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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(31.03.2020, Stand 14 Uhr)

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 

Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen bislang 18 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 31.03.2020).

 

Drei Personen sind bislang genesen und somit derzeitig noch 15 Personen erkrankt.

 

Eine Person befindet sich seit Samstag in stationärer Behandlung im Klinikum Niederlausitz und wird dort intensivpflichtig behandelt und beatmet. Die anderen Erkrankten (14) stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich knapp 100 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

 

 

+++ Notfallbetreuung: „Ein-Elternregelung“ für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegegebereich +++

 

Der Landkreis OSL hat das Formular zur Notfallbetreuung in den Kitas und Horten, das Eltern ausfüllen und in den Einrichtungen vorzeigen müssen, überarbeitet. Dieses ist auf dieser Internetseite unter dem Bereich Leben & Wohnen > „Informationen zum Coronavirus“ > Allgemeinverfügungen des Landkreises zu finden.

 

Hintergrund:

Bislang durften in Brandenburg nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Für viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich war das ein Problem, wenn das andere Elternteil nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Hierzu erging nunmehr eine Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) in Abstimmung mit dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS) an die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  • der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie
  • für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

 

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

 

Weiterhin wurden die Berufsgruppen für einen Anspruch auf Notbetreuung erweitert: Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen auch infrastruktur- und produktionsnotwendige Betriebsteile der BASF, Reinigungsfirmen (soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind) und Veterinärmediziner. 

 

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

 

Die Betreuungsquote in der Notbetreuung lag am 30.03.2020 bei 6,5 %.

 

 

+++ Kfz Zulassung kontaktfrei möglich +++

 

Neben der Möglichkeit, Zulassungsvorgänge auf postalischem Weg zu erledigen, besteht ab sofort die Möglichkeit, im Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) Zulassungsvorgänge in einen eigens dafür bereitgestellten Briefkasten einzuwerfen.

 

Hinweis für Zulassungsdienste und Autohäuser:

Für Zulassungsdienste und Autohäuser besteht zusätzlich die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

 

Weitergehende Auskünfte werden unter den Telefonnummern 03541 / 870 3236 oder 03541 / 870 3201 erteilt und sind auf der Internetseite unter der Rubrik Leben & Wohnen > Kfz-Zulassung eingestellt.

 

 

+++ Tipps für Eltern: COVID-19 als Herausforderung für das Familienleben – Beratungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Familienangehörige +++

 

Der Landkreis OSL hat auf seiner Internetseite Informationen und regionale Ansprechpartner für Eltern aufgeführt, für die das Coronavirus (SARS-CoV-2) bzw. Covid-19 eine Herausforderung für das Familienleben bedeutet. (siehe „Informationen zum Coronavirus unter "Tipps für Eltern")

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