Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Allgemeine Hinweise für Bürgerinnen, Bürger und Gäste / Information for Citizens, Residents, and Visitors
Information sheet ASP (englisch)
Informační leták AMP (tschechisch)
Arkusz informacyjny ASP (polnisch)
Weiterführende Links:
Internetseiten mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
01.10.2024: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zum Zaunbau zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt in Kraft
26.07.2024: ergänzende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt in Kraft
01.07.2024: Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL
Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL und Zaunbau entlang Teilbereich des Senftenberger Sees
Bereits seit Ende Mai 2024 registriert das Veterinäramt des Landkreises OSL neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest im südlichen Landkreis. Das Ausbruchsgebiet erstreckt sich nördlich von Kleinkoschen (OT Stadt Senftenberg) über die umliegenden Bergbaufolgelandschaften und Gebiete zwischen dem Sedlitzer See und dem Partwitzer See sowie den dazwischen liegenden Landgebieten.
Aktuelle Lage
Sowohl auf sächsischer als auch auf brandenburgischer Seite sind in den letzten vier Wochen erneut Tiere an der Tierseuche verendet. Mit Stand vom 01. Juli 2024 sind im Landkreis OSL seit dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest im November 2022 bisher insgesamt 34 Fälle der Afrikanischen Schweinepest bestätigt worden. Zwei Verdachtsfälle befinden sich aktuell in der Bestätigungsuntersuchung. Anfang Juni waren es noch 18 Fälle.
Das betroffene wildschweinreiche Gebiet wird durch das Veterinäramt des Landkreises OSL intensiv überwacht und mit umfangreichen und vielfältigen Präventionsmaßnahmen versehen, um ein mögliches Seuchengeschehen schnellstmöglich einzudämmen und eine weitere Ausbreitung im Kreisgebiet zu verhindern. So wurde unter anderem das betroffene Fundgebiet zusätzlich zu den bereits bestehenden Schutzzäunen großflächig mit einem Bauzaun umzogen und somit in sich geschlossen, um ein Abwandern potentiell infizierter Tiere zu verhindern. Betroffen ist insgesamt ein Jagdgebiet von ca. 2000 Hektar. Ergänzend wurden Lebendfallen aufgestellt und weitere Befliegungen aus der Luft durchgeführt. Die Tore des Wildschutzzaunes wurden mit Zahlenschlössern verriegelt, um ein Öffnen durch unachtsames Verhalten zu verhindern. Im betroffenen Gebiet wurden in den letzten Wochen mehrere infizierte Tiere entnommen und geborgen.
Nun wurden Ende Juni 2024 auch außerhalb der Anfang Juni kurzfristig-präventiv errichteten Umzäunung mit Bauzaun, aber trotzdem noch innerhalb des Schutzkorridors an der Schwarzen Elster zwischen Senftenberg und Kleinkoschen, tote infizierte Tiere gefunden. Es handelt sich inzwischen um 5 Tiere, die in der Nähe von Kleinkoschen/Senftenberger See/Bundesstraße 96 geborgen wurden.
Die Bergbaufolgelandschaften im Fundgebiet weisen eine sehr hohe Wildschweindichte auf. In der näheren Umgebung des ersten Fundortes in diesem Gebiet wurden bei Drohnenerkundungen und Nachweisen aus der Luft mehr als 200 Stück Schwarzwild gezählt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Seuche rasch weiter ausbreiten und weitreichende Auswirkungen auf die dort vorhandene Population haben kann.
Bestehende und neue Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung
Aufgrund der neuen Fundorte sowie mit Blick auf zu erwartende weitere Wanderbewegungen des Schwarzwildes in Richtung Senftenberg wird das Veterinäramt des Landkreises in Abstimmung mit der Landesregierung Brandenburg seine Maßnahmen und Bemühungen nochmals ausweiten.
Als erste Adhoc-Maßnahme wird seit Montag, 1. Juli 2024, das Gebiet der neuerlichen Funde zunächst mit einem Bauzaun umzäunt, um den Tieren den weiteren Weg ins Kreisgebiet abzuschneiden und sie so an der Wanderung zu hindern. Die Zaunführung verläuft ab Kleinkoschen in Richtung Senftenberg entlang des Senftenberger See-Radweges und schließt auf Höhe des Kleingartenvereins „Am Wasserwerk“ an einen bereits bestehenden Bauzaun an. Für die Dauer der Arbeiten wird der Radweg zwischen Kleinkoschen und Buchwalde im entsprechenden Abschnitt kurzzeitig von Dienstagnachmittag, 2. Juli, 16 Uhr bis Mittwochmorgen, 3. Juli, 8 Uhr, gesperrt sein. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Parallel werden die Planungen zur Errichtung weiterer Festzäune in dem betroffenen Gebiet vorangetrieben. Das Veterinäramt befindet sich in der Abstimmung mit den Kommunen, beteiligten Behörden und weiteren Betroffenen. Ziel ist es, den nördlichen und südlichen Kreis und eine weitere Ausbreitung in Richtung B169 bzw. weiter in Richtung Autobahn A13 zu verhindern. Einen größeren Seucheneintrag in den Landkreis hinein gilt es zu verhindern, um wirtschaftlichen Schaden von Landwirten und Schweinehaltern abzuwenden sowie Tierleid zu vermeiden.
12.06.2024: ergänzende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt in Kraft
05.06.2024: Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht weiterhin im Fokus. In der Vergangenheit wurden durch das Veterinäramt des Landkreises umfangreiche und vielfältige Präventionsmaßnahmen ergriffen. Dadurch konnte ein größerer Seucheneintrag in den Landkreis bisher verhindert werden.
Aktuelle Lage
Es zeichnet sich nun im südlichen Kreisgebiet im Bereich zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See sowie den Landgebieten dazwischen ein aktives Seuchengeschehen ab. Das Eintragsrisiko aus dem sächsischen Raum ist nach wie vor sehr groß. In den letzten Tagen sind im Bereich des Geierswalder Sees auf sächsischer und brandenburgischer Seite mehrere Tiere an der Tierseuche verendet.
Zum Stand 31.05.2024 sind im Landkreis OSL bisher seit dem ersten ASP-Fall im November 2022 insgesamt 18 Fälle der ASP bestätigt. Mit dem aktuellen Verdachtsfall kommt ein weiterer Fall hinzu, bei dem der Fundort erneut im OSL-Gebiet liegt, dieses Mal jedoch innerhalb der Begrenzung durch die als Präventionsmaßnahme errichteten Wildabwehrzäune.
Der Verdachtsfall wurde am Donnerstag, 30.05., nördlich von Kleinkoschen gefunden und am Freitag, 31.05., vom Landeslabor Berlin-Brandenburg bestätigt. Das darauffolgend erforderliche Untersuchungsergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts steht aktuell noch aus (Stand: 04.06., 12 Uhr).
Die Bergbaufolgelandschaften in dem Fundbereich weisen eine sehr hohe Schwarzwilddichte auf. Im näheren Umfeld des Fundortes wurden bei Drohnenerkundungen mehr als 200 Stück Schwarzwild gezählt. Es ist davon auszugehen, dass das Seuchengeschehen schnell zunehmen und weitreichende Auswirkungen auf die dort vorhandene Population haben kann.
Bestehende und neue Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung
Ziel der bestehenden, intensivierten und neu eingeleiteten Maßnahmen ist es, keinen Seuchenherd entstehen zu lassen und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Hohe Priorität hat dabei, dass die Landwirtschaft in OSL geschützt wird. Durch eine Eingrenzung der Seuche ist aktuell keine Erweiterung bzw. Festlegung von Restriktionszonen erforderlich. Diese umfassen auch Regelungen für Anbau, Haltung und Vertrieb der Landwirte. Die Seuchenbekämpfung wendet präventiv Auswirkungen auf bzw. Einschränkungen für die Landwirtschaft ab und trägt dazu bei, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags der Seuche in Schweinehaltungen minimiert.
Die Maßnahmen sorgen zudem dafür, leidvolles Verenden der Wildtiere zu vermeiden und die Ansammlung von infizierten und sterbenden Tieren in Wäldern und auch wohnortnahen Bereichen zu verhindern.
Der Bereich des potenziell akuten Seuchengeschehens erstreckt sich rund um den Fundort nördlich von Kleinkoschen über die umliegenden Bergbaufolgelandschaften und Gegenden zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See sowie den Landgebieten dazwischen (rund 1.000 Hektar). Daraus ergibt sich ein Gebiet, welches seit Ende der vergangenen Woche intensiv vom OSL-Veterinäramt im Auge behalten wird. Es erfolgt zudem ein beständiger Austausch mit den Kollegen aus Sachsen.
Seit dem 31.05. wurden durch das Veterinäramt adhoc Maßnahmen ergriffen, um ein potentielles Seuchengeschehen schnellstmöglich einzudämmen und eine weitere Ausbreitung in das Kreisgebiet und insbesondere in Richtung der Stadt Senftenberg bzw. weiter in Richtung der Autobahn A13 zu verhindern.
Das Gebiet wird intensiv per Drohnen abgesucht. So kann erfasst werden, ob Schwarzwild vorhanden ist und es ist mit der Beobachtung der Tiere über die Drohne auch möglich Verdachtsaussagen zum Zustand der Tiere zu generieren, sodass Mitarbeitende des Veterinäramtes mit Unterstützung von Jagdausübungsberechtigten gezielt auffällige und möglicherweise betroffene Tiere in dem dicht bewachsenen Gebiet ausfindig machen und Totfunde bergen können.
Aufgrund der Größe des Gebietes ist geplant, die Suche aus der Luft mit weiteren Maßnahmen zu unterstützen. Hierbei wird voraussichtlich am Montag, 10. Juni ein Hubschrauber zum Einsatz kommen.
Eine allgemeine Fallwildsuche verspricht durch den dichten Bewuchs kaum Erfolge und könnte zudem einen Bewegungsdruck in der Population erzeugen.
Aus dem Grund wurde am 31.05. den zuständigen Jägern ein Jagdverbot ausgesprochen. Damit soll eine geringstmögliche Bewegung der Wildschweine und damit eine Abwanderung in andere Gebiete verhindert werden. Mit den Jägern wurde abgestimmt, dass die Population über Lebendfallen reduziert bzw. Tiere entnommen werden können, um Krankheitsketten zu unterbrechen oder das leidvolle Verenden an der Seuche zu verhindern. Die Installation der Lebendfallen hat am 4. Juni begonnen.
In dem Areal rund um den Fundort wurden alle Tore des Wildabwehrzaunes mit Zahlenschlössern verschlossen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Tore nicht durch unaufmerksames oder unbedachtes Verhalten offenstehen. In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, ist das Veterinäramt des Landkreises telefonisch zu kontaktieren (unter 03573-870 4400). Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften.
Aktuell werden außerdem mögliche Wanderbewegungen des Schwarzwildes im Bereich Kleinkoschen analysiert. Im Ergebnis wird der Bau eines weiteren Festzaunes folgen, der den nördlichen und südlichen Kreis und eine weitere Ausbreitung in Richtung B169 verhindern sollen. Die aktuelle Planung lässt noch keine verbindliche Kommunikation des Zaunverlaufs zu. Das Veterinäramt befindet sich in der Abstimmung mit den Kommunen.
Aktuell ist noch keine Anpassung der Restriktionszonen rund um den Fundort erforderlich. Es gilt weiterhin die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 29. Februar 2024, siehe www.osl-online.de/asp
Was gilt und verändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Hinweise und Regelungen
Es gelten die verbindlichen Regelungen der weiterhin gültigen Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 29. Februar 2024. Die angeordneten Regeln beziehen sich vor allem auf Jagdausübungsberechtigte und Tier- sowie Schweinehalter. Bürgerinnen und Bürger sind in bestimmten Restriktionszonen dazu verpflichtet, ihre Hunde an der Leine zu führen. Im gesamten Landkreis ist das Aufstellen und Freihalten von Wildabwehrzäunen zu dulden. Aufgrund des aktuellen Fundes wurden bisher keine neuen Regelungen angeordnet.
Es bestehen keine Einschränkungen für den Tourismus.
Der Landkreis gibt allen Bürgerinnen und Bürger sowie Gästen wichtige Hinweise an die Hand:
Bewusstsein für auffälliges und möglicherweise gefährliches Verhalten der Wildschweine:
Infiziertes Schwarzwild entwickelt mit zunehmender Schwere der Erkrankung Fieber. Fieberndes Schwarzwild kann eine Gefahr für Menschen darstellen, daher sich die Tiere in dem Zustand möglicherweise anders verhalten.
Fiebernde Wildschweine sind auf der drängenden Suche nach Wasser zum Trinken und Abkühlen und könnten sich in einer Vielzahl und auch bei Tageslicht in der Nähe von Gewässern aufhalten.
Halten Sie die Tore entlang der ASP-Schutzzäune unbedingt geschlossen.
Wenn Sie totes Schwarzwild entdecken, egal ob in Stadt, im Wald oder als Unfallwild an der Straße, halten Sie Abstand und melden Sie den Fund unter Angabe des Fundortes und der Anzahl der gefunden Tiere an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400; (alternativ senden Sie die Meldung an ). Der ASP-Virus ist auch in einem toten Tier noch über Monate hin aktiv und kann so beim Verbleiben des Tieres in der Natur dazu führen, dass sich andere Tiere infizieren. Für den Menschen selbst besteht keine Infektionsgefahr. Sie können jedoch Überträger der Krankheit sein und so weiteres Schwarzwild oder Hausschweine infizieren.
Bei kurzfristigen Maßnahmen werden vom Veterinäramt Hinweisschilder an den Zäunen angebracht. Diese sind zu beachten.
Schutzmaßnahmen unterstützen:
Totfunde dem Veterinäramt melden (03573 870-4400)
Hinweisschilder beachten
Auf der Internetseite www.osl-online.de/asp stehen diese allgemeinen Verhaltenshinweise außerdem als übersichtliches Infoblatt zum Download zur Verfügung.
Insbesondere im Bereich rund um Kleinkoschen kann ein Aufeinandertreffen von Schwarzwild und Menschen grundlegend vermieden werden. Ein Großteil des Gebietes sind ehemalige Kippenflächen. Bürgerinnen und Bürger haben die Sperrbereiche und Verhaltensanforderungen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zu beachten. Sperrbereiche sind durch die Beschilderung „Sperrbereich – Betreten verboten – Lebensgefahr“ kenntlich gemacht.
Mit der Beachtung und Einhaltung der zuvor genannten Hinweise unterstützen sie den wirksamen Erfolg der Maßnahmen, die aktuell von Kreisverwaltung, Jägern, Drohnenfliegern, freiwilligen Helfern der Fallwildsuche und Zaunbauern mit intensiven Mühen eingeleitet und umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste können so einen wichtigen Teil dazu beitragen, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet und bestmöglich eingedämmt werden kann.
Bild zur Meldung: Bild: Schwarzwild im Bereich Kleinkoschen. Aufgezeichnet bei einer Drohnensuche als Maßnahmen zur Eindämmung der ASP am 30.05.2024 (Bild: Drohnen Expertise/ Steffen Franzeck)
29.02.2024: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) tritt in Kraft
25.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung - Errichtung eines Wildabwehrzauns - tritt in Kraft
24.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt in Kraft
04.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt aufgrund der ASP-Fälle bei Großkoschen in Kraft | ab 3. August, gelten veränderte Restriktionszonen und Maßnahmen | 2 weitere Fälle bestätigt
Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.11.2022 wird aufgehoben.
In den vergangenen Wochen wurde vermehrt Fallwild in den Gebieten um Lauta, Lauta Dorf sowie Tätzschwitz auf sächsischer Landesseite aufgefunden.
Im Bereich Großkoschen-Überleiter wurden in der vergangenen Woche fünf positiv auf den ASP-Erreger getestete Fallwildstücke durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Zwei weitere Fälle wurden gestern, am 3. August, bestätigt.
Das Gebiet der aktuell verendet aufgefundenen mit ASP infizierten Wildschweine befindet sich ebenfalls nordöstllich von Großkoschen. Dabei befanden sich beide bestätigte Fälle auf dem Kreisgebiet OSL, aber vor dem Wildabwehrzaun.
Neue Restriktionszonen
Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens aus Sachsen kommend und um eine Ausbreitung des Erregers innerhalb des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz einzudämmen, ist es unumgänglich die zuletzt im Dezember 2022 angepassten Restriktionsgebiete der Sperrzone II einschließlich des Schutzkorridors auszuweiten. Die bisher im Landkreis ausgewiesene Sperrzone II ist nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung gegen die Ausbreitung des Erregers zu entfalten und musste nun vergrößert werden.
Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, erweitert durch die Gemarkung der Stadt Senftenberg, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße.
In der Sperrzone II ist insbesondere zu beachten, dass Hunde außerhalb von Wohnsiedlungen in nicht frei umherlaufen dürfen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde.
Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt unverändert bestehen. Hier wurde im November 2022 der erste ASP-Fall auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nachgewiesen.
Es wird kein Kerngebiet im Bereich der aktuellen Funde bei Großkoschen festgesetzt, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Tierseuche die doppelte Barriere der Schutzzäune durchbrochen hat.
Der Schutzkorridor wird um die Gemarkung Senftenberg erweitert, um die Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) ins Landkreisinnere zu verhindern.
„Neben der bereits aktiven verstärkten Fallwildsuche am Boden und per Drohne aus der Luft werden vor allem für den Schutzkorridor gezielte Entnahmen von Schwarzwild vorgegeben“, beschreibt Amtstierarzt Jörg Wachtel und verdeutlicht: „Das Ziel ist dabei, die Schwarzwildpopulation durch eine zeitnah verstärkte Entnahme im gesamten Landkreis zu minimieren und eine vollständige Entnahme im Schutzkorridor und Kerngebiet nebst weißer Zone durchzuführen, so dass Infektionsketten abreißen und eine Eindämmung der ASP möglich wird.“
Für den mit dieser Verfügung erweiterten Schutzkorridor wird der Bau eines Festzaunes folgen.
Es befindet sich ein weiterer Wildabwehrzaun in der Planung. Dieser wird sich über die Gebiete der Kommunen Ruhland, Senftenberg, Schipkau und Großräschen erstrecken. „Das oberste Ziel ist, dass wir vor der Lage bleiben. Auch wenn wir derzeit nicht davon ausgehen, dass aktuell und akut die Tierseuche durch die Zäune an der Landkreisgrenze durchbricht oder gar durchgebrochen ist, ist es im weiteren Verlauf unabdingbar unsere aktuellen Schutzmaßnahmen in den Landkreis hinein zu verstärken. Der geplante Wildabwehrzaun soll in einer weiteren Reihe die Schutzmaßnahme der Wildabwehrzäune an der Landkreisgrenze verstärken“, erläutert Amtstierarzt Jörg Wachtel das Vorgehen. Der derzeit vorgesehen Trassenverlauf befindet sich in einem Planungsstatus und wird in der Karte dargestellt.
Weitere Maßnahmen für Jagdausübungsberechtigte, Schweinehalter und Landwirte
Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst weitere Maßnahmen, die insbesondere von Jagdausübungsberechtigten, Schweinehaltern und Landwirten zu beachten sind. Dazu zählen unter anderem verschiedene Regeln zur Bejagung, zur Freiland- und Auslaufhaltung und zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in den Restriktionszonen.
Die gesamte Tierseuchenallgemeinverfügung einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien abrufbar: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/5/6/9/2/20230803_TSAV_ASP_Sperrzone_I_II_Kerngebiet_wei_e_Zone_Schutzkorridor_Gro_koschen.pdf
Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL unter www.osl-online.de/asp
Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
Karte: Restriktionszonen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 03.08.2023
26.07.2023: Fund ASP-infizierter Wildschweine im Süden des Landkreises
Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhält das Thema eine neue Aktualität. Nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen wurde die Tierseuche bei aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Der ASP-Krisenstab des Landkreises hat die Arbeit aufgenommen und berät über Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Das erste Tier wurde am Montag letzter Woche, 17. Juli, auf einem Feld zwischen den Gemeinden Großkoschen im Landkreis OSL und Tätzschwitz im sächsischen Landkreis Bautzen geborgen. Eine entsprechende Untersuchung auf die Tierseuche durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde daraufhin veranlasst. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am Dienstag, 25. Juli, bestätigt.
Somit besteht abschließend Gewissheit, dass das Tier mit der für Wild- und Hausschweine tödlichen Tierseuche infiziert war. Zwischenzeitlich wurden am Dienstag, 18. Juli, und Montag, 24. Juli, im Rahmen von eingeleiteten Suchmaßnahmen unweit des Fundortes auf sächsischer und brandenburgischer Gemarkung weitere verendete Tiere entdeckt, eines davon – ein Frischling – innerhalb der Ortslage Großkoschen. Die Tiere wurden nach dem bereits vorliegenden positiven Befund des Landeslabors ebenfalls am FLI untersucht. Das bestätigte positive Ergebnis liegt seit Mittwochmorgen, 26. Juli, vor.
Mit der neuen Gefahrenlage im Süden des Landkreises werden weitere lokale Seuchenschutzmaßnahmen seitens des Veterinäramtes erforderlich. Um diese zu konkretisieren und deren Umsetzung zu veranlassen, hat der ASP-Krisenstab am Dienstag, 25. Juli, erneut seine Arbeit aufgenommen. In dem Gremium wirken Vertreter des Veterinäramtes sowie verschiedener zentraler Bereiche der Kreisverwaltung mit. Das Veterinäramt des Landkreises steht zudem mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im engen Austausch mit dem Landeskrisenzentrum des Landes Brandenburg sowie den sächsischen Kolleginnen und Kollegen.
Amtstierarzt Jörg Wachtel: „Mit der Bergung der Tiere bei Großkoschen ist es nachgewiesen, dass es infizierten Wildschweinen gelungen ist, die eingerichtete Wildschutzbarriere entlang unserer Kreisgrenze zu überschreiten. Damit gibt es erstmalig einen ASP-Eintrag in den Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hinein. Für uns hat nunmehr Priorität, die weitere Ausbreitung der Tierseuche in den Landkreis zu verhindern. Wir stehen im Kontakt mit der Landesregierung und indirekt auf diesem Weg auch mit der EU-Kommission, um geeignete Maßnahmen zu definieren und anschließend zeitnah umzusetzen.“
So ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen wird. In diesen teils großflächigen landkreisübergreifenden Arealen rund um ASP-Fundorte gelten verschärfte Vorgaben für Jagdausübungsberechtigte sowie Schweinehalter. Die derzeitige Restriktionszone („Sperrzone II“) erstreckt sich vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord ausgewiesen. Hier wurde im November 2022 das erste nachweislich infizierte Tier in OSL registriert. Die sogenannten Restriktionszonen werden von den betroffenen Landkreisen mit Tierseuchen-Allgemeinverfügungen in Abstimmung mit der Landesregierung festgelegt und müssen zuvor von der EU-Kommission bestätigt werden.
Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken. Hier soll konkret die zweite Zaunreihe in Richtung Sachsen, die in Teilen bislang aus Bauzäunen besteht, gegen einen Festzaun ausgetauscht werden, um die Schutzwirkung weiter zu verstärken. Zum Zweck der Gefahrenabwehr hat der Landkreis bislang Wildschutzzäune mit einer Gesamtlänge von 240 Kilometern errichtet.
Über konkrete bevorstehende Maßnahmen in Reaktion auf die aktuelle Seuchenlage im Süden des Landkreises informiert die Kreisverwaltung in den kommenden Tagen nach erfolgter Abstimmung mit Behörden und weiteren Akteuren. Die konkreten Angaben, einschließlich der sich daraus ableitenden Maßnahmen, werden in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL unter www.osl-online.de/asp
Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
Kartenausschnitt: Im Süden des Landkreises OSL in der Nähe von Großkoschen wurde bei mehreren Wildschweinen das ASP-Virus nachgewiesen. Die Karte zeigt die aktuellen Fundorte auf brandenburgischer Seite sowie die derzeitigen Wildschutzzäune (gelb=Gehölzschutzzaun, rot=fester Wildschutzzaun, rosa=Bauzaun). (Grafik: Veterinäramt OSL/Schuster)
28.04.2023: ASP-Nachweis in Sachsen nahe OSL-Grenze erfordert Schließung der Tore entlang des Schutzzaunes zwischen Hosena und Großkoschen
Stand: 26.07.2023: Die Tore sind nach wie vor verschlossen
Am Donnerstag (27.04.) erreichte das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Information über ein mit ASP infiziertes Wildschwein, welches im sächsischen Landkreis Bautzen in unmittelbarer Nähe zur OSL-Kreisgrenze erlegt worden ist. Der Nachweis befindet sich zwar auf sächsischem Gebiet, jedoch innerhalb des durch OSL errichteten und per Zäunen gesicherten Wildschwein-Schutzkorridors. Der Schutzkorridor erstreckt sich über sächsische und brandenburgische Gebiete. Dadurch werden seitens OSL Akutmaßnahmen erforderlich zur Wiederherstellung der Schutzfunktion des Gebietes.
So werden mit sofortiger Wirkung die Tore entlang des OSL-Schutzzaunes im Bereich der Kreisgrenze zwischen Hosena und Großkoschen per Zahlenschloss verschlossen. Gleiches gilt für die Tore entlang des zweiten Zaunes im Sächsischen. Die Tore können normalerweise benutzt – geöffnet und geschlossen – werden. Oftmals wird das Wiederverschließen der Tore jedoch vergessen. Um ein Wandern des Schwarzwildes aus dem Schutzkorridor hinaus und weitere Wanderungen von Schwarzwild aus dem sächsischen Gebiet in den Schutzkorridor hinein zu verhindern und die Schutzmaßnahme Zaun akut und schnell zu verstärken werden die Tore nun vorerst verschlossen. So soll der Zutritt für und das Passieren von Personen verhindert werden. Betroffen sind in Summe rund 10-15 Tore, in der Regel entlang von Wald- und Feldwegen.
In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, kann das Veterinäramt des Landkreises telefonisch kontaktiert werden: 03573 870 4400. Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften.
Bild: Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert) und der ASP-Wildabwehrzaun (lila-markiert), in dessen Abschnitten zwischen Großkoschen und Hosena die Zauntore vorübergehend verschlossen sind.
>>> Zur kompletten Pressemitteilung
Fallwildmeldungen
Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400
Alternativ können Sie Totfunde auch per E-Mail melden:
Bei der Meldung an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Name und Vorname der meldenden Person
Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand
soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
Foto (wenn möglich)
Wiederaufnahme Beprobung ab März 2021
Handlungsanweisung für Jäger bei tot aufgefundenen Wildschweinen
ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?
Untersuchungsergebnisse ASP und Trichinen für Jäger / Kadaversammelstellen
In der beigefügten Liste finden Sie eine Übersicht der Proben zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Ergebnisse der Trichinen-Untersuchungen.
Untersuchungsergebnisse (Stand 21.10.2024)
Liste der aktiven Kadaversammelstellen:
Verlauf des Wildabwehrzaunes >>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP
Aktuelle Bekanntmachungen
01.10.2024
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 01.10.2024
25.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 25.08.2023
24.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023
03.08.2023
29.12.2022
aufgehoben:
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022
Anträge und Merkblätter
Chronologie
25.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 25.08.2023
24.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023
03.08.2023
29.12.2022
23.12.2022
>>>Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022
11.11.2022
07.11.2022
Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt
14.07.2022
01.07.2022
02.06.2022
Leitfaden Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP Bekämpfung im Land Brandenburg
Leitfaden Anbauregelungen ASP Seuchenbekämpfung
26.03.2022
28.02.2022
31.03.2022
Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes
22.02.2022
Afrikanische Schweinepest (ASP) - Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
04.02.2022
04.01.2022
24.11.2021
15.11.2021
30.10.2022
Allgemeinverfügung zu Saufängen vom 30.10.2020
15.10.2021
>> Tierseuchenallgemeinverfügung - Einrichtung Sperrzone I
05.10.2020