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Afrikanische Schweinepest (ASP) – Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Afrikanische Schweinepest (ASP) – Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Afrikanische Schweinepest (ASP) – Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Mit dem Zweck der Gefahrenabwehr wird aktuell im südlichen und östlichen Teil des Landkreises an der Grenze zu Sachsen ein fester, schwarzwildsicherer Wildschutzzaun gebaut. Neben der Fallwild- und Kadaversuche sowie der Populationsminderung durch Jagden ist der Zaunbau eine Maßnahme der Biosicherheit, wodurch eine weitere Ausbreitung der ASP verhindert werden soll. Zunächst wurde dafür ein elektrischer Zaun errichtet, welcher aktuell durch einen festen Zaun ersetzt wird.

 

Die Zauntrasse führt entlang befestigter und unbefestigter Flächen, Waldwegen sowie Ackerflächen. Es wird ein 1,20 Meter hoher Wildschutzzaun mit Durchlässen und Toren errichtet, welcher das Eindringen bzw. den Durchzug von Wildschweinen nach Norden bzw. Westen verhindert. Die ausgeschriebene bauliche Gesamtleistung wurde auf mehrere Lose aufgeteilt. Die Aufteilung der Bauleistung ermöglicht, dass die Trassenabschnitte je Los gleichzeitig gebaut werden können und die Bauzeit für die Gesamtstrecke minimiert wird.

 

Mit 1,20 Meter Höhe verhindert der Zaun, dass Wildschweine diesen überwinden und so in den Landkreis eindringen können. Gleichzeitig kann ein Zaun mit dieser Höhe von Reh- und Rotwild überwunden werden. Der feste Zaun wird nach seiner Fertigstellung zudem mit Durchlässen für kleinere Tiere versehen, welche somit unter dem Zaun durchschlüpfen können. In Zusammenarbeit mit den Jägern wird der Landkreis außerdem evaluieren, an welchen Stellen intensiver Reh- und Rotwildwechsel herrscht und daraufhin an den entsprechenden Zaunstellen schmale, abgesenkte Durchlässe integrieren, welche dem Reh- und Rotwild zusätzlich die Überwindung des Zaunes ermöglichen.

 

Die Schutzwirkung des Zauns soll so schnell wie möglich hergestellt werden. Aus diesem Grund hat das Veterinäramt des Landkreises seine Arbeitsleistungen intensiviert und befasst sich zu großen Teilen mit der Planung, Errichtung und Überwachung des ASP-Schutzzaunes sowie den anderen Schutzmaßnahmen. Unterstützt wird das Veterinäramt in den baulichen Angelegenheiten vom Bau- und Hauptamt des Landkreises.

 

Der ASP-Zaun ist hinsichtlich der Drahtstärke und der Knotenknüpfung stabiler als ein herkömmlicher Wildzaun. Anders als bei einem herkömmlichen Wildzaun lassen sich bei diesem die Knoten der Drähte nicht verschieben. Indem die Knoten fest und unbeweglich verknüpft sind, kann sichergestellt werden, dass selbst bei großer Krafteinwirkung auf den Zaun keine Lücken oder Löcher in diesem entstehen können. Bei der Auswahl der Materialien und in der Bauweise des Zaunes wird zudem darauf geachtet, dass der Zaun nicht durchhängen wird.

 

ASP-Abwehrzaun

Foto: ASP-Abwehrzaun im Landkreis OSL (Foto: Landkreis/Bekurts)

 

Aktuell befinden sich an Waldwegen o.ä. noch vereinzelt „Löcher“ im ASP-Abwehrzaun. Diese sind für Tore vorgesehen. Die Tore ermöglichen Menschen ein Durchqueren des Zaunes, ohne diesen zu beschädigen. Der ASP-Abwehrzaun ist eine laufende Baumaßnahme. Die Tore sind aufgrund ihrer Funktionalität eine Sonderanfertigung. Deswegen konnte deren Montage nicht zeitgleich mit dem Bau des jeweiligen Zaunabschnittes erfolgen.

 

Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgefordert, die Tore nach dem Benutzen immer zu schließen. Nur so kann verhindert werden, dass die ASP durch infizierte Wildschweine in den Landkreis gelangt und somit auf Hausschweine oder in die landwirtschaftlichen Betriebe übertragen werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind auch dafür verantwortlich, dass die Maßnahme „Schutzzaun“ eine erfolgreiche Maßnahme ist.

 

Mit Stand vom 21. Februar sind 34,5 km des Zaunes weitgehend fertiggestellt, 23,5 km sind geplant und werden aktuell umgesetzt und 10-15 km Zaun befinden sich in der Vorplanung bzw. erfolgt hierbei aktuell die Trassensuche.

 

Verlauf des ASP Schutzzaunes

Karte: Verlauf des ASP Schutzzaunes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Stand vom 16.02.2022

 

Ein Teil des Zaunes, der sich momentan in der Vorplanung befindet, wird parallel zum ersten Zaun verlaufen. Mit dieser Maßnahme wird eine Redundanz und somit die Erhöhung der Sicherheit gewährleistet.

 

Jörg Wachtel, Amtstierarzt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, berichtet: „Der doppelte Zaun soll sich bei den Wildschweinen als absolut unüberwindbare Grenze etablieren und so auch im Falle von Beschädigungen am ersten Zaun oder versehentlich offen gelassenen Toren ein Durchdringen der Wildschweine verhindern. Durch diese redundante Schutzmaßnahme kann die Sicherheit in der Abwehr der ASP auch im Dauerbetrieb über mehrere Jahre hinweg gewährleistet werden. Das Modell mit mehreren Zäunen hintereinander konnte bereits vielerorts erfolgsversprechend erprobt werden, so zum Beispiel in Sachsen oder mit einem doppelten Schutzzaun an der Grenze zu Polen. Ein doppelter Zaun ermöglicht eine wildschweinefreie Zone innerhalb der beiden Zäune zu schaffen. Dies verhindert insbesondere die Übertragung des Erregers durch direkte Kontakte zwischen den Schweinen. Der parallel verlaufende Zaun wird an dieser Stelle errichtet, da insbesondere aus dem Gebiet der Königsbrücker Heide ein hoher Erregerdruck zu erwarten ist. Durch die große Anzahl der dort lebenden Schweine ist eine schnelle und weitläufige Ausbreitung des Virus zu erwarten.“

 

Um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ASP-Zaun an den notwendigen Öffnungen für Straßen o.ä. sicherzustellen, werden an diesen Stellen zusätzlich Duftstoffe am Zaun angebracht, welche Wildschweine von diesen Öffnungen fernhalten sollen.

 

Um den Schutzzaun langfristig in Betrieb halten zu können, stellt der Landkreis in den nächsten Monaten eine Person ein, welche hauptsächlich mit dem Abgehen/Abfahren und der Kontrolle des Zaunes beauftragt ist. So können Schäden schnell registriert und kleinere Beschädigungen auch unmittelbar durch den/die Mitarbeitenden behoben werden.

 

Bekämpfungsmaßnahme: Fallwildsuche

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, deren Bekämpfung neue und umfangreiche Aufgaben für die Landkreise und Behörden mit sich bringt. Eine weitere Maßnahme zur Bekämpfung/Eindämmung der ASP stellt nach wie vor die Fallwildsuche dar. Die Fallwildsuche ist zum einen wichtig, um die tatsächliche Ausbreitung der ASP genau erfassen zu können. Zum anderen können nur auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der verschiedenen Restriktionen für Landwirte, Tierhalter, Jäger und Forstwirte erteilt werden. Für viele Betroffene haben das Seuchengeschehen und die damit verknüpften Nutzungsverbote existenzbedrohende Auswirkungen.

 

Fallwildsuche

Fotos: Fallwildsuche im Landkreis OSL (Bild: Landkreis/Kühn)

 

Aktuell sucht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Freiwillige zur Unterstützung der Fallwildsuche zur Bekämpfung der ASP.

Bürger und Bürgerinnen können die Bekämpfung der ASP im Landkreis OSL aktiv unterstützen. Nach einer fachkundigen Einweisung erfolgt durch die Freiwilligen die fußläufige Absuche des Geländes. Die Trupps werden dabei immer von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung geführt. Dabei erhalten die Helfer eine kostenfreie Verpflegung und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro pro Einsatz. Zusätzlich besteht für die Helfer Versicherungsschutz während ihrer Unterstützung des Landkreises.

Weitere Informationen erhalten interessierte Helfer unter: www.osl-online.de/asp (https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/134db837347f16f4f89010c09e9e13138398/sa_aufruf_ehrenamtler.pdf)

 

Wer bei der Bekämpfung der ASP im Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: und folgende Daten anzugeben:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Verfügbarkeit

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!

 

Hintergrund

 

Was ist ASP?

Die Afrikanische Schweinepest (kurz ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Die ersten Ausbrüche, der ursprünglich fast ausschließlich in Afrika und auf Sardinien vorkommenden ASP, in der europäischen Union wurden 2014 in Litauen, Polen, Lettland und Estland festgestellt. Der erste Fall in unmittelbarer Nähe zum Landkreis Oberspreewald-Lausitz war ein ASP-Fallwild in Spree-Neiße im Jahr 2020.

 

ASP führt bei den infizierten Tieren zu Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen). Die meisten infizierten Tiere versterben an dieser Viruserkrankung innerhalb kürzester Zeit.

 

Aus welchen Gründen muss die ASP bekämpft werden?

Die ASP ist eine nach gültigem Tierseuchenrecht bekämpfungspflichtige Tierseuche. In Deutschland zählt sie zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Staatliche Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz von gehaltenen und wildlebenden Tieren sind vorgeschrieben.

Die Viruserkrankung muss bekämpft werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und so Wildtiere ebenso wie gehaltene Schweine vor dem Tod zu bewahren. Da die Viruserkrankung sehr schnell von Tier zu Tier oder über kontaminierte Gegenstände oder Futter übertragen werden kann, gilt es nicht nur eine epidemische Ausbreitung der ASP unter den Wildtieren zu verhindern, sondern auch die Hausschweine zu schützen. Der Virus wird auch über kleinste Bluttröpfchen übertragen. Die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die Wildschweinpopulation stellt auch eine erhebliche Gefahr für die Hausschweinpopulation dar, da sie mit erheblichen Einschränkungen und existenzgefährden Verlusten für die schweinehaltenden Betriebe im Landkreis und über die Grenzen des Landkreises hinaus verbunden ist.

 

Für den Menschen besteht durch das Virus keine gesundheitliche Gefahr. Andere Säugetiere sind für das Virus nicht empfänglich.

 

Wie kann die ASP bekämpft werden?

Das Virus kann ausschließlich durch Maßnahmen der Biosicherheit, Hygiene und Populationsregulation bekämpft werden, da es weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten gibt.

Aus diesem Grund ist die frühzeitige Erkennung eines ASP-Falls und -Ausbruchs besonders

wichtig. Auch wenn dem betroffenen Tier nicht mehr geholfen werden kann, so können dennoch rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um andere Schweine zu schützen und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Hierbei spielt die Errichtung von Schutzzonen (Kernzone, gefährdeter Bezirk, Pufferzone) eine wichtige Rolle. In diesen Zonen gelten bestimmte Regelungen für die Öffentlichkeit, Schweinehalter und Jäger. Insofern sich alle Beteiligten an diese Verhaltensregelungen halten, kann der Ausbruch der ASP in diesem Gebiet eingedämmt werden. Die Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere die Bestandsreduktion durch Jagd bzw. die Entnahme von Tieren, werden an die Reviergegebenheiten angepasst und ständig überprüft. Zur Evaluierung der notwendigen Maßnahmen werden unter anderem folgende Sachverhalte in den Gebieten beachtet: die Ergebnisse epidemiologischer Ermittlungen, die Strukturen des Handels, die örtlichen Schweinehaltungen, das Vorhandensein von Schlachtstätten sowie natürliche Grenzen und Überwachungsmöglichkeiten. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt auf Bundesebene die Schweinepestverordnung vor.

 

Bekämpfungsmaßnahme: Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Sperrzone

In dieser Verordnung ist geregelt, dass bei einem amtlich bestätigten Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein durch die zuständige Behörde (in diesem Fall: durch das Veterinäramt des Landkreises) ein Gebiet um die Abschuss- oder Fundstelle als gefährdetes Gebiet (nach EU-Recht: Sperrzone II) und ein Gebiet um das gefährdete Gebiet als Pufferzone (nach EU-Recht: Sperrzone I) festgelegt wird. Zusätzlich kann ein Teil des gefährdeten Gebietes, unter Berücksichtigung der möglichen Weiterverbreitung des Erregers, der Wildschweinepopulation, der Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, der natürlichen Grenzen sowie der Überwachungsmöglichkeiten, als Kerngebiet festgelegt werden.

 

Aktuell sind Teile des Landkreises OSL als Pufferzone festgelegt. Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Meißen, Gemeinde Radeburg, wurde im südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine Sperrzone I (früher Pufferzone) eingerichtet. Die örtliche Festlegung dieser Sperrzone I wurde in Folge des am 17.01.2022 gemeldeten ASP-Falls in der Königsbrücker Heide auf weitere Gebiete im Landkreis ausgeweitet.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es bisher keinen bestätigten ASP-Fall (Stand 21.02.2022).

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