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News-Ticker

 

Sportförderung

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fördert nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Sports die Sportarbeit auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes des Landes Brandenburg.

 

Gefördert werden die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von lizenzierten Übungsleitenden bei der regelmäßigen Anleitung und Betreuung von Sportlern.

 

Für Trainerinnen und Trainer mit gültiger A- oder B-Lizenz beträgt der Zuschuss 2,50 Euro je Stunde für maximal 80 Stunden im Jahr. Bei einer gültigen C-Lizenz werden 2,00 Euro je Stunde für maximal 80 Stunden im Jahr gewährt. Damit können bis zu 200 Euro beziehungsweise 160 Euro jährlich je Übungsleiterin oder Übungsleiter gefördert werden.

 

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um die o.g. Zuwendungen zu erhalten sowie nähere Informationen zur Sportförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz können Sie der downloadRichtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Oberspreewald-Lausitz entnehmen.

 

Anträge und Verwendungsnachweise

 

Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind bis zum 30.04. des laufenden Jahres einzureichen. Für die erhaltenen Zuwendungen müssen entsprechende Verwendungsnachweise bis zum 31.01. des Folgejahres eingereicht werden.

 

> Antrag: Übungsleiter Förderung (wird momentan überarbeitet)

> Verwendungsnachweis: Projekt 3.1 - Übungsleiter mit Lizenz

 

Neuigkeiten und Aktuelles rund um die vielfältige Welt des Sports im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie weitere Informationen zum Kreissportbund finden Sie  HIER 

 

Kontakt Kreissportbund OSL e.V.
Geschäftsstelle

Schloßstraße 11

03205 Calau

Telefon 03541 802370