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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(12.05.2021, 14 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt am heutigen Mittwoch 122,5. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 147,2 aus.

 

Aktuell gelten in OSL die Regelungen aus der Bundesnotbremse aufgrund der Überschreitungen der Schwellenwerte 100 und 150. Eine Unterschreitung der 150 könnte bei weiterhin positiver Entwicklung der Inzidenz am Freitag bekanntgegeben werden, sodass die Lockerungen für den Einzelhandel am Sonntag in Kraft treten könnten.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist erneut gesunken und liegt aktuell bei 81,7. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 101,5.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 145,3; Spree-Neiße: 129,3; Dahme-Spreewald: 66,2. Stadt Cottbus: 112,4. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte gesunken. Im sächsischen Landkreis Meißen: 158,0 und Bautzen: 125,1.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.213. Infiziert sind derzeit 263 Personen. Als genesen gelten 6.686 Personen. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 698 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 6 COVID-19-Patienten stationär behandelt.

 

3 Kindertagesstätten, 8 Pflegeeinrichtungen und 1 Schule sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ bevorstehende Bekanntgabe: Unterschreitung Grenzwert 150 in OSL ?+++

Die 7-Tage-Inzidenz in OSL lag in den vergangenen vier Werktagen (08., 10.,11.,12.05.) unter dem Bundesinfektionsschutzgesetz-Schwellenwert von 150.

 

Wird ein Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Sonntage & Feiertage sind keine Werktage) unterschritten, so treten ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen wieder außer Kraft. Dies hätte bei entsprechender Unterschreitung des Wertes von 150 zur Folge, dass der übrige Einzelhandel wieder vom derzeit geltenden „Click & Collect“ auf „Click & Meet“ umstellen könnte. Verkaufsstellen des täglichen Bedarfs sind unabhängig von der Inzidenz geöffnet.

 

Die Zählung begann (nach einer erneuten Überschreitung der 150 am 07.05.) im Landkreis OSL am Samstag, 8. Mai neu und erreicht am Freitag, 14. Mai, den fünften Werktag, der dann zu einer Lockerung am übernächsten Tag (Sonntag, 16. Mai) führt: vorausgesetzt, die Inzidenzschwelle 150 ist bis zum 5. Tag ununterbrochen unterschritten.

 

Tritt dies ein, veröffentlicht die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite www.osl-online.de/Corona am 5. Tag der Unterschreitung (Freitag) eine entsprechende Bekanntmachung.

 

+++ Land Brandenburg lockert Corona-Regeln +++

Das Brandenburger Kabinett lockert schrittweise in einzelnen Punkten die Corona-Regelungen im Land. Die am Dienstag angepasste 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am heutigen Mittwoch, 12. Mai, in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 9. Juni.

Erste Lockerungen können sich ab dem 12. Mai ergeben, u.a. mit Blick auf den Zutritt zu Schulgebäuden außerhalb der Unterrichtszeit, auf die zulässige Gruppengröße in Bildungseinrichtungen oder mit Blick auf die Zulässigkeit von Modellprojekten im Bereich Sport, Kultur, Veranstaltungen. Das wichtigste Datum in der Verordnung ist jedoch Freitag, der 21. Mai. Dann treten entscheidende Lockerungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Kraft.

Konkret ermöglicht die angepasste Eindämmungsverordnung bei entsprechender Inzidenz Erleichterungen mit Blick auf die Themen Kontaktbeschränkungen, Außengastronomie, Zahl der erlaubten Kunden in Geschäften des Einzelhandels, kontaktfreier Individualsport unter freiem Himmel sowie Kontaktsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel, Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen, touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sowie Freizeitparks.

 

Ab dem 1. Juni sieht die Verordnung weitere Lockerungen mit Blick auf den Indoorsport vor. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist dann kontaktfreier Individualsport in allen Sportanlagen erlaubt. Das bedeutet: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios oder Tanzschulen könnten wieder öffnen.

Wichtiger Hinweis: Voraussetzungen für die meisten Lockerungen in Brandenburg ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt von unter 100. (Oberhalb tritt die Bundesnotbremse in Kraft.)

Dies liegt derzeit im Landkreis OSL noch nicht vor. Aktuell liegt die Inzidenz in OSL bei 122,5 (Stand 12.05.2021). Der Wert ist jedoch zurückblickend bereits gesunken. Auch hier gilt: Die Unterschreitung (Voraussetzung: 5 Werktage am Stück unter 100) gibt der Landkreis auf seiner Internetseite am 5. Tag einer Unterschreitung bekannt. Anschließend treten die Lockerungen am übernächsten Tag in Kraft.

Die angepasste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de/corona veröffentlicht. Dort kann auch die zugehörige Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 11. Mai 2021 mit allen Lockerungen im Detail nachgelesen werden.

 

+++ Gleichstellung von Genesenen, Geimpften und Getesteten +++

Auch das Thema Erleichterungen für Genesene, Geimpfte und Getestete greift die Staatskanzlei des Landes Brandenburg in ihrer aktuellen Pressemitteilung vom 11. Mai 2021 zur Anpassung der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf.

 

Da durch die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (kurz: SchAusnahmV) des Bundes, die am 9. Mai 2021 in Kraft getreten ist, Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete jetzt bundesweit einheitlich geregelt werden, enthält die am heutigen Mittwoch, 12. Mai, in Kraft tretende 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes keine Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete mehr.

Das Land schreibt hierzu:

[…] „Mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes gilt auch im Land Brandenburg seit dem 9. Mai 2021:

  • Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für Geimpfte und Genesene.
  • Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
  • Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
  • Wichtig bleiben: Abstand, Hygiene und Masken. Auch geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Der Nachweis einer vollständigen Impfung erfolgt über die Impfdokumentation. Das kann entweder der Eintrag ins gelbe Impfbuch sein, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat – oder später auch der digitale Impfnachweis. Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Hintergrund: Nach aktueller Studienlage ist das Risiko, dass Geimpfte und Genesene (bis sechs Monate nach durchgemachter Infektion) das Coronavirus SARS-CoV-2 noch übertragen, geringer als bei tagesaktuell negativ Getesteten. Derzeit ist bis zu sechs Monate nach der durchgemachten Erkrankung von einer ausreichenden Immunität auszugehen. Nach Ablauf der sechs Monate empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe. Wer die Infektion also vor mehr als sechs Monaten durchgemacht hat und danach einmal geimpft wurde, für den gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte.“

 

Auch zum Thema „Testnachweis“ erfolgt laut der Staatskanzlei in der neuen Eindämmungsverordnung eine Anpassung:

„Die Bedingungen für einen Testnachweis wurden in der Brandenburger Eindämmungsverordnung an die bundesrechtlichen Maßstäbe (§ 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) angepasst. Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg nun folgendes:

  • Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
  • Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.
  • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest)."

 

(Quelle: Auszüge aus Pressemitteilung „Kabinett beschließt schrittweise Lockerung der Corona-Regeln: Außengastronomie, touristische Übernachtungen und Open-Air-Kultur bei stabiler Inzidenz unter 100 ab 21. Mai möglich“ vom 11.05.2021 von der Staatskanzlei Brandenburg)

 

+++ Impfbus OSL nimmt seine zweite Tour auf +++

Die Tourenplanung für die 2. Tour des Impfbusses des Landkreises OSL wurde am heutigen 12. Mai auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht.

Start für die 2. Tour ist der 25. Mai. Es sind erneut Stopps in allen elf OSL-Kommunen vorgesehen.

 

Die Vergabe der Termine erfolgt, wie bisher, ausschließlich über die Kommunen. Diese informieren ihre Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig, beispielweise auf ihren Internetseiten, zu den geplanten Terminen und geben die Formalitäten für die Terminvergabe bekannt. In der Regel erfolgt diese telefonisch und an vorgegebenen Tagen.

 

Im Impfbus wird derzeit AstraZeneca verimpft. Die erfolgte Aufhebung der Priorisierung für AstraZeneca für Arztpraxen gilt auch für den Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Somit kann sich jeder, der sich mit diesem Impfstoff impfen lassen möchte, um einen Termin bemühen.

 

Seit dem Start des Impfbusses am 19. April konnten bislang knapp 700 Personen geimpft werden.

 

Tourenplanung ab dem 25. Mai:

 

       

Datum

Amt/Stadt/Gemeinde

Ort

Erstimpfung

Zweitimpfung

25.05.2021

17.08.2021

Amt Ortrand

Ortrand

26.05.2021

18.08.2021

Amt Ortrand

Ortrand

27.05.2021

19.08.2021

Amt Ruhland

Ruhland

28.05.2021

20.08.2021

Amt Ruhland

Guteborn

31.05.2021

23.08.2021

Stadt Lauchhammer

Kostebrau

01.06.2021

24.08.2021

Stadt Lauchhammer

Kleinleipisch

02.06.2021

25.08.2021

Stadt Schwarzheide

Schwarzheide

03.06.2021

26.08.2021

Stadt Schwarzheide

Schwarzheide

04.06.2021

27.08.2021

Gemeinde Schipkau

Schipkau

07.06.2021

30.08.2021

Gemeinde Schipkau

Schipkau

08.06.2021

31.08.2021

Stadt Senftenberg

Hosena

09.06.2021

01.09.2021

Stadt Senftenberg

Sedlitz

10.06.2021

02.09.2021

Stadt Großräschen

Großräschen

11.06.2021

03.09.2021

Stadt Großräschen

Großräschen

14.06.2021

06.09.2021

Amt Altdöbern

Altdöbern

15.06.2021

07.09.2021

Amt Altdöbern

Neupetershain

16.06.2021

08.09.2021

Stadt Calau

Calau

17.06.2021

09.09.2021

Stadt Calau

Calau

18.06.2021

10.09.2021

Stadt Vetschau/Spreewald

Vetschau

21.06.2021

13.09.2021

Stadt Vetschau/Spreewald

Vetschau

22.06.2021

14.09.2021

Stadt Lübbenau/Spreewald

Lübbenau

23.06.2021

15.09.2021

Stadt Lübbenau/Spreewald

Lübbenau

 

+++ Luca-App kann in OSL genutzt werden +++

Digitale Kontaktnachverfolgungssysteme erleichtern die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und können die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter beschleunigen.

 

Eine der Apps, mit denen dies möglich ist, ist „luca“. Das Land Brandenburg hat einen Landesvertrag zur Nutzung der luca-App abgeschlossen. Mit diesem sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte die Anwendung nutzen können.

 

Die technische Anbindung der luca-App für den Landkreis OSL ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Kontaktverfolgung bei Nutzung der Anwendung von Unternehmen, Privatpersonen und Veranstaltern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geschaffen.

 

Nähere Informationen zur App und den Anwendungsbereichen gibt es unter https://www.luca-app.de/. Die Kreisverwaltung stellt auf ihrer Internetseite www.osl-online.de/corona ebenfalls entsprechendes Informationsmaterial bereit.

 

Die Mehrzahl der Länder der Bundesrepublik Deutschland hat sich dafür entschieden, vertragliche Vereinbarungen mit dem Anbieter des Kontaktnachverfolgungssystems luca einzugehen. Gegenüber der App wurden zuletzt Bedenken mit Blick auf den Datenschutz laut. Der Anbieter, die culture4life GmbH, hat laut einer Mitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter der Enthaltung von Baden-Württemberg vom 29. April inzwischen eine Datenschutz-Folgenabschätzung und einen Arbeitsplan vorgelegt, mit dem Nachbesserungen erreicht werden sollen.

 

+++ Erreichbarkeit Verwaltung an Feiertag und Brückentag +++

Aufgrund eines Brückentages am Freitag, 14. Mai 2021 (Tag nach Christi Himmelfahrt) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der nachgeordneten Einrichtungen sowie Außenstellen, wie etwa der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, nicht erreichbar. Dies gilt auch für die Volkshochschule und Musikschule.

 

Davon ausgenommen sind die Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie. So sind beispielsweise das Gesundheitsamt als auch die Corona-Hotline des Landkreises besetzt.

 

Am darauffolgenden Freitag, 21. Mai (Pfingst-Wochenende) folgt ein Tag mit ebenfalls eingeschränkter Erreichbarkeit. Die Verwaltungsstandorte sind lediglich in den Corona-Aufgabenbereichen besetzt. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS und der Musikschule, die Unterricht geben, sind im Dienst. Die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau ist nicht geöffnet. Anliegen werden nach dem Pfingstwochenende regulär bearbeitet.

 

Die kostenfreie Corona-Hotline 0800 870 1100 ist während der Feiertage (13., 24. Mai) und am Brückentag 14. Mai von 10 bis 14 Uhr besetzt. Am Freitag, 21. Mai ist die Hotline wie gewohnt 8 bis 16 Uhr erreichbar.

 

Allgemein gilt weiterhin: Wie die meisten Verwaltungen bleibt auch die Kreisverwaltung mit ihren Standorten aufgrund des Infektionsgeschehens im Landkreis für den persönlichen Bürgerverkehr weitestgehend geschlossen. Viele Anliegen können per E-Mail, Telefon und postalisch bearbeitet werden. Dies wurde von den Bürgerinnen und Bürgern zurückliegend gut angenommen.

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