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News-Ticker

Unterhaltsvorschuss Bewilligung


Volltext

Wenn Sie alleinerziehend sind, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Zahlt dieser den Unterhalt

  • nicht
  • unvollständig oder
  • unregelmäßig,

können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2026):

  • für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:

  • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
  • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
  • Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
  • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern:
    • Ausweis
    •  gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
  • Unterhaltstitel:
    • aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
  • bei Trennung einer Ehe:
    • Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
  • bei unverheirateten Eltern:
    • Vaterschaftsanerkenntung oder -feststellung
  • Einkommensnachweise über:
    • Kindergeld
    • gegebenenfalls Halbwaisenrente
    • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
  • gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschussstellen
  • ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
  • ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist:

  • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig oder unregelmäßig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt.
  • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie sind alleinerziehend. Sie gelten auch als alleinerziehend, wenn Sie verwitwet sind.
  • Sie und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
  • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
  • In Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Bezug von Unterhaltsvorschuss möglich, wenn Sie mit Ihrem Kind im Ausland leben.

 Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt ist, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind selbst erhält kein Bürgergeld.
  • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
  • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 EUR und erhalten gegebenenfalls ergänzendes Bürgergeld.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Antragstellung, Prüfung des Antrags, Bescheid


Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen, wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung leistungsfähig ist. Falls die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.03.2026;02.04.2026

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Jugendamt | Unterhalt
Adresse
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow
(Haus 5)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hönicke (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-4240

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (B))
Telefon 03573 870-4249

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (A, H, L), Beurkundungen (D, F, J, M, N))
Telefon 03573 870-4246

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (D, E, F, J, M), Beurkundungen (I, K, O, T, X, Y, Z))
Telefon 03573 870-4244

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (E, F, I, Mo, Mö, Mr))
Telefon 03573 870-4250

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (Sch (außer Scha, Schä, Sche, Schi, Schl)))
Telefon 03573 870-4253

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (C, St, V, Y, Z))
Telefon 03573 870-4254

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (B, I, K, N, O), Beurkundungen (E, H, L), Negativattest (A-M))
Telefon 03573 870-4245

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (L (außer La, Le), R))
Telefon 03573 870-4257

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (La, Le, N, T))
Telefon 03573 870-4235

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (K (außer Ku, Kü)))
Telefon 03573 870-4258

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (P, R), Beurkundungen (S), Negativattest (N-Z))
Telefon 03573 870-4248

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (G, M (außer Mo, Mö, Mr, Mu, Mü)))
Telefon 03573 870-4252

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (D, P, Scha, Schä, Sche))
Telefon 03573 870-4236

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (A, S, Schi, Schl))
Telefon 03573 870-4259

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (S,T), Beurkundungen (B, C, G, U, V, W))
Telefon 03573 870-4247

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (Ho, Hö, Hr, J, Ku, Kü, Mu, Mü))
Telefon 03573 870-4234

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (C, G, Q, U, V, W, X, Y, Z), Beurkundungen (A, P, Q, R))
Telefon 03573 870-4243

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (H (außer Ho, Hö, Hr))
Telefon 03573 870-4255

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (O, Q, U, W))
Telefon 03573 870-4256