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Schutzmaßnahmen zur ASP: Angepasste Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24. August ersetzt bisherige Verordnung / Hintergrund: EU- Erlass erfordert Erweiterung der Sperrzone II

Karte: Restriktionszonen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Karte: Restriktionszonen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. August wurde zum 24. August von einer neuen Verfügung abgelöst. In dieser wird als einzige Änderung die Gebietskulisse, für die gewisse Schutzmaßnahmen gelten, geringfügig angepasst (sogenannte Restriktionsgebiete). Neu zählen nun auch Gebiete östlich entlang der Autobahn A13 – konkret Teile von Schwarzheide und der Gemeinde Schipkau – zur sogennanten Sperrzone II. Hintergund für die Anpassung bildet eine aktuelle Durchführungsverordnung der EU. Darüber informiert das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Die um die erweiterte Sperrzone II angepasste neue Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24. August ist ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/asp zu finden. Dort steht zur Veranschaulichung der aktuellen Restriktionszonen im Landkreis auch eine Karte mit entsprechender Legende bereit. Neben der Anpassung der Gebietskulisse gibt es geringe redaktionelle Änderungen. Alle bisherigen Regelungen aus der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 3. August wurden übernommen und haben somit auch mit der neuen Allgemeinverfügung weiter Bestand. (Siehe hierzu auch PM vom 03. August 2023)

 

Zu den Restriktionsgebieten im Landkreis zählen die sogenannte Sperrzone I und II, das Kerngebiet, die Weiße Zone und der Schutzkorridor. Innerhalb dieser Bereiche gelten jeweils unterschiedliche Maßregeln, beispielsweise für Jagdausübungsberechtigte, Schweinehalter, Landwirte aber auch Privatpersonen. Dazu zählen unter anderem verschiedene Regeln zur Bejagung, zur Freiland- und Auslaufhaltung und zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in den Restriktionszonen.

 

Die Sperrzone II und der Schutzkorridor wurden nach Nachweisen ASP-infizierter Tiere bei Großkoschen und im angrenzenden Nachbarlandkreis Bautzen zuletzt in der Tierseuchenallgemeinverfügung von Anfang August um die Gemarkung Senftenberg erweitert. Nun kommen zur Schutzzone II neu auch Teile der Stadt Schwarzheide und der Gemeinde Schipkau östlich der Bundesautobahn 13 hinzu. Betroffen sind neben der Stadt Schwarzheide konkret die Gemarkungen Hörlitz, Meuro und Klettwitz sowie Schipkau, jeweils östlich der BAB 13.

 

Die Sperrzone II erstreckt sich somit nunmehr über das Gebiet vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, neu über Teile der Stadt Schwarzheide und der Gemeinde Schipkau östlich entlang der Bundesautobahn 13, weiter über Teile der Stadt Großräschen bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt dabei unverändert.

 

Was allgemein für den gesamten Landkreis OSL und konkret innerhalb der Restriktionsgebiete zu beachten ist, kann der jeweils aktuellen Verfügung entnommen werden.

 

Derweil beginnen aktuell die Arbeiten für den geplanten neuen Wildabwehrzaun entlang des erweiterten Schutzkorridors rund um Senftenberg. Dieser wird sich beginnend in der Gemarkung Sedlitz über Senftenberg, Reppist, Hörlitz, Brieske, Biehlen, Peickwitz, Niemtsch bis nach Hohenbocka erstrecken. Der Zaun soll in einer weiteren Reihe die Schutzmaßnahme der Wildabwehrzäune an der Landkreisgrenze verstärken. Die Details zur Errichtung des Wildabwehrzaunes regelt eine eigene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes. Diese Allgemeinverfügung wird am 28. August 2023 im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie kann bereits auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.  

 

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ins Landkreisinnere zu verhindern.

 

Sachstand ASP in OSL

Im Oktober 2022 wurde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erstmalig ein Wildschwein mit dem Tierseuchenerreger ASP in Neupetershain-Nord erlegt. Seitdem gab es bis Juli 2023 keine weiteren nachgewiesenen Fälle.

Parallel verlief und verläuft die Ausbreitung des ASP-Erregers aus Richtung Sachsen aber auch im Landkreis Spree-Neiße äußerst dynamisch. In den vergangenen Wochen wurde vermehrt Fallwild in den Gebieten um Lauta, Lauta Dorf sowie Tätzschwitz auf sächsischer Landesseite aufgefunden. Im Bereich Großkoschen sind seit dem 24. Juli 2023 insgesamt 12 positiv auf den ASP-Erreger getestete Fallwildstücke durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Bis auf einen bestätigten Fall – ein infizierter Frischling unmittelbar hinter dem Wildabwehrzaun in Ortsnähe Großkoschen – ist die aus Zäunen errichtete doppelte Schutzbarriere nach Sachsen hin bislang nicht durchbrochen worden.

 

Beide Tierseuchenallgemeinverfügungen einschließlich Begründung sind auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien sowie unter www.osl-online.de/asp abrufbar:

 

1) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023

 

2) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2023

 

Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL ebenfalls unter www.osl-online.de/asp

 

Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

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