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News-Ticker

Bauvorbescheid


Volltext

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.

Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen

Voraussetzungen

Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.

Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO


Verfahrensablauf

Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen


Fristen

Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Hinweise (Besonderheiten)

Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines oder einer Bauvorlageberechtigten (Architekt bzw. Architektin, Bauingenieur bzw. Bauingenieurin) erforderlich sein.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

17.07.2019

Zuständigkeit

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de


Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
(Außenstelle Kreishaus Calau)
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach:100064
01968 Senftenberg/Zły Komorow



Zuständige Mitarbeiter

Frau Haas (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-5431


Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiter Süd (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5450

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5453

Mitarbeiter/in (Baukontrolleur)
Telefon 03573 870-5442

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5461

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Großvorhaben - BASF BImSch))
Telefon 03573 870-5438

Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiterin Nord (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5460

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5451

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5464

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt | Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
(Außenstelle Kreishaus Calau)
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach:100064
01968 Senftenberg/Zły Komorow

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Hintze (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-3461