Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
 

Trauerbeflaggung am 11. März 2024 zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Bild: Landkreis OSL/Werner (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bild: Landkreis OSL/Werner

Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 die Einführung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt sowie dessen jährliche Begehung ab dem 11. März 2022 beschlossen.

 

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wehen aus diesem Grund heute erneut bundesweit die Fahnen auf Halbmast.

 

Auch am Kreishaus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg und der Außenstelle in Calau wurde entsprechend beflaggt.  

 

Die bundesweite Trauerbeflaggung hängt heute an allen Dienstgebäuden des Bundes. Im Land Brandenburg beteiligen sich die Dienststellen des Landes Brandenburg sowie die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die vom Land gebildet wurden.

Gemeinden und Gemeindeverbände, die übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können sich der Trauerbeflaggung anschließen.

 

Die Bundesregierung plant für den „Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ am Montag, dem 11. März 2024, erneut die Ausrichtung einer zentralen Gedenkstunde in Berlin. 

 

Der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt:

„[…] Der 11. März knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit. Der Kampf gegen Extremismus und terroristische Gewalt, verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen als zentrale Bedrohung für die Demokratie unseres Landes ist eines der Hauptziele der Bundesregierung. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll auch die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus gerückt werden. In diesem Zusammenhang soll der Umgang mit den Betroffenen noch empathischer und würdiger gestaltet werden. Eine solche Würdigung findet mit dem nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt ihren Niederschlag. Am 11. März werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, trauerbeflaggt.“ (Quelle: Protokoll Inland der Bundesregierung

 

Weitere Informationen