elterngeld (Familienname des Kindes: Buchstabe F-Q))
      Telefon 03573 870-4232

      Mitarbeiter/in (Sachbearbeitung Elterngeld (Familienname des Kindes: Buchstabe A-F))
      Telefon 03573 870-4233

      Frau Wagner (Sachgebietsleiterin)
      Telefon 03573 870-4220