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LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.: 1. Projektaufruf LEADER-Förderung - Fristtermin 29.09.2023

Regionalmanagement LEADER LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. (Bild vergrößern)
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Information von:

Regionalmanagement LEADER
LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.
Geschäftsstelle: Am Werk 8, 01979 Lauchhammer
 

1. Projektaufruf LEADER-Förderung
Fristtermin 29.09.2023

 

Die EU und das Land Brandenburg fördern mit dem Programm LEADER weiterhin die Entwicklung des ländlichen Raums. Ende 2022 wurde die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Energieregion im Lausitzer Seenland auf Basis der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) erneut als LEADER-Förder-Region im Land Brandenburg bestätigt. Damit können Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben der ländlichen Entwicklung zur Umsetzung der RES in die Region fließen.

 

Für die Jahre 2023-2027 wurden der LAG insgesamt 12,3 Mio. Euro zur Unterstützung von Vorhaben bereitgestellt. Die Projektauswahlverfahren sind durch die LAG durchzuführen. Für den ersten Aufruf der Förderperiode steht ein Budget von 2 Mio. Euro zur Verfügung – er richtet sich ausschließlich an Maßnahmeträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 400.000 Euro.

 

Der Vereinsvorstand führt Anfang November 2023 das Projektauswahlverfahren durch. Vorrangig sollen Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Interessenten können bis zum Fristtermin am 29.09.2023 ihre prüf- und bewertbaren Projektideen (inklusive Anlagen wie Genehmigungen oder Eigenmittelnachweise) unter Verwendung des LEADER-Maßnahmeblattes beim Regionalmanagement einreichen:


Kontakt:

Geschäftsstelle der LAG / Regionalmanagement LEADER
Dipl.Ing. Michael Franke
01979 Lauchhammer, Am Werk 8, Zimmer 214
Tel. 03574 4676 2256 / e-Mail:

 

Alle dafür erforderlichen Informationen und Dokumente stehen auf der Webseite des Vereins www.energieregion-seenland.de zur Einsichtnahme und Nutzung zur Verfügung (die Regionale Entwicklungsstrategie (RES), das LEADER-Maßnahmeblatt, die aktuelle Förder-richtlinie und das formgebundene Antragsformular).
Das Ergebnis der Projektauswahl wird den Antragstellern nach der Beschlussfassung durch den Vorstand mitgeteilt. Die bestätigten Projektträger werden in der Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge innerhalb einer festgesetzten Frist beim LELF in Luckau einzureichen. Nicht berücksichtigte Projekte können auf Antrag in das nächste Auswahlverfahren der neuen Förderperiode aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass sie die Mindestpunktzahl erreicht haben. Das Projektauswahlverfahren und die Bewertungskriterien werden im Kapitel 6 der Regionalen Entwicklungsstrategie RES auf den Seiten 64 - 68 erläutert.