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Kindertagesbetreuung

 

Nach dem Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten (Kitas). Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Kindertagesbetreuung erforderlich macht. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch die Kindertagespflege, sowie andere flexible Angebote sein.

 

Einen Überblick über die Kitas im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten Sie [hier]. Flexible Angebote für Ihre Jüngsten finden Sie [hier].

 

Die Kontaktdaten der Kindertagespflegepersonen in Ihrer Nähe erfragen Sie bitte im Jugendamt (Kontaktdaten unter Praxisberatung Kindertagesbetreuung). Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Kindertagespflege bzw. zu den Kindertagespflegestellen auch auf den Internetseiten Ihrer Kommune.

 

Weitere Informationen und Kontakt >>> Zur Praxisberatung Kindertagesbetreuung

 

Die Kita-Praxisberatung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz richtet sich an Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen, Träger, Kommunen und Gemeinden, Familien sowie andere Ratsuchende.

 

Informieren Sie sich gern zu den Fortbildungsangeboten für die Kindertagesbetreuung 2024 (Broschüre im PDF-Format) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Zum Anmeldeformular