Kreissozialamt OSL: Eingeschränkte Erreichbarkeit vom 5. bis 19. Dezember / Persönlicher Kundenkontakt nur in dringlichen Fällen
Das Jahresende bringt für das Sozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein erhöhtes Antragsaufkommen sowie zusätzliche Bearbeitungsaufwände in mehreren Leistungsbereichen mit sich. Um alle Anträge fristgemäß bearbeiten und somit die pünktliche Auszahlung aller Leistungen zum 1. Januar 2024 gewährleisten zu können, schränkt das Sozialamt seinen Bürgerverkehr in den Bereichen Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege vorübergehend ein. Betroffen sind die fünf Sprechtage in der Zeit vom 05. bis 19. Dezember.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der betroffenen Leistungsbereiche sind in dieser Zeit weder telefonisch noch persönlich erreichbar.
Anträge können unabhängig davon weiterhin per Post und E-Mail eingereicht werden. Sie werden, soweit erforderlich, zum Zahllauf Januar 2024 bearbeitet. Unaufschiebbare, dringliche Anliegen werden telefonisch ebenfalls entgegengenommen. Zeitlich unkritische Anliegen werden wieder ab den Sprechtagen ab dem 21. Dezember bearbeitet.
Immer mehr Menschen beantragen Sozialleistungen. Das Jahresende ist für gewöhnlich der Zeitraum, indem es im Sozialamt zu einem erhöhten Antragsaufkommen und zusätzlichen Bearbeitungsaufwänden kommt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Vermehrte Anträge gehen insbesondere im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein, gefolgt von den Leistungen der Hilfe zur Pflege. Zusätzliche Aufwände in der Fallbearbeitung entstehen beispielsweise durch vorzunehmende Anpassungen der Regelsätze und Bewilligungszeiträume, Verfahrensumstellungen zu Mittelabforderungen, gesetzliche Neuerungen und Meldepflichten.
Jeannette Stoll, Leiterin des Kreissozialamtes Oberspreewald-Lausitz: “Mit der vorübergehenden eingeschränkten Erreichbarkeit der Leistungsbereiche Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege schaffen wir den Mitarbeitenden zusätzliche und dringend erforderliche zeitliche Kapazitäten für die Bearbeitung der Weiterbewilligungs- und Neuanträge, die notwendigen Änderungserfassungen und Mittelabforderungen. Unterstützend sind auch Kolleginnen und Kollegen anderer Fachbereiche aus dem Amt tätig. Dadurch können wir in Summe dafür Sorge tragen, dass alle leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche fristgerecht zum 01.01.2024 ausgezahlt bekommen. Ab dem 21. Dezember können wir die Sprechtage wieder regulär anbieten. Wir danken allen Betroffenen für ihr Verständnis und ihr Entgegenkommen.“
Kurzüberblick:
Vorübergehend eingeschränkter Bürgerverkehr Sozialamt OSL
Betroffen: Leistungsbereiche Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Zeitraum: 05.-19. Dezember kein Kundenverkehr
Anträge per E-Mail und Post werden regulär bearbeitet
Reguläre Sprechzeiten wieder ab 21. Dezember
Unaufschiebbare, dringliche Anliegen werden telefonisch entgegengenommen.