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Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt aufgrund der ASP-Fälle bei Großkoschen in Kraft | ab heute, 3. August, gelten veränderte Restriktionszonen und Maßnahmen | 2 weitere Fälle bestätigt

Karte: Restriktionszonen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 03.08.2023 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Karte: Restriktionszonen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 03.08.2023

Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.11.2022 wird aufgehoben.

 

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt Fallwild in den Gebieten um Lauta, Lauta Dorf sowie Tätzschwitz auf sächsischer Landesseite aufgefunden.

Im Bereich Großkoschen-Überleiter wurden in der vergangenen Woche fünf positiv auf den ASP-Erreger getestete Fallwildstücke durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt.

Zwei weitere Fälle wurden gestern, am 3. August, bestätigt. Das Gebiet der aktuell verendet aufgefundenen mit ASP infizierten Wildschweine befindet sich ebenfalls nordöstllich von Großkoschen. Dabei befanden sich beide bestätigte Fälle auf dem Kreisgebiet OSL, aber vor dem Wildabwehrzaun.

 

Neue Restriktionszonen

Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens aus Sachsen kommend und um eine Ausbreitung des Erregers innerhalb des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz einzudämmen, ist es unumgänglich die zuletzt im Dezember 2022 angepassten Restriktionsgebiete der Sperrzone II einschließlich des Schutzkorridors auszuweiten. Die bisher im Landkreis ausgewiesene Sperrzone II ist nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung gegen die Ausbreitung des Erregers zu entfalten und musste nun vergrößert werden.

Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, erweitert durch die Gemarkung der Stadt Senftenberg, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße.

In der Sperrzone II ist insbesondere zu beachten, dass Hunde außerhalb von Wohnsiedlungen in nicht frei umherlaufen dürfen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde.

 

Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt unverändert bestehen. Hier wurde im November 2022 der erste ASP-Fall auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nachgewiesen.

 

Es wird kein Kerngebiet im Bereich der aktuellen Funde bei Großkoschen festgesetzt, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Tierseuche die doppelte Barriere der Schutzzäune durchbrochen hat.

 

Der Schutzkorridor wird um die Gemarkung Senftenberg erweitert, um die Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) ins Landkreisinnere zu verhindern.

„Neben der bereits aktiven verstärkten Fallwildsuche am Boden und per Drohne aus der Luft werden vor allem für den Schutzkorridor gezielte Entnahmen von Schwarzwild vorgegeben“, beschreibt Amtstierarzt Jörg Wachtel und verdeutlicht: „Das Ziel ist dabei, die Schwarzwildpopulation durch eine zeitnah verstärkte Entnahme im gesamten Landkreis zu minimieren und eine vollständige Entnahme im Schutzkorridor und Kerngebiet nebst weißer Zone durchzuführen, so dass Infektionsketten abreißen und eine Eindämmung der ASP möglich wird.“

 

Für den mit dieser Verfügung erweiterten Schutzkorridor wird der Bau eines Festzaunes folgen.

Es befindet sich ein weiterer Wildabwehrzaun in der Planung. Dieser wird sich über die Gebiete der Kommunen Ruhland, Senftenberg, Schipkau und Großräschen erstrecken. „Das oberste Ziel ist, dass wir vor der Lage bleiben. Auch wenn wir derzeit nicht davon ausgehen, dass aktuell und akut die Tierseuche durch die Zäune an der Landkreisgrenze durchbricht oder gar durchgebrochen ist, ist es im weiteren Verlauf unabdingbar unsere aktuellen Schutzmaßnahmen in den Landkreis hinein zu verstärken. Der geplante Wildabwehrzaun soll in einer weiteren Reihe die Schutzmaßnahme der Wildabwehrzäune an der Landkreisgrenze verstärken“, erläutert Amtstierarzt Jörg Wachtel das Vorgehen. Der derzeit vorgesehen Trassenverlauf befindet sich in einem Planungsstatus und wird in der Karte dargestellt.

 

Weitere Maßnahmen für Jagdausübungsberechtigte, Schweinehalter und Landwirte

Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst weitere Maßnahmen, die insbesondere von Jagdausübungsberechtigten, Schweinehaltern und Landwirten zu beachten sind. Dazu zählen unter anderem verschiedene Regeln zur Bejagung, zur Freiland- und Auslaufhaltung und zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in den Restriktionszonen.

 

Die gesamte Tierseuchenallgemeinverfügung einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien abrufbar: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/5/6/9/2/20230803_TSAV_ASP_Sperrzone_I_II_Kerngebiet_wei_e_Zone_Schutzkorridor_Gro_koschen.pdf

 

Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL unter www.osl-online.de/asp

 

Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

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