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Haftungsfreistellung von Altlasten

Altlastenfreistellung

Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von gewerblich genutzten Flächen konnten nach Antragsstellung (Stichtag für die rechtzeitige Antragstellung war der 30. März 1992) von der Verantwortung für vor dem 1. Juli 1990 verursachte Umweltschäden ganz oder teilweise freigestellt werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 1 Paragraph 4 Absatz 3 Umweltrahmengesetz der DDR vom 29. Juni 1990 in der Fassung des Hemmnisbeseitigungsgesetzes vom 22. März 1991. Anlass für die Altlastenfreistellung war die Vermeidung von Industreibachen und somit Förderung von Nachnutzungmöglichkeiten.

 

Zuständig für die Freistellungsentscheidungen sind in Brandenburg die unteren Bodenschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte), jeweils im Einvernehmen mit dem Umweltministerium des Landes Brandenburg.

 

Die Finanzierung erfolgt gemäß dem Bund/Länder-Verwaltungsabkommen zur Finanzierung ökologischer Altlasten durch das Land Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland.

 

Das Land Brandenburg trägt, abzüglich eines Eigenanteils des Freigestellten (außer in Härtefällen) und sofern kein Dritter herangezogen werden kann, die Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen. Für den Bereich der ehem. Treuhand-Unternehmen teilen sich die ehem. Treuhandanstalt (jetzt: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, BvS) und das Land Brandenburg die Kosten entsprechend des Verwaltungsabkommens.

 

Im Rahmen des Verwaltungsabkommens verständigten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Länder auf die Bildung von insgesamt 21 Ökologischen Großprojekten in den neuen Bundesländern. Die Auswahl der Projekte erfolgte nach wirtschafts- und umweltpolitischen Kriterien und berücksichtigte sowohl regional bedeutsame Einzelunternehmen der Großindustrie als auch großräumige Industrieregionen mit einer Vielzahl von Einzelunternehmen.

 

In Brandenburg wurden insgesamt vier Ökologische Großprojekte (ÖGP) gebildet. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird durch die untere Bodenschutzbehörde das Ökologische Großprojekt BASF Schwarzheide betreut.

 

In diesem ÖGP erfolgt in einem Arbeitskreis die fachliche Bearbeitung rund um das Thema der Altlastenbearbeitung (zum Beispiel: Auswerten und Ableiten von Sanierungserfordernissen aufgrund neuer Erkenntnisse, Umsetzung von Sanierung- und/oder Dekontaminationsmaßnahmen, Auswertung beauftragter Untersuchungen und Maßnahmen), in denen Umweltbundesamt (UBA), Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA, Geschäftsbesorgerin der BImA), Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL), Landesamt für Umwelt (LfU) sowie die BASF vertreten sind. Für den Beschluss von Maßnahmen bedarf es des Einvernehmens von Bund und Land.

 

Der Arbeitskreis ÖGP BASF Schwarzheide trifft sich 3 - 4 Mal im Jahr und bespricht die aktuellen Sachstände, unter anderem Berichterstattung und Auswertung von Gutachten sowie Ausarbeitung neuer Arbeitsaufträge.