Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach gerichtlicher oder behördlicher Entziehung oder nach Verzicht.
Voraussetzungen:
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen oder gesetzlich festgeschriebenen Sperrfrist gestellt werden.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich WICHTIG: Bei Anträgen auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bitten wir um Terminvereinbarung per E-Mail () oder Telefon unter 03541/870-3252, -3256 oder -3231. Eine Terminvereinbarung über das Online-Termin-Modul ist nicht möglich!
Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Angabe der Fahrschule Sofern die Fahrerlaubnisbehörde die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung anordnet, ist die Angabe einer zugelassenen Fahrschule erforderlich.
Teilnahmebescheinigung einer Ausbildung/Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten, bei einer anerkannten Ausbildungsstelle), sofern dies nicht schon für die entzogene Fahrerlaubnis nachgewiesen wurde
Sehtestbescheinigung Nicht älter als 2 Jahre; nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T, erhältlich bei allen als Sehteststellen anerkannten Augenoptikern
falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
Behördliches Führungszeugnis Nur bei gerichtlichem Entzug der Fahrerlaubnis Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) kann nur in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig (13,- €) und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Bei Antragstellung darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, bei allen Augenärzten, Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. bei allen Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.
Gebühren:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht 145,00 Euro, sofern bereits bei Antragstellung bekannt ist, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolviert werden muss, zzgl. 35,00 € Führungszeugnis 13,00 Euro