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Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)

Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) führen regelmäßige ärztliche Untersuchungen der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch. Mit diesen Pflichtuntersuchungen nach Landesrecht sollen Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Krankheiten frühzeitig erkannt und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.
Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Einschulungsuntersuchungen und die Erstuntersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz.

 

Die Reihenuntersuchungen dienen auch der Überprüfung des Impfstandes der Kinder und Jugendlichen. Es werden Impfempfehlungen gegeben. Weitere Aufgaben sind die sozialpädiatrische Betreuung (in enger Zusammenarbeit mit vielen anderen Leistungsträgern) sowie Beratungen zu allen Fragen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsvorsorge.

 

Integrativer Bestandteil des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes ist die Frühförder- und Beratungsstelle. Hier erfolgen Beratung, Diagnostik und Vermittlung notwendiger Therapien.

 

Des Weiteren werden im Sachgebiet KJGD Atteste, Gutachten und amtliche Bescheinigungen für Kinder und Jugendliche auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Regelungen erstellt.