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Kennen Sie Ihren Grundstückswert? Der Bodenrichtwert gibt Aufschluss!

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Wie viel kostet aktuell der Quadratmeter Boden in meinem Heimatort? Aufschluss geben die Bodenrichtwerte. Die aktuellen Werte für 2023 für Bauland sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke hat kürzlich der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz beschlossen.

 

Die Bodenrichtwerte geben Aufschluss darüber, wie hoch die Grundstückspreise in den einzelnen Regionen Brandenburgs sind. Die Werte werden über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“ veröffentlicht. Das Portal ist unter dem Link www.boris-brandenburg.de zu erreichen.

 

Auf der Internetseite können die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2010 eingesehen und ausgedruckt werden. Zu jedem Bodenrichtwert sind die grundstücksbezogenen Eigenschaften und die wertbeeinflussenden Merkmale hinterlegt.

 

Es besteht zudem die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in telefonischer oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa. Hausanschrift: Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus/Chóśebuz. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 22 47 zu erreichen.

Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr.

 

Weiterführende Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg www.gutachterausschuss-bb.de.

 

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für ein normiertes Grundstück innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, der Bodenrichtwertzone. Die Ableitung und Ermittlung der zonalen Bodenrichtwerte für Bauland erfolgt vorrangig aus der Auswertung von Kauffällen von unbebauten Baulandflächen des aktuellen Jahres und / oder aus konjunkturell angepassten Kauffällen der Vorjahre. In kaufpreisarmen Lagen kommen auch weitere Wertermittlungsverfahren zur Anwendung, wie etwa die Ableitung aus vergleichbaren Lagen. Ebenso wird bei der Ermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerten verfahren.

 

Der Gutachterausschuss ist ein Gremium ehrenamtlicher, erfahrener und sachkundiger Sachverständiger. Er ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg eingerichtet. Die Gutachter sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie beraten und beschließen demokratisch als Kollegialgremium interessenneutral in nicht öffentlicher Sitzung.

 

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, in die Daten aus allen abgeschlossenen Kaufverträgen über Immobilien eingehen. Die Auswertung dieser Daten ist Grundlage aller Dienstleistungen und Produkte der Gutachterausschüsse. (Quelle: www.gutachterausschuss-bb.de)

 

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