Internationaler Führerschein
Für Länder innerhalb der EU und des EWR ist kein Internationaler Führerschein erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer eines Internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre[1] und darf nicht verlängert werden. Sie darf jedoch die Gültigkeit des nationalen Führerscheines nicht überschreiten.
Voraussetzungen:
EU-Kartenführerschein
Inhabern von vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheinen kann ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig die Umstellung Ihres Führerscheins in einen aktuellen EU-Kartenführerschein beantragt wird.
Inhaber ausländischer Führerscheine wenden sich bitte vor Antragstellung telefonisch an die Fahrerlaubnisbehörde.Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.Persönliche Vorsprache ist erforderlich - Bitte nutzen Sie das Online-Termin-Modul!
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung
1 Lichtbild
(Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)Vorlage des EU-Kartenführerscheins
Gebühren:
16,00 Euro
Zuständige Behörden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg
Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau
Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)
[1] Diese Angaben beziehen sich auf den internationalen Führerschein gemäß dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (Wiener Abkommen) – s. Anlage 8d FeV. Für einzelne Reiseziele ist jedoch ein internationaler Führerschein gemäß dem Abkommen vom 24.04.1926 (Pariser Abkommen) – s. Anlage 8c FeV - erforderlich. Dieser ist jedoch nur 1 Jahr gültig. Weitere Unterschiede bestehen nicht. Informationen darüber, welches Führerscheinmodell erforderlich ist, finden Sie auch auf der Internetseite des auswärtigen Amtes.