Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(29.05.2020, Stand 12 Uhr)

 

 

+++ Anpassung der Eindämmungsverordnung +++

Mit der am 28. Mai 2020 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Eindämmungsverordnung hat die Landesregierung Brandenburg die bislang geltenden Regelungen weiter gelockert. Die Änderungen betreffen kulturelle Veranstaltungen sowie Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Tanz- und Fitnessstudios, Sportstätten, Unterricht in Fahrschulen oder Nachhilfe sowie private und familiäre Feiern. Die erlaubte Anzahl von Teilnehmenden bei denjenigen Veranstaltungen, die bereits seit längerem wieder möglich sind, zum Beispiel Gottesdiensten, wurde zudem erhöht. Die Verordnung gilt vorerst bis 15. Juni und ist einsehbar auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de.

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

Im Landkreis OSL sind momentan zwei Personen am neuartigen Coronavirus erkrankt (50 infizierte Personen seit Beginn Corona in OSL/davon 46 genesen und 2 Todesfälle). Die Fallzahlen in OSL befinden sich damit weiterhin gleichbleibend auf einem sehr niedrigen Niveau. 8 Personen befinden sich in amtlicher Quarantäne.

 

+++ Öffnung der Kreisverwaltung +++

Seit Montag, 25. Mai 2020 ist die Kreisverwaltung wieder für den Besucherverkehr geöffnet. An den ausgewiesenen Sprechtagen sind die Verwaltungsgebäude zu den entsprechenden Öffnungszeiten zugänglich. Die persönliche Vorsprache in den Fachämtern erfolgt vorrangig nach Terminvergabe. Von einem Besuch außerhalb der Sprechzeiten bitten wir abzusehen.

 

Für das Straßenverkehrsamt in Calau ist hingegen eine vorherige Terminvereinbarung Voraussetzung. Als neuen Service können Termine im Bereich KFZ-Zulassung des Straßenverkehrsamtes ab sofort auch online gebucht werden. Den Link zu der Terminverwaltung und weitere Informationen finden Bürger unter www.osl-online.de, Menüpfad „Leben & Wohnen“ > „Auto, Verkehr & Landesschifffahrt“ > „KFZ-Zulassungs- und Führerscheinbehörde“. Unterlagen können weiterhin postalisch erledigt oder im Eingangsbereich des Kreishauses in Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36, in einen eigens dafür bereitgestellten Briefkasten eingeworfen werden.

Die abweichenden Öffnungszeiten des Veterinäramtes zur Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung sind ebenfalls auf der Internetseite unter „Umwelt, Veterinärwesen & Landwirtschaft“ einsehbar.

 

Hinweis: In den Eingangsbereichen unserer Verwaltungsgebäude sind Informationen zur Beachtung beim Betreten und während des Aufenthaltes in unseren Häusern angebracht. Bitte betreten Sie die Gebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung, vermeiden Sie Personenansammlungen und halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ein.

 

+++ Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung +++

Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurden insgesamt 164 Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung in OSL zur Anzeige gebracht (Zentrale Bußgeldstelle, Stand 27.05.2020). In 107 Fällen wurden Verwarngelder ausgesprochen, in 20 Fällen Geldbußen festgesetzt. Die weiteren Anzeigen befinden sich im laufenden Verfahren. Verwarngelder (decken geringfügige Fälle ab) betragen in der Regel 50 Euro. Die höchste bislang ausgesprochene Geldbuße betrug 2.000 Euro. In den meisten Fällen wurde gegen Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum verstoßen – sprich die Ansammlung von mehreren Personen unter Missachtung der Kontaktbeschränkungen. Vereinzelt waren es aber auch Verstöße von Einzelhandelsgeschäften und Gaststätten. Bei der Kontrolle der Regeln der Eindämmungsverordnung wird die zentrale Bußgeldstelle des Landkreises durch die Ordnungsämter der Kommunen sowie durch die Polizei unterstützt. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung (für das Gesundheitsamt, u.a. Überwachung der bisherigen Quarantänebestimmungen, teils auch Kontrollen in Einzelhandelsgeschäften sowie anlassbezogen) sind unterwegs.

 

Bislang hat die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung überschaubar viele Verstöße registriert. Zumeist reichte die freundliche Ansprache, um die Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht zu bewegen. Die Menschen in OSL hielten sich im Ergebnis gut an die Auflagen und übten Verzicht, auch, wenn es sicher oft schwerfiel. Die niedrigen Fallzahlen belegen dies.

 

Dennoch ist es wichtig, auch weiterhin umsichtig zu agieren und sich an die Regeln zu halten. Für ihr bisheriges und weiteres Mitwirken möchte sich die Kreisverwaltung bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken.  

 

+++ Kita-Betreuung in OSL +++

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz dürfen ab dieser Woche die in der Eindämmungsverordnung des Landes festgeschriebenen geltenden Orientierungsangaben für Gruppengrößen – in der Kita bis zu 10 und in der Krippe bis zu 6 Kinder – überschritten werden. Darauf verständigte sich der Landkreis gemeinsam mit den Vertretern der Städte, Ämter und Gemeinden. Ziel ist, möglichst vielen Kindern an fünf Tagen in der Woche den Zugang zur Kita zu gewähren und damit berufstätige Eltern entlasten zu können. Den Fahrplan für eine Rückkehr in den Regelbetrieb gibt jedoch das Land Brandenburg vor.

 

Von ursprünglich mit Stichtag 1. März 2020 belegten 7.349 Plätzen standen mit Stand 28. Mai mit der Notfallbetreuung und dem eingeschränktem Regelbetrieb 5.322 Plätze zur Verfügung.

Weitere Informationen