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News-Ticker

Unterhaltsvorschuss beantragen


Volltext

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Das wird auch Barunterhalt genannt. 
Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten ermittelt werden. Der Unterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wird jährlich vom Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

Idealerweise einigen Sie sich als Eltern über den Betrag, der als Unterhalt zu zahlen ist.

Der Elternteil, der den Unterhalt zahlen muss, kann die Unterhaltsverpflichtung festschreiben lassen. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde heißt Unterhaltsverpflichtungsurkunde. Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in aller Regel in einem sogenannten dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Unterhalt in Form einer statischen Urkunde (gleichbleibender Festbetrag) festzusetzen.

Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.

Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls die Duldung oder Aufenthaltsgestattung),
  • schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (beispielsweise Schreiben von einem Anwalt oder Jugendamt),
  • falls vorhanden: bisherige Unterhaltsfestsetzung (beispielsweise Jugendamtsurkunde oder gerichtliche Unterhaltsregelung)
  • Alle Urkunden werden im Original benötigt.
  • Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.


Voraussetzungen

  • Volle Geschäftsfähigkeit
  • Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der Betreuer oder Vormund persönlich zur Beurkundung erscheinen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung. Erscheinen Sie dann persönlich mit allen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, muss ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzugezogen werden, der weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.
  • Weisen Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung darauf hin, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen.

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

08.07.2024

Zuständigkeit

Beistandschaft: Jugendamt

Unterhaltsvorschuss: Träger der örtlichen Jugendhilfe


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Jugendamt | Unterhalt
Adresse
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow
(Haus 5)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hönicke (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-4240

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (B))
Telefon 03573 870-4249

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (A, H, L), Beurkundungen (D, F, J, M, N))
Telefon 03573 870-4246

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (D, E, F, J, M), Beurkundungen (I, K, O, T, X, Y, Z))
Telefon 03573 870-4244

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (E, F, I, Mo, Mö, Mr))
Telefon 03573 870-4250

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (Sch (außer Scha, Schä, Sche, Schi, Schl)))
Telefon 03573 870-4253

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (C, St, V, Y, Z))
Telefon 03573 870-4254

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (B, I, K, N, O), Beurkundungen (E, H, L), Negativattest (A-M))
Telefon 03573 870-4245

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (L (außer La, Le), R))
Telefon 03573 870-4257

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (La, Le, N, T))
Telefon 03573 870-4235

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (K (außer Ku, Kü)))
Telefon 03573 870-4258

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (P, R), Beurkundungen (S), Negativattest (N-Z))
Telefon 03573 870-4248

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (G, M (außer Mo, Mö, Mr, Mu, Mü)))
Telefon 03573 870-4252

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (D, P, Scha, Schä, Sche))
Telefon 03573 870-4236

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (A, S, Schi, Schl))
Telefon 03573 870-4259

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (S,T), Beurkundungen (B, C, G, U, V, W))
Telefon 03573 870-4247

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (Ho, Hö, Hr, J, Ku, Kü, Mu, Mü))
Telefon 03573 870-4234

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (C, G, Q, U, V, W, X, Y, Z), Beurkundungen (A, P, Q, R))
Telefon 03573 870-4243

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (H (außer Ho, Hö, Hr))
Telefon 03573 870-4255

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (O, Q, U, W))
Telefon 03573 870-4256