Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft informiert!
Aktualisierte Gebührenordnung
Seit dem 19.12.2023 ist eine neue landesweite Gebührenordnung für amtliche Tätigkeiten und Bescheinigungen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft in Kraft. Details dazu finden Sie unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomsgiv
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass nicht mehr alle amtlichen Kontrollen gebührenfrei sind. Dennoch bleibt rechtskonformes Verhalten von Vorteil, da dadurch gebührenpflichtige Nachkontrollen vermieden werden können. Plan- und Routinekontrollen werden weiterhin kostenfrei durchgeführt.
Für Anlasskontrollen, Nachkontrollen sowie für Amtshandlungen zur Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen werden nun Gebühren erhoben. Dies stellt für viele Amtshandlungen und Atteste keine Neuerung dar. Allerdings sind die Gebühren teilweise deutlich erhöht worden, und es gibt auch neue gebührenpflichtige Tatbestände. Die letzte Überarbeitung und Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2014.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat gemäß den geltenden Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts Rahmengebühren für häufig wiederkehrende Amtshandlungen oder Bescheinigungen festgelegt. Dabei werden der verwaltungsrechtliche Aufwand und der wirtschaftliche Nutzen des Gebührenschuldners berücksichtigt. Die Gebühr umfasst zukünftig Fahrtkosten, sächlichen und personellen Verwaltungsaufwand sowie die benötigte Arbeitszeit.
Generell gilt: Je länger eine Kontrolle dauert oder je höher der Aufwand für die Ausstellung eines Attestes ist, desto höher ist die zu zahlende Gebühr.
Einige Beispiele für die neuen Gebühren sind:
Eine Gebühr von mindestens 35 Euro für die Registrierung einer Tierhaltung (Tarifstelle: 12.2.1.1)
Eine Gebühr von 38 Euro für das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen für Drittländer für bis zu 5 Hunde oder Katzen (Tarifstelle 12.2.5.2)
Die Kosten für ein Wanderattest für Imker belaufen sich je nach Anzahl der Völker auf 20 bis 55 Euro (Tarifstelle: 12.2.4.7)
Die Erstellung eins amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses zur Verbringung von Rindern und die Erstellung eines Vorlaufattests für Zuchtrinder kosten nun 28,00 € (Tarifstelle: 12.2.4.7)
Im Bereich der Lebensmittelüberwachung bleiben Routinekontrollen weiterhin gebührenfrei. Sollten Mängel Nachkontrollen erforderlich machen, sind Gebühren zwischen 22 bis 1002 Euro zu entrichten. Auch hier richtet sich die Gebühr nach dem wirtschaftlichen Nutzen des Gebührenschuldners und dem Verwaltungsaufwand.
Über weitere Details und spezifische Gebührensätze können Sie sich direkt in der im Internet einsehbaren Verordnung informieren.
Für konkrete Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gern zur Verfügung (Tel. 03573 -870 -4401).