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News-Ticker

Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung


Volltext

Sie können für Ihr Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.


Beispiele für öffentliche Belange:

  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Ort- und Landschaftsbild

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
  • Beseitigung baulicher Anlagen,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, insofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind.
  • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen.
  • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Für Bauvorhaben

  • in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder
  • im städtebaulichen Entwicklungsbereich

gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

26.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
(Außenstelle Kreishaus Calau)
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach:100064
01968 Senftenberg/Zły Komorow



Zuständige Mitarbeiter

Frau Haas (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-5431


Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiter Süd (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5450

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5453

Mitarbeiter/in (Baukontrolleur)
Telefon 03573 870-5442

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5461

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Großvorhaben - BASF BImSch))
Telefon 03573 870-5438

Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiterin Nord (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5460

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5451

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5464