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Betreuungsbehörde

Aufgaben/Leistungen

  • Beratung und Unterstützung der Betreuer nach dem Betreuungsgesetz (BtG)
  • Mitwirkung bei der Fortbildung von Betreuern
  • Sachverhaltsermittlung für das Gericht
  • Benennung von Betreuern und Verfahrenspflegern gegenüber dem Gericht
  • Vorführungs-/Zuführungsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
  • Beratung der Bürger zu Vorsorgevollmachten
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

 

Wir beraten Bürgerinnen und Bürger individuell zu allen Fragen rund um das Thema Betreuung und Vorsorge.

 

Wir beraten Sie zur gesetzlichen Betreuung

  • wenn Sie sich Sorgen um eine Person machen, die schwer krank ist, einen Unfall hatte, geistig abgebaut hat oder sich vielleicht selbst gefährdet.
  • wenn Sie selbst psychisch oder körperlich beeinträchtigt sind und Unterstützung benötigen.
  • wenn Sie Eltern eines jungen Menschen mit einer geistigen Behinderung sind, der bald volljährig wird.

 

Vorsorgemöglichkeiten und Vorsorgevollmacht

Sie möchten sicher sein, dass eine Person, der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.

 

Den Vordruck zur Vorsorgevollmacht können Sie sich hier herunterladen: Vordruck Vorsorgevollmacht

 

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird, vom Betreuungsgericht bestimmt werden soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.

 

Patientenverfügung

Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

 

http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

 

Die Betreuungsbehörde in Nürnberg hat Videos mit Antworten auf häufig gestellte Fragen in Sachen Betreuung erstellt. Hier gelangen Sie zur Seite.

 

 

Ihre Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde OSL:

 

Frau Kathlen Martschink (Dipl.-Sozpäd/arb.)      Buchstaben: A-G

T. 03573/ 870-4168

Fax: 03573/ 870-4112

 

Frau Daniela Terne (Dipl.-Sozpäd/arb.)         Buchstaben H-P

T. 03573/ 870-4167

Fax: 03573/ 870-4112

 

Frau Monique Benke (Sozialarbeiterin)            Buchstaben: Q-Z

T. 03573/ 870-4166

Fax: 03573/ 870-4112

 

Sprechzeiten der Betreuungsbehörde:

Di: 9 - 12 Uhr & 13 - 18 Uhr

Do: 9 - 12 Uhr & 13 - 17 Uhr

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dezernat II – Jugend, Soziales und Gesundheit


Knappenstraße 1
01968 Senftenberg

 

Tel.: 03573 / 870 - 4001