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Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung erlassen

Aufgrund der andauernden enzootischen Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland sowie dem Land Brandenburg und dem damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände werden auch in Oberspreewald-Lausitz Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.

 

Hierfür hat das dafür zuständige Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am 04.10.2023 in Kraft.

 

Die Maßnahmen beziehen sich auf Veranstaltungen mit Geflügel und den Geflügelhandel.

Zu den erlassenen Maßnahmen zählt u.a. die Anzeigepflicht von Veranstaltungen mit Geflügel (Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Veranstaltungen ähnlicher Art). Die Veranstaltungen sind dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Weiterhin sind die für die Veranstaltung mit Geflügel vorgesehenen gehaltenen Vögel (außer Tauben und Ziervögel) einschließlich Enten und Gänse längstens 7 Tage vor dem Verbringen zur Veranstaltung mit negativem Ergebnis klinisch tierärztlich und virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen zu lassen.

 

Für den Geflügelhandel wurden ebenfalls Vorsichtsmaßnahmen angeordnet: Bei Enten und Gänsen sind mindestens 60 Tiere des Bestandes (kombinierter Rachen- und Kloakentupfer) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Wenn weniger als 60 Tiere im Bestand sind, so sind alle Enten und Gänse zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.

 

Die erlassene Allgemeinverfügung soll das Risiko des Eintrages des gefährlichen Tierseuchenerreger minimieren. Zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest in Bestände zählen aber auch andere Biosicherheitsmaßnahmen. Besonders wichtig hierbei ist die konsequente Einhaltung von hygienischen Maßnahmen wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Stallungen und der hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes.

 

Der komplette Wortlaut der Verfügung ist abrufbar unter Bekanntmachungen

 

Hintergrund der Allgemeinverfügung:

 

Die andauernde enzootische Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland sowie dem Land Brandenburg ist mit einem Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände verbunden. Kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung begünstigen ein Überdauern von HPAI (hochpathogene aviäre Influenza)-Viren in der Umwelt.

 

Der Vogelzug stellt einen weiteren Risikofaktor für die Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-Viren dar.

Das Eintrags- und Verbreitungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe und durch Veranstaltungen mit Geflügel ist aus den Erfahrungen des letzten Jahres unter diesen Bedingungen hoch.

 

In vergangenen Jahrzehnten trat das Geflügelpest-Virus oftmals nur in den Herbst- und Wintermonaten auf. Jetzt ist das Virus ständiger Begleiter in allen Jahreszeiten und hat bereits hohe Verluste in der Wildvogelpopulation verursacht, aber auch zu vielen Ausbrüchen der Geflügelpest in Groß- und Kleinbeständen von gehaltenem Geflügel geführt.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) empfiehlt daher, Geflügel- oder Vogelausstellungen bzw. die Abgabe von Lebendgeflügel (im Reisegewerbe) nur unter Einhaltung von hohen Biosicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung zu ermögliche (FLI Risikoeinschätzung HPAI vom 14.07.2023).
 

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