Kaninchen halten: Gut informiert | Einordnung für Tierhalterinnen und Tierhalter
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bild zur Meldung: Kaninchen. Foto LK OSL Sarah Werner
Wir haben wahrgenommen, dass die aktuelle Berichterstattung zur Kaninchenhaltung bei vielen Menschen Fragen und Unsicherheiten ausgelöst hat. Insbesondere langjährige Tierhalterinnen und Tierhalter fragen sich möglicherweise, ob ihre bisherige Haltung noch den heutigen Anforderungen entspricht. Wir möchten deshalb erläutern, worauf es bei einer artgerechten Kaninchenhaltung ankommt und wie das Veterinäramt die konkreten Haltungsbedingungen beurteilt. Unser Ziel ist es, den Tierschutz sicherzustellen, Fragen zu beantworten und gemeinsam mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern gute Lösungen für die Tiere zu finden.
Welche Maßstäbe gelten für die private Kaninchenhaltung?
Unabhängig davon, ob Kaninchen als Heimtiere, zur Zucht oder zur Gewinnung von Fleisch gehalten werden, gilt: Tiere müssen artgerecht gehalten werden. Das schreibt § 2 des Tierschutzgesetzes vor. Dazu gehört unter anderem, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden und sie alles bekommen, was sie für ein gesundes Leben brauchen. Für alle privaten Kaninchenhalter gelten dabei grundsätzlich dieselben Tierschutzregeln – egal, aus welchem Grund sie ihre Tiere halten.
Ob die eigene Haltung den Anforderungen des Tierschutzes entspricht, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Entscheidend ist immer, ob das Tier so gehalten wird, wie es seinen konkreten Bedürfnissen entspricht. Allgemeine Empfehlungen z.B. von Zuchtverbänden können Haltern eine grobe allgemeine Orientierung bieten. Sie stellen jedoch kein tierärztliches Gutachten dar und werden von der Veterinärbehörde nicht als Beurteilungsgrundlage verwendet.
Für gewerbliche Tierhaltungen gibt es konkrete gesetzliche Vorschriften, zum Beispiel in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese gelten nicht für private Halter.
Welche fachlichen Grundlagen werden herangezogen?
Da die konkreten Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen, gibt es keine gesetzlichen Detailregelungen. Deshalb berücksichtigt das Veterinäramt in allen Fällen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und tiermedizinische Empfehlungen. Eine wichtige fachliche Orientierung bieten die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Sie erläutern die Bedürfnisse der Tiere und die daraus abgeleiteten Anforderungen an ihre Haltung.
Tierhalter, welche am Wohl ihrer Tiere interessiert sind, können die Vorgaben als Richtschnur für eine Anpassung der Haltung und auch insbesondere bei Neuanschaffungen nutzen, um abzuschätzen inwieweit die Bedürfnisse der Tiere erfüllt werden können.
Unabhängig von ihrer Nutzungsform haben Kaninchen artspezifische Bedürfnisse, die bei der Haltung berücksichtigt werden müssen:
Sozialverhalten: Kaninchen sind gesellige Tiere. Sie benötigen Möglichkeiten zum Kontakt mit Artgenossen. Eine Einzelhaltung kann bei ihnen Stress, Apathie und weitere Leiden verursachen.
Platz und Bewegung: Kaninchen müssen sich ausreichend bewegen und auch schnelle Bewegungen wie Hakenschlagen ausführen können. Erhöhte Plätze und Schutzräume tragen ihrem Sicherheitsbedürfnis Rechnung.
Ernährung und Wasser: Kaninchen benötigen dauerhaft Zugang zu geeignetem Raufutter und frischem Wasser. Dies ist besonders wichtig weil ihre Zähne ein Leben lang wachsen und sie einen besonderen Stopfmagen besitzen. Frischfutter kann die Ernährung sinnvoll ergänzen.
Beschäftigung und Rückzug: Kaninchen haben einen ausgeprägten Erkundungsdrang. Beschäftigungsmöglichkeiten, geeignete Rückzugsorte sowie Möglichkeiten zum Graben und Buddeln tragen dazu bei, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Bei Ausläufen ist auch ein geeigneter Schutz von oben wichtig.
Gesundheit und Schutz vor Hitze: Kaninchen sind hitzeempfindlich. Sie benötigen bei hohen Temperaturen ausreichend Schatten und geeignete Möglichkeiten zur Abkühlung, um gesundheitliche Schäden durch Überhitzung zu vermeiden. Für häufig auftretende und besonders gefährliche Infektionskrankheiten, wie Myxomatose und rabbit haemorrhagic disease (RHD, umgangssprachlich häufig Chinaseuche genannt, stehen Impfstoffe zur Verfügung.
Kontrollen mit Augenmaß – gemeinsam Lösungen finden
Wenn Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz vorliegen, ist das Veterinäramt gesetzlich verpflichtet, diesen nachzugehen. Ziel von Kontrollen ist es, mögliche Missstände zu erkennen und das Wohl der Tiere sicherzustellen. Dabei gilt der Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit: Die Mitarbeitenden betrachten die konkrete Haltungssituation, erläutern die fachlichen Anforderungen und suchen gemeinsam mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern nach geeigneten Lösungen.
Dabei ist uns bewusst, dass sich die Haltungspraxis über viele Jahre entwickelt hat und neuere fachliche Erkenntnisse zunächst Fragen aufwerfen können. Veränderungen sind nicht immer einfach umzusetzen. Das gilt insbesondere für Menschen, die ihre Tiere bereits seit langer Zeit halten. Dass früher andere Maßstäbe galten oder bestimmte Haltungsformen üblich waren, bedeutet nicht, dass Tierhalterinnen und Tierhalter bewusst etwas falsch machen wollten. Unser Wissen über die Bedürfnisse und das Verhalten von Tieren entwickelt sich jedoch weiter. Verantwortungsvolle Tierhaltung bedeutet deshalb auch, offen für neue Erkenntnisse zu sein und die eigene Haltung dort anzupassen, wo dies zum Wohl der Tiere erforderlich ist.
Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes wissen auch, dass insbesondere die kürzere Haltung von Kaninchen zum Zwecke der Nahrungsmittelgewinnung, i.d.R. 3-6 Monate, dazu führt, dass Kompromisse bei der Haltung der Tiere, zum eigentlichen Nachteil der Tiere, eingegangen werden. Dieses gesellschaftliche Anliegen wird bei den amtlichen Kontrollen berücksichtigt. So werden bspw. bei glaubhaft versicherter Unverträglichkeit von geschlechtsreifen Kaninchen auch Einzelhaltungen auf ca. 3m² akzeptiert. Von besonderer Bedeutung ist dabei jedoch, dass die Tiere immer z.B. durch Gitter die Möglichkeit haben, in Kontakt mit ihren Artgenossen zu stehen (Sicht-, Geruchs-, Hör- und eingeschränkter Berührungskontakt). Gerade in diesen Fällen ist die sonstige artgerechte Haltung (Ernährung, Umweltanreicherung und weitere oben erläuterte Bedürfnisse der Tiere) wichtig um die Tiere möglichst artgerecht zu halten.
Das Veterinäramt versteht sich nicht als Gegenspieler der Tierhalterinnen und Tierhalter. Vielmehr gehören Tierschutz, Aufklärung und Beratung zusammen. In der Regel erleben wir eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Halterinnen und Haltern, die fachliche Hinweise zu ihrer konkreten Haltung offen annehmen und bereit sind, notwendige Veränderungen zum Wohl ihrer Tiere umzusetzen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Tiere entsprechend ihren Bedürfnissen zu halten und gleichzeitig Lösungen zu finden, die der konkreten Haltungssituation gerecht werden. Wir möchten informieren, Unsicherheiten abbauen und Tierhalterinnen und Tierhalter dabei unterstützen, ihrer Verantwortung für das Wohl ihrer Tiere gerecht zu werden.
Tierschutz und ein respektvoller Umgang mit Tierhalterinnen und Tierhaltern gehören für uns zusammen. Das Veterinäramt nimmt seine gesetzliche Kontrollaufgabe ernst und ist neben den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten zugleich Ansprechpartner für Fragen und Beratung. Wir bedauern, wenn durch die aktuelle Berichterstattung ein anderes Bild entstanden ist. Unser Anliegen ist es, verständlich zu informieren, Unsicherheiten abzubauen und gemeinsam Lösungen zu finden, die dem Wohl der Tiere gerecht werden.
Sie haben Fragen zu Ihrer Kaninchenhaltung?
Wenn Sie unsicher sind, welche Anforderungen für Ihre Kaninchenhaltung gelten, oder Fragen zu den fachlichen Empfehlungen haben, wenden Sie sich gern an das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.
Kontakt
Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz