Bannerbild
 
 

Aktuelles zur Bundestagswahl

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt.

 

Aktuelles:

 

05.10.2021: +++Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis+++

Am 01.10.2021 traf sich der Kreiswahlausschuss zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 65. Weitere Informationen finden Sie unter Bekanntmachungen.

 

 

Kreiswahlleitung - Wahlkreis 65

Thomas Höntsch

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter - Wahlkreis 65

 

Telefon: 03541 / 870 - 3262

Dienststelle Calau

Gerhard Liebsch

Stellv. Kreiswahlleiter - Wahlkreis 65

 

Telefon: 03541 / 870 - 5428

Dienststelle Calau

 

Postanschrift:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Kreiswahlleiter - Wahlkreis 65

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

E-Mail:

 

Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 65 für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021

 

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag für die Bundesrepublik Deutschland findet am 26. September 2021 statt.

 

Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

 

Die Beteiligung an der Wahl ist durch die Parteien nach § 18 Absatz 2 Bundeswahlgesetz beim Bundeswahlleiter bis zum 21.06.2021, bis 18:00 Uhr, anzuzeigen.

 

Gemäß § 32 Bundeswahlordnung wird auf die Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge, auf die Zahl der in bestimmten Fällen beizubringenden Unterschriften und Nachweise sowie auf die mit den Wahlvorschlägen vorzulegenden Erklärungen, Niederschriften und Versicherungen (§§ 20, 21 und 27 des Bundeswahlgesetzes) hingewiesen.

 

Die Wahlvorschläge sind frühzeitig und spätestens zum 19. Juli 2021, bis 18:00 Uhr,  schriftlich beim Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 65 unter folgender Anschrift einzureichen: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 65, Herr Thomas Höntsch, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg.

 

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter für

den Wahlkreis 65

Bildung des Kreiswahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 65 für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021

 

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag für die Bundesrepublik Deutschland findet am 26. September 2021 statt. Es ist ein Kreiswahlausschuss zu bilden.

 

Gemäß § 4 der Bundeswahlordnung hat der Kreiswahlleiter einen Wahlausschuss zu bilden und die erforderliche Anzahl der Beisitzer sowie für jeden Beisitzer einen Stellvertreter zu berufen. Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleitung, die den Vorsitz führt und sechs Beisitzern oder Beisitzerinnen.

 

Ich fordere hiermit die im Kreistag der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster vertretenen Parteien und politischen Vereinigungen auf, mir unter folgender Anschrift: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 65, Herr Thomas Höntsch, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg oder per E-Mail:        bis zum 12.02.2021 ihre Vorschläge mitzuteilen.

Auf § 11 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes wird hingewiesen.

 

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter für

den Wahlkreis 65

Reduzierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften

Mit dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. I Seite 1482) wurde auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert.

 

Landeslisten von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen nunmehr von 500 Wahlberechtigten des Landes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Landesliste nachzuweisen.

 

Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie andere Kreiswahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten), müssen von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen.

 

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter für

den Wahlkreis 65

Sitzung des Kreiswahlausschusses

Der Kreiswahlausschuss wird in seiner

 

Sitzung am 30.07.2021

 

über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge gemäß § 26 Bundeswahlgesetz entscheiden.

 

Tagungsort: Dienststelle Senftenberg, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Haus 1, Großer Sitzungssaal

Zeit:              13:00 Uhr

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter für

den Wahlkreis 65

Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 65

Auf Grund des § 26 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 30.07.2021 für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 65 „Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II“ zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge

Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt.

Nr.

Kreiswahlvorschlag

- Bewerber/-in

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Abraham, Knut Friedrich Alexander

Diplomat

1966, Hamburg

Themesstraße 4, 04916 Schönewalde OT Dubro

2

Alternative für Deutschland (AfD)

Wolf, Silvio

Kraftfahrer

1971, Lauchhammer

Bergwerk Str. 4, 01968 Senftenberg

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Walter, Hannes

Betriebswirt

1984, Finsterwalde

Gartenstraße 1 A, 03238 Massen-Niederlausitz

4

DIE LINKE (DIE LINKE)

Mahlo, Yvonne Margret

Betriebswirtin

1980, Finsterwalde

Am Schiefen Weg 19, 03253 Doberlug-Kirchhain

5

Freie Demokratische Partei (FDP)

Prof. Dr.-Ing. Neumann, Fritz Walter Martin

Beratender Ingenieur, Hochschullehrer

1956, Vetschau

Ernst-Thälmann-Straße 58, 03226 Vetschau/Spreewald

6

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)

Neumann, Paul-Philipp

Projektleiter

1987, Lauchhammer

Lerchenweg 14, 01983 Großräschen

8

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Schröder, Bianca

Diplomingenieurin für Maschinenbau

1970, Wolgast

Lindenstraße 38, 03103 Neupetershain

9

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Trasper, Roxana Erna

Selbstständige

1981, Altdöbern

Straße der Jugend 30 a, 01968 Senftenberg

14

Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)

Blietz, Kay-Uwe

Dipl.-Kaufmann

1966, Rostock

Weinbergstraße 11, 04924 Bad Liebenwerda

18

UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)

Respa, Marcel

Unternehmer

1977, Lauchhammer

Ruhlander Straße 14a, 01987 Schwarzheide

20

Internationalistisches Bündnis

Janda, Ilona Brigitte

Erzieherin

1959, Berlin

Nauestraße 15, 06110 Halle (Saale)

 

 

Senftenberg, den 30.07.2021

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter – Wahlkreis 65

Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 62

Auf Grund des § 26 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 30.07.2021 für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 62 „Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I“ zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge

Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt.

 

Nr.

Kreiswahlvorschlag

- Bewerber/-in

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Schimke, Jana

Diplom-Politologin, Politikwissenschaftlerin

1979, Cottbus

15834 Rangsdorf

2

Alternative für Deutschland (AfD)

Kotré, Steffen

Berater

1971, Berlin

14624 Dallgow-Döberitz

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Lehmann, Sylvia

Mitglied des Bundestages

1954, Schorbus

15913 Märkische Heide

4

DIE LINKE (DIE LINKE)

Preuß, Carsten

Diplom-Agraringenieur

1962, Luckenwalde

15806 Zossen

5

Freie Demokratische Partei (FDP)

Hartfelder, Lars

Angestellter/Projektmanager

1977, Finsterwalde

15926 Luckau

6

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)

Kalinka, Gerhard

Ingenieur

1962, Berlin

15827 Blankenfelde-Mahlow

7

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Müller-Schmolt, Christiane Sabine

Sozialversicherungsfachangestellte

1960, Berlin

15732 Eichwalde

9

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Tanneberger, Uwe Frank

Elektroingenieur

1968, Luckau

15754 Heidesee

11

Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Steinhardt, Susanne

Rentnerin

1955, Haldensleben

15711 Königs Wusterhausen

12

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Nobel, Ralf

IT-Koordinator

1967, Berlin

15834 Rangsdorf

14

Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)

Bartels, Torsten

IT-Systemadministrator

1967, Prenzlau

15827 Blankenfelde-Mahlow

16

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Körber, Guido

selbständig

1965, Berlin

12529 Schönefeld

20

Bobby

Gabler, Michael

Tierpfleger

1972, Treuenbrietzen

14913 Niederer Fläming

21

Bürger bewirbt sich als freier Direktkandidat

Hitzer, Roald

Schmied, Stahlbauer

1967, Cottbus

15713 Königs Wusterhausen

22

Demokratie verteidigen

Commentz, Volker Matthias Uwe

Disponent

1967, Berlin

12529 Schönefeld

23

Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)

Beer, Andreas

Notfallsanitäter

1984, Eisenhüttenstadt

15754 Heidesee

 

Lübben, den 02.08.2021

 

Alexander Nagel

Kreiswahlleiter

Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis

Der Kreiswahlausschuss wird in seiner

 

Sitzung am 01.10.2021

 

über die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 65 gemäß § 41 Bundeswahlgesetz entscheiden.

 

Tagungsort: Dienststelle Senftenberg, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Haus 1, Großer Sitzungssaal

Zeit:               13:00 Uhr

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter für

den Wahlkreis 65

Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 65

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II hat in seiner öffentlicher Sitzung am 01.10.2021 folgendes endgültiges Wahlergebnis festgestellt hat:

Wahlberechtigte:

162.410

Wähler/innen:

120.351

Ungültige Erststimmen:

2.068

Gültige Erststimmen:

118.283

Ungültige Zweitstimmen:

1.887

Gültige Zweitstimmen:

118.464

 

Von den gültigen Erststimmen (Wahlkreisbewerber) entfallen auf:

 

Nr.

Bewerber/in

Name der Partei / Kennwort

Stimmen

1.  

Abraham, Knut

Christlich Demokratische Union Deutschlands

19.130

2.  

Wolf, Silvio

Alternative für Deutschland

29.560

3.  

Walter, Hannes

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

29.998

4.  

Mahlo, Yvonne

DIE LINKE

10.630

5.  

Prof. Dr.-Ing. Neumann, Martin

Freie Demokratische Partei

10.597

6.  

Neumann, Paul-Philipp

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.110

8.  

Schröder, Bianca

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

2.245

9.  

Trasper, Roxana

FREIE WÄHLER

4.872

14.  

Blietz, Kay-Uwe

Basisdemokratische Partei Deutschland

1.719

18.  

Respa, Marcel

UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie

5.066

20.  

Janda, Ilona

Internationalistisches Bündnis

356

 

 

Von den gültigen Zweitstimmen (Landesliste) entfallen auf:

 

Nr.

Name der Partei

Stimmen

1.

Christlich Demokratische Union Deutschlands

17.776

2.

Alternative für Deutschland

29.849

3.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

33.412

4.

DIE LINKE

8.532

5.

Freie Demokratische Partei

11.114

6.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.920

7.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

2.564

8.

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

1.383

9.

FREIE WÄHLER

3.657

10.

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

637

11.

Deutsche Kommunistische Partei

92

12.

Ökologisch-Demokratische Partei

128

13.

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

55

14.

Basisdemokratische Partei Deutschland

1.449

15.

Partei der Humanisten

87

16.

Piratenpartei Deutschland

437

17.

Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei

156

18.

UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie

2.022

19.

Volt Deutschland

194

20.

Internationalistisches Bündnis

 

  

Der Kreiswahlausschuss hat weiter festgestellt, dass Walter, Hannes (SPD) mit 29.998 die meisten Stimmen erhalten hat und damit im Wahlkreis 65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II gewählt ist.

 

Senftenberg, den 01.10.2021

 

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter Wahlkreis 65

 

 

Termine und Fristen

18 Jahre vor dem Wahltag (26.09.2003) Letztes Geburtsdatum für das aktive und passive Wahlrecht (vollendetes 18. Lebensjahr am Wahltag).
nach der Bestimmung des Wahltages

Der Landeswahlleiter und die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter fordern jeweils durch öffentliche Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge auf. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die Beteiligung an der Wahl durch die Parteien nach § 18 Absatz 2 Bundeswahlgesetz beim Bundeswahlleiter anzuzeigen ist.

Die Wahlbezirkseinteilung wird vorgenommen. Die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände werden geworben und ernannt.

Die Wahlräume für die Wahl in den allgemeinen Wahlbezirken sowie für die Briefwahl werden bestimmt. Es werden Regelungen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Klöstern, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten getroffen für die Wahrnehmung der Briefwahl oder für die Wahl vor einem beweglichen Wahlvorstand.

97. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr (21.06.2021) Letzter Tag für die Anzeige der Wahlbeteiligung beim Bundeswahlleiter von Parteien, die im 19. Deutschen Bundestag oder in einem Landtag nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
79. Tag vor der Wahl (09.07.2021)

Letzter Tag für die verbindliche Feststellung durch den Bundeswahlausschuss,

  • welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren und
  • welche Vereinigungen für die Bundestagswahl als Parteien anzuerkennen sind.
75. Tag vor der Wahl (13.07.2021) Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert.
69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr (19.07.2021)

Letzter Termin

  • für die schriftliche Einreichung von Landeslisten beim Landeswahlleiter sowie von Kreiswahlvorschlägen bei der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter und
  • zur Beseitigung von Mängeln, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen.
59. Tag vor der Wahl (29.07.2021) Letzter Tag, für eine im Wahlverfahren zu berücksichtigende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die eingelegten Beschwerden von Parteien oder Vereinigungen gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, jedoch längstens bis zu diesem Tag ist eine beschwerdeführende Partei oder Vereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei zu behandeln.
58. Tag vor der Wahl (30.07.2021) Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung der Landeslisten sowie der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge in öffentlicher Sitzung.
55. Tag vor der Wahl (02.08.2021)

Letzter Tag für die Einlegung einer Beschwerde an den Landeswahlausschuss durch den Bundeswahlleiter, die Kreiswahlleiterin bzw. den Kreiswahlleiter oder die Vertrauensperson eines Kreiswahlvorschlages gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages oder durch den Bundeswahlleiter oder die Kreiswahlleiterin bzw. den Kreiswahlleiter gegen die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages.

Letzter Tag für die Einlegung einer Beschwerde an den Bundeswahlausschuss durch den Landeswahlleiter oder die Vertrauensperson einer Landesliste gegen die Zurückweisung einer Landesliste oder durch den Landeswahlleiter gegen die Zulassung einer Landesliste.

52. Tag vor der Wahl (05.08.2021) Letzter Tag für die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten und des Landeswahlausschusses über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen.
48. Tag vor der Wahl (09.08.2021) Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten durch den Landeswahlleiter und der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter.
42. Tag vor der Wahl (15.08.2021) Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis.
21. Tag vor der Wahl (05.09.2021) Letzter Tag für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten und zur Stellung eines Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte.
20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl (06. - 10.09.2021) Zeitraum für die Einsicht in das Wählerverzeichnis, das in der Gemeindebehörde zu den allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten wird und Möglichkeit des Einspruchs innerhalb der Einsichtsfrist.
10. Tag vor der Wahl (16.09.2021) Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung der Gemeinde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis und die Versagung eines Wahlscheines.
8. Tag vor der Wahl (18.09.2021) Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an die Kreiswahlleiterin bzw. den Kreiswahlleiter gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis oder die Versagung eines Wahlscheines bei der Gemeindebehörde.
4. Tag vor der Wahl (22.09.2021) Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleiterin bzw. des Kreiswahlleiters über Beschwerden gegen Entscheidungen der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis oder die Versagung eines Wahlscheines.
2. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr (24.09.2021) Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen von Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Tag der Wahl (26.09.2021)

8 Uhr: Die Wahllokale öffnen und die Wahlhandlung beginnt.

 

14 Uhr: Ausgewählte Wahllokale melden die Wahlbeteiligung. Dieser Zwischenstand der Wahlbeteiligung um 14 Uhr wird umgehend in den Medien veröffentlicht.

 

15 Uhr: Letzter Termin

  • für Wahlscheinanträge von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten und plötzlich Erkrankten,
  • für die Anforderung von Briefwahlunterlagen durch Wahlscheininhaber.

 

18 Uhr: Ende der Wahlzeit

 

nach 18 Uhr: Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse in den Wahllokalen und Briefwahllokalen.

Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet durch den Bundeswahlleiter und die Wahlleiterinnen und Wahlleiter in den Ländern, Wahlkreisen und Kommunen.

Nach der Wahl schnellstmöglich: Übersendung der Wahlniederschriften mit den Anlagen und der Zusammenstellung nach der Anlage 30 BWO durch die Gemeindebehörde an die Kreiswahlleiterin bzw. den Kreiswahlleiter.
etwa 8. Tag nach der Wahl (04.10.2021)

Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberin oder des gewählten Bewerbers im Wahlkreis.

Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter benachrichtigen die gewählten Wahlkreisabgeordneten mit dem Hinweis, dass nach Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Bundeswahlausschuss die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl erlangt wird und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahlleiter erfolgen muss.

etwa 12. Tag nach der Wahl (08.10.2021) Öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land.
nach der Sitzung des Landeswahlausschusses

Öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Gesamtergebnisses der Landeslistenwahl im Wahlgebiet.

Mitteilung des Bundeswahlleiters an die Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter, welche Landeslistenbewerberinnen und -bewerber gewählt sind.

nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses

Der Landeswahlleiter benachrichtigt die vom Bundeswahlausschuss für gewählt erklärten Landeslistenbewerberinnen und -bewerber mit dem Hinweis, dass nach Feststellung des Ergebnisses durch den Bundeswahlausschuss die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl erlangt wird und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahlleiter erfolgen muss.

Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis durch die Kreiswahlleiterin bzw. den Kreiswahlleiter, für das Land durch den Landeswahlleiter und für das gesamte Wahlgebiet durch den Bundeswahlleiter.

zwei Monate nach dem Tag der Wahl (26.11.2021) Spätester Termin für einen Einspruch gegen die Wahl, der schriftlich mit Begründung beim Bundestag einzureichen ist.

Quelle: wahlen.brandenburg.de

 

Erreichbarkeit der kommunalen Wahlbehörden

Amt Altdöbern

Marktstraße 1

03229 Altdöbern

Wahlleiterin:

Frau Marén Gebauer-Liesk

Telefon: 035434 / 60052

E-Mail:

Amt Elsterland

Kindergartenstraße 2a

03253 Schönborn

Wahlleiterin:

Frau Angela Thomas

Telefon: 035326 / 98136

E-Mail:

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5

03238 Massen-Niederlausitz

Wahlleiter:

Herr Martin Meyer

Telefon: 03531 / 782 - 17

E-Mail:

Amt Ortrand

Altmarkt 1

01990 Ortrand

Wahlleiterin:

Herr Robert Haubner

Telefon: 035755 / 605 - 235

E-Mail:

Amt Plessa

Steinweg 6

04928 Plessa

Wahlleiterin:

Frau Anja Heller

Telefon: 03533 / 480612

E-Mail:

Amt Ruhland

Rudolf-Breitscheid-Straße 4

01945 Ruhland

Wahlleiterin:

Frau Stefanie Hermann

Telefon: 035752 / 3755

E-Mail:

Amt Schlieben

Herzberger Straße 7

04936 Schlieben

Wahlleiter:

Herr Andreas Polz

Telefon: 035361 / 356 - 12

E-Mail:

Amt Schradenland

Großenhainer Straße 25

04932 Gröden

Wahlleiterin:

Frau Kathleen Wilken

Telefon: 035343 / 762 - 23

E-Mail:

Gemeinde Röderland

Am Markt 1

04932 Röderland

Wahlleiterin:

Frau Marion Ereth

Telefon: 03533 / 483828

E-Mail:

Gemeinde Schipkau

Schulstraße 4

01998 Schipkau OT Klettwitz

Wahlleiterin:

Frau Ulrike Kurio

Telefon: 035754 / 36012

E-Mail:

Stadt Calau

Platz des Friedens 10

03205 Calau

Wahlleiterin:

Frau Cornelia Becker

Telefon: 03541 / 891 - 161

E-Mail:

Stadt Doberlug-Kirchhain

Am Markt 8

03253 Doberlug-Kirchhain

Wahlleiterin:

Frau Jana Lange

Telefon: 035322 / 39 - 111

E-Mail:

Stadt Elsterwerda

Hauptstraße 12

04910 Elsterwerda

Wahlleiterin:

Frau Heike Posselt

Telefon: 03533 / 65 - 116

E-Mail:

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Wahlleiter:

Herr Michael Miersch

Telefon: 03531 / 783 - 110

E-Mail:

Stadt Großräschen

Seestraße 16

01983 Großräschen

Wahlleiterin:

Frau Karin Neufeld

Telefon: 035753 / 27 - 120

E-Mail:

Stadt Herzberg (Elster)

Markt 1

04916 Herzberg (Elster)

Wahlleiterin:

Frau Stephanie Kuntze

Telefon: 03535 / 482 - 210

E-Mail:

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

Wahlleiterin:

Frau Sandra Degen

Telefon: 03574 / 488 - 550

E-Mail:

Stadt Schönewalde

Markt 48

04916 Schönewalde

Wahlleiterin:

Frau Christiane Knese

Telefon: 035362 / 743321

E-Mail:

Stadt Schwarzheide

Ruhlander Straße 102

01987 Schwarzheide

Wahlleiter:

Herr Jens Schletter

Telefon: 035752 / 85 - 110

E-Mail:

Stadt Senftenberg

Markt 1

01968 Senftenberg

Wahlleiterin:

Frau Beata Jenchen

Telefon: 03573 / 701 - 120

E-Mail:

Stadt Sonnewalde

Schulstraße 3

03249 Sonnewalde

Wahlleiter:

Herr Tino Lehmann

Telefon: 035323 / 63117

E-Mail:

Stadt Vetschau/Spreewald

Schlossstraße 10

03226 Vetschau/Spreewald

Wahlleiter:

Herr Lutz Gubbatz

Telefon: 035433 / 777 - 13

E-Mail:

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Markt 1

04924 Bad Liebenwerda

Wahlleiterin:

Frau Andrea Wagenmann

Telefon: 035365 / 411 - 31

E-Mail:

 

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer darf bei der Bundestagswahl abstimmen?

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger wahlberechtigt, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt. Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt.

Wer kann gewählt werden?

Zur oder zum Bundestagsabgeordneten kann gewählt werden, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dieses Recht, gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht.
Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Wahlberechtigte können nur Einzelbewerber für einen Wahlkreis vorschlagen (Kreiswahlvorschlag). Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber vorschlagen (Kreiswahlvorschlag) und/oder Landeslisten einreichen.

Dürfen Ausländer/-innen bei der Bundestagswahl wählen?

Nein, bei der Bundestagswahl dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürger mitwählen.

Welche Kandidaten und Parteien treten in meinem Wahlkreis an?

Die Stimmzettel bei den Bundestagswahlen sehen in jedem der deutschlandweit 299 Wahlkreise anders aus.

 

Das liegt daran, dass mit der Erststimme in jedem Wahlkreis andere Kandidat/-innen gewählt werden können, und dass insbesondere viele kleinere Parteien nicht in allen Bundesländern antreten.

 

Spätestens am 9. August 2021 (48 Tage vor der Wahl) geben die Kreiswahlleiter bekannt, welche Kandidat/-innen in den einzelnen Wahlkreisen zugelassen worden sind. Die Landeswahlleiter verkünden, welche Landeslisten welcher Parteien in den einzelnen Bundesländern gewählt werden können.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Kommunen verschicken die Wahlbenachrichtigungen etwa vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Bundestagswahl am 26. September 2021. Sie müssen Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 5. September 2021, erhalten.

Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Kommune in Verbindung setzen, um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Wie beantrage ich die Briefwahl?

Wahlberechtigte können die Unterlagen für eine Briefwahl beantragen und diese dann ausgefüllt per Post ans Wahlamt schicken. Wählerinnen und Wähler können aber auch direkt in die für sie zuständige Briefwahlstelle gehen und dort gleich ihre Stimme abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Kommune Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Kommunen kann man die Unterlagen online anfordern.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 5. September 2021 von den Kommunen verschickt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahl, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Den Wahlschein für die Briefwahl muss man spätestens bis Freitag, 24. September 2021, bei der Kommune des Hauptwohnortes beantragen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann man den Wahlschein auch noch am Wahltag (26. September 2021) bis 15 Uhr beantragen.

Wenn man die Briefwahlunterlagen nicht persönlich bei der Komune abholt, sollte ausreichend Zeit für den Versand der Unterlagen eingeplant werden.

Was muss ich zur Wahl im Wahllokal mitbringen?

Zur Wahl muss jeder seine Wahlbenachrichtigung mitbringen, die im Vorfeld verschickt wird. Außerdem benötigen Wähler und Wählerinnen ihren Personalausweis oder Reisepass.

Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Wählen kann grundsätzlich jede/r mit Wahlschein oder einem Eintrag ins Wählerverzeichnis. Der Wahlvorstand kann jedoch einen Ausweis einfordern.

Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, muss seinen/ihren Ausweis im (zuständigen) Wahllokal vorlegen.

Was wähle ich mit der Erststimme und mit der Zweitstimme?

Mit der Erststimme wird die Wahlkreiskandidatin oder der Wahlkreiskandidat gewählt (Mehrheitswahlrecht) . Diese Direktkandidatinnen und Direktkandidaten sind auf der linken Seite des Stimmzettels in schwarzer Farbe abgedruckt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden sich also für eine ganz bestimmte Kandidatin oder einen ganz bestimmten Kandidaten aus ihrem Wahlkreis. Gewählt ist die Person, die die meisten Stimmen (relative Mehrheitswahl) erhält. Die gewählte Kandidatin oder der gewählte Kandidat zieht nach der Wahl direkt in den Bundestag ein. Auf diese Weise werden 299 der Sitze im Bundestag vergeben.

 

Für das politische Kräfteverhältnis im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend (Verhältniswahlrecht). Mit der Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger die Landesliste einer Partei. Auf den Landeslisten sind die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien in einer festgelegten Reihenfolge aufgeführt. Diese Landesliste ist auf der rechten Seite der Stimmzettel für die Bundestagswahl in blauer Farbe abgedruckt. Durch das System des Verhältniswahlrechts wird es den Parteien ermöglicht, so viele Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, wie es ihrem prozentualen Anteil an den abgegebenen Wählerstimmen entspricht. Bei der Mandatsverteilung zum Bundestag kommen allerdings nur diejenigen Parteien zum Zuge, die mindestens 5 Prozent der bundesweit abgegebenen Zweitstimmen oder aber mindestens drei Wahlkreismandate erringen.

 

 

 

 

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wie kann ich Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.

Bei Interesse als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 tätig zu werden, wenden Sie sich am besten direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Gemeindebehörde.

Die Kontaktdaten finden Sei unter "Erreichbarkeit der kommunalen Wahlbehörden".

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Der Wahlvorstand in einem Wahllokal besteht aus fünf bis neun Personen:

  • der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher,
  • der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
  • der Schriftführerin oder dem Schriftführer sowie
  • zwei bis sechs Beisitzern.

 

Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn während der Wahlhandlung von 8 bis 18 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind, darunter die Wahlvorsteherin / der Wahlvorsteher (oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter) und die Schriftführerin / der Schriftführer (oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter). Während der Auszählung der Stimmergebnisse nach 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein. Die Mindestzahl beträgt dann fünf Wahlvorstandsmitglieder.

Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und die stellvertretende Wahlvorsteherin oder der stellvertretende Wahlvorsteher

  • tragen die Verantwortung für die Tätigkeit des Wahlvorstandes,
  • legen die Aufgaben für die einzelnen Wahlvorstandsmitglieder fest,
  • übernehmen die Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit,
  • treffen die abschließenden Absprachen mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister  zur Einrichtung des Wahllokales und zur Öffnung des Wahllokales am Morgen des Wahltages,
  • beaufsichtigen die ordnungsgemäße Stimmabgabe im Wahllokal und
  • geben die Bereitschafts- und Schnellmeldungen an die Wahlbehörde durch.

 

Die Schriftführerin oder der Schriftführer

  • betreut das Wählerverzeichnis und prüft dabei die Wahlberechtigung der Wählerin oder des Wählers und vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis,
  • zählt bei Stimmenauszählung die Stimmabgabevermerke und
  • füllt das Rechen- und Kontrollblatt sowie die Niederschrift und die Schnellmeldung aus.

 

Die Beisitzer

  • geben die Stimmzettel aus,
  • prüfen die Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung und Personaldokument),
  • sammeln abgegebene Wahlscheine,
  • zählen die Stimmzettel mit aus und
  • unterstützten die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher bei der Beaufsichtigung der Wahlkabinen.

Ich bin Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Die Tätigkeit als Mitglied in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Sie wird also nicht vergütet. Jedoch erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35 Euro.

Ich bin als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer berufen worden. Kann ich ablehnen?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

 

Beispiele für eine Ablehnung:

  • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung

 

Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Siehe auch:

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer - Land Brandenburg

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer - Der Bundeswahlleiter

Videobeitrag "Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den WK 65 gesucht"

 

Informationen zur Bundestagswahl in einfacher Sprache

Unter Bundestagswahl einfach erklärt finden Sie Informationen rund um die Bundestagswahl in einfacher Sprache.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bürgerbüro


Haus 5
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Tel.: 03573 / 870 - 1350