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Hilfe zur Pflege

...wird für Menschen gewährt:

  • die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversichert sind

  • die pflegebedürftig sind, aber nicht die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nach dem Pflegeversicherungsgesetz erfüllen oder

  • bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, soweit ihnen die Aufbringung der Mittel dafür nicht zuzumuten ist.

Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

 

Flyer Hilfe zur Pflege