Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Indirekteinleitung
Die weiteren erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Art und Herkunft des einzuleitenden Abwassers (z. B. industrielles oder gewerbliches Abwasser).
Je nach Einzelfall können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:
Angaben zum einleitenden Betrieb und zur Produktion bzw. Tätigkeit
Angaben zur Art und Menge des anfallenden Abwassers
Angaben zu den Abwasseranlagen und Abwasserleitungen
Angaben zu vorhandenen oder geplanten Abwasservorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Eine Genehmigung darf gem. § 58 Abs. 2 WHG nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung (AbwV), einschließlich der allgemeinen Anforderungen, eingehalten werden,
die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
die erforderlichen Abwasseranlagen oder sonstigen Einrichtungen errichtet und betrieben werden, um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen.