Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 
 

Internationaler Führerschein

Für Länder innerhalb der EU und des EWR ist kein Internationaler Führerschein erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer eines Internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre[1] und darf nicht verlängert werden. Sie darf jedoch die Gültigkeit des nationalen Führerscheines nicht überschreiten.

 

Voraussetzungen:

  • EU-Kartenführerschein
    Inhabern von vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheinen kann ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig die Umstellung Ihres Führerscheins in einen aktuellen EU-Kartenführerschein beantragt wird.
    Inhaber ausländischer Führerscheine wenden sich bitte vor Antragstellung telefonisch an die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 
    Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

 

 

Erforderliche Unterlagen:

 

 

Gebühren:

  • 16,00 Euro

 

 

Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau

 

Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)

 

 

 


[1] Diese Angaben beziehen sich auf den internationalen Führerschein gemäß dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (Wiener Abkommen) – s. Anlage 8d FeV. Für einzelne Reiseziele ist jedoch ein internationaler Führerschein gemäß dem Abkommen vom 24.04.1926 (Pariser Abkommen) – s. Anlage 8c FeV - erforderlich. Dieser ist jedoch nur 1 Jahr gültig. Weitere Unterschiede bestehen nicht. Informationen darüber, welches Führerscheinmodell erforderlich ist, finden Sie auch auf der Internetseite des auswärtigen Amtes.