Wir stehen Ihnen mit unserem Leistungsangebot zu nachfolgenden Öffnungszeiten gern zur Verfügung:
Montag – Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 15:00 Uhr
Das Team des Bürgerbüros freut sich auf Ihren Besuch!
Am Standort Dubinaweg der Kreisverwaltung in Senftenberg finden Ratsuchende ein Bürgerbüro, das erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger darstellt und im Jugendamt (Glasbau, Haus 5) zu finden ist.
An zentraler Stelle können bürgernah Beratungs- und Informationsleistungen in Anspruch genommen werden.
Sie erhalten Auskünfte zu:
Sozialversicherungsträgern, Einrichtungen und Verbänden des Landkreises Oberspreewald – Lausitz
Sie können:
Ideen und Anregungen zur Verbesserung unserer Dienstleistungen oder Schwierigkeiten einreichen.
Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros beraten zu:
Allgemeinen Auskünften
Aufgaben des Landkreises, Sitz des zuständigen Amtes und Sachbearbeiters
Beratung zu Verwaltungsabläufen, Zuständigkeiten
Auslage der Haushaltsatzung Auslage des aktuellen Amtsblattes
Informationsbroschüren des Landkreises
Niederschrift von Widersprüchen
Entgegennahme von Beschwerden
Angelegenheiten der Fachämter
Annahme von Anträgen
Die Mitarbeiterinnen vermitteln Ansprechpartner im
Kataster- und Vermessungsamt
Auslage des Grundstücksmarktberichtes und der Bodenrichtwertkarte
Infomaterial über Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Ausgabe von Anträgen zum Unterhaltsvorschuss, Übernahme Kita-Kosten, Elterngeld
Antrag auf Übernahme für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Sozialamt
An- bzw. Abmeldung und Befreiung GEZ
Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Anträge auf Ausbildungsförderung werden ausgegeben, entgegengenommen und an das Fachamt weitergeleitet (keine Fachauskünfte)
Wohngeldanträge (Miet- und Lastenzuschüsse)
Anträge auf Grundsicherung im Alter/ Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Straßenverkehrsamt
Antrag auf Anordnung verkehrsregulierender Maßnahmen nach § 45 StVO
Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 a StVO
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
Antrag auf Erteilung eines Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde sowie
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Brandenburg
Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Entgegennahme von Gebühren)