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News-Ticker

Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung


Volltext

Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme möglich ist.

Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.


Voraussetzungen

Sie erhalten die Genehmigung, wenn:

  • die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen

oder

  • überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.

Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte


Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Bearbeitungsdauer

4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen


Fristen

Erlöschen der Genehmigung

  • bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
  • bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

16.06.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
(Außenstelle Kreishaus Calau)
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach:100064
01968 Senftenberg/Zły Komorow



Zuständige Mitarbeiter

Frau Haas (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-5431


Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiterin)
Telefon 03573 870-1531

Mitarbeiter/in (Bodendenkmäler)
Telefon 03573 870-1532

Mitarbeiter/in (Baudenkmäler)
Telefon 03573 870-1533

Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiter Süd (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5450

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5453

Mitarbeiter/in (Baukontrolleur)
Telefon 03573 870-5442

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5461

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Großvorhaben - BASF BImSch))
Telefon 03573 870-5438

Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiterin Nord (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5460

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5451

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5464