Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach gerichtlicher oder behördlicher Entziehung oder nach Verzicht.
Voraussetzungen:
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen oder gesetzlich festgeschriebenen Sperrfrist gestellt werden.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
WICHTIG: Bei Anträgen auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bitten wir um Terminvereinbarung per E-Mail () oder Telefon unter 03541/870-3252, -3256 oder -3231. Eine Terminvereinbarung über das Online-Termin-Modul ist nicht möglich!Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatzführerschein
Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass + Meldebescheinigung (Kopien ausreichend)
1 Lichtbild + persönliche Unterschrift
Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift
(Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)Angabe der Fahrschule
Sofern die Fahrerlaubnisbehörde die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung anordnet, ist die Angabe einer zugelassenen Fahrschule erforderlich.Teilnahmebescheinigung einer Ausbildung/Schulung in Erster Hilfe
(mindestens 9 Unterrichtseinheiten, bei einer anerkannten Ausbildungsstelle), sofern dies nicht schon für die entzogene Fahrerlaubnis nachgewiesen wurdeSehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T, erhältlich bei allen als Sehteststellen anerkannten Augenoptikernfalls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
Behördliches Führungszeugnis
Nur bei gerichtlichem Entzug der Fahrerlaubnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) kann nur in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig (13,- €) und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Bei Antragstellung darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, bei allen Augenärzten, Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. bei allen Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.
Gebühren:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht 145,00 Euro, sofern bereits bei Antragstellung bekannt ist, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolviert werden muss, zzgl. 35,00 €
Führungszeugnis 13,00 Euro
Weiterführende Informationen:
Zuständige Behörden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg
Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau
Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)