Bannerbild
 
 

Kfz-Zulassungsbehörde

Sie wollen etwas in der Kfz-Zulassungsbehörde erledigen?

Sie haben 5 Möglichkeiten!

 

  1. Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminbuchung

  2. Abgabe - Einreichen des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  3. per Postversand - Einsenden des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  4. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung

  5. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung

 

  1. persönliche Vorsprache:

 

Eine persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Terminbuchung über die Online-Termin-Vergabe möglich!

Öffnungszeiten:

 

Montag:         8:30 Uhr – 12:00 Uhr 

Dienstag:        8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr 

Donnerstag:   8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr 

Freitag:          8:30 Uhr – 12:00 Uhr

 

Die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (Kfz-Abmeldung) und die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen erfolgt im Rahmen der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminbuchung. 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "wkz.kreis-osl.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "wkz.kreis-osl.de"

Gesonderte Sprechstunden für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 ihre Zulassungsvorgänge bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.

Die Sprechstunde ist nur für Gewerbetreibende. Zu der Sprechstunde werden nur Anträge von Gewerbetreibenden bearbeitet. Die Unternehmen werden gebeten, vorrangig die Sprechstunde zu nutzen und keine Termine für andere Tage oder Uhrzeiten online zu vereinbaren.

 

2. per Einwurfbox:

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge zur Bearbeitung abzugeben.

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

Uhrzeiten für die Abgabe:

Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

 

Abgabeorte:

  • Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)

  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

3. per Postversand:

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

 

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

4. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung:

Auch bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen. Die Annahme, Bearbeitung und der Bescheid sind nicht länger an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Dies stellt auch im Normalbetrieb eine weitere Alternative zur Antragstellung dar.

 

5. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung

 

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ ist ab sofort auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz möglich.

  • Wunschkennzeichen reservieren

  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)

  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)

  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)

  • Adressänderung (ZBI)

  • Neuzulassung (ZBII, COC)

 

Hier gelangen Sie zur internetbasierten Fahrzeugzulassung  „i-Kfz“ im Landkreis OSL:

 

Was ist zu tun? Was wird benötigt?

Diese Fragen werden in den Videos des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erklärt. Schauen Sie sich dort an, wie es funktioniert.

  • Video - ein Fahrzeug abmelden hier klicken

  • Video - ein Fahrzeug umschreiben bzw. wiederzulassen hier klicken

  • Weiterführende umfassende Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMVI hier

 

 
 

Bezahlung:

  • Vorgänge müssen direkt vor Ort bezahlt werden (ausgenommen sind Vorgänge, bei denen der Antragsteller seine Papiere o.ä. per Postversand und damit einen Gebührenbescheid erhält)

  • Zahlung nur per Bankkarte (EC-Karte, Girokarte) möglich


 

Sie benötigen folgende Unterlagen und Dokumente:

 

Für Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen (Abmeldung):

 

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs:

 

Für die Wiederinbetriebnahme:

 

Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter unter Kennzeichenmitnahme:

 

Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter mit Kennzeichenänderung:

 

Adressänderung

 

Verlust Papiere

 


 

Wie bekomme ich meine Zulassungsdokumente bzw. Plaketten?

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

Die neuen/ergänzten Zulassungsdokumente und gegebenenfalls Plaketten für die amtlichen Kennzeichen werden mit entsprechendem Gebührenbescheid  dem Halter auf postalischem Weg zugesandt.

 

Die geprägten Kennzeichen müssen selbst beschafft werden.

 

Hinweis:

Grundsätzlich erhöhen sich die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, da die Postrückläufe mit Rückschein erfolgen.

 

 

 

Wunschkennzeichen

 

 

 

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

Cottbuser Straße 26

03205 Calau

 

Telefon

03541 870-3236

 

E-Mail

 

Postanschrift

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postfach 100064

01956 Senftenberg