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Agrarförderung 2023 – Informationsveranstaltungen stoßen auf reges Interesse – Antragstellung jetzt möglich

Über 120 Personen aus landwirtschaftlichen Betrieben in OSL nutzten die Infoveranstaltungen am 30. und 31. März im Kreishaus Calau, um sich von der Kreisverwaltung zur Agrarförderung 2023 informieren zu lassen. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Über 120 Personen aus landwirtschaftlichen Betrieben in OSL nutzten die Infoveranstaltungen am 30. und 31. März im Kreishaus Calau, um sich von der Kreisverwaltung zur Agrarförderung 2023 informieren zu lassen. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

In der vergangenen Woche haben sich mehr als 120 Personen aus landwirtschaftlichen Betrieben in Oberspreewald-Lausitz zur neuen Agrarförderung des Landes beim Sachgebiet Landwirtschaft der Kreisverwaltung informiert. Die Infoveranstaltungen bekamen viel Zuspruch von den Landwirten. Nach dem informativen Teil folgt nun die Antragstellung, welche ab sofort möglich ist.

 

In mehreren Veranstaltungen informierte in der vergangenen Woche die Kreisverwaltung alle interessierten Personen zu den Regelungen und Fördermöglichkeiten sowie der Antragstellung der neuen Agrarförderung 2023 des Landes Brandenburg. Diese Förderung richtet sich mit einer Einkommensstützung an landwirtschaftliche Betriebe und Nutztierhalter. Die Vortragsdokumente sowie alle weiteren wichtigen Links und Informationen sind jetzt zum Nachlesen und für weitere interessierte Landwirte unter www.osl-online.de/agrarförderung veröffentlicht.

 

Über 120 Personen aus landwirtschaftlichen Betrieben und weitere Personen, die nebenberuflich landwirtschaftlich oder mit einer Nutztierhaltung aktiv sind, nutzten die Infoveranstaltungen am 30. und 31. März im Kreishaus Calau, um sich mit starker fachlicher Kompetenz vom Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises zur Agrarförderung 2023 informieren zu lassen.

 

„Es ist wichtig, dass der Antragsteller sorgfältig prüft, welche Dokumente erforderlich und welche Fristen einzuhalten sind, um sicherzustellen, dass der Antrag korrekt und vollständig ist“, meint Bärbel Hertam, Leiterin des Sachgebietes Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und erläutert: „Es bekommt nicht jeder einfach so eine Förderung. Die Landwirte müssen sich mit ihrem eigenen Betrieb sowie den Vorgaben des Landes fachlich auskennen und auseinandersetzen sowie diese auf ihren Feldern und in ihren Ställen umsetzen. Die digitale Antragstellung über das Programm PROFIL INET BB nimmt auch Zeit in Anspruch und bedarf einer sorgfältigen Vorgehensweise. Das Antragsprogramm hat einige Kniffe, die wir in den Infoveranstaltungen erläutert haben. Zudem schätzen unsere langjährigen Antragsteller und auch Neu-Antragsteller die Möglichkeit, sich kompakt in einem festgesetzten Zeitrahmen mit der Agrarförderung zu beschäftigen, eine gute Übersicht über Neuerungen zu bekommen und Fragen zu individuellen Problemen stellen zu können oder sich zu diesen mit uns oder den anderen Landwirten im Rahmen der Veranstaltungen austauschen zu können. Ich denke, die rege Teilnahme spricht für ein erfolgreiches Format.“

 

Bis zum 15. Mai müssen nun die Anträge gestellt werden. Neu-Antragsteller erhalten den Zugang zum Programm nur nach einer rechtzeitigen Anmeldung beim Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sachgebiet Landwirtschaft

03541 870 – 5622

 

Der Antrag muss fristgerecht über das dafür eigens vorgesehene digitale Portal „PROFIL INET BB“ eingereicht werden (www.agrarantrag-bb.de).

Bei Fragen oder Problemen können sich Antragsteller stets an die Ansprechpartner/innen aus dem Sachgebiet Landwirtschaft wenden. Zu verschiedenen Problemstellungen sind die jeweiligen Kontaktpersonen unter www.osl-online.de/agrarförderung aufgelistet.

 

Ergänzende Info zur Agrarförderung 2023:

Die aktuelle Förderperiode der Agrarförderung ist am 01.01.2023 gestartet. Die Agrarförderung umfasst eine Einkommensstützung für landwirtschaftliche Betriebe und Nutztierhalter, die Flächen bewirtschaften und/oder Mutterkühe, Mutterschafe, Mutterziegen halten. Die Förderung beginnt bei 3 Mutterkühen bzw. 6 Mutterschafen bzw. -Ziegen.

Die Antragsstellung ist oft ein komplexer Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Allgemeinen hängt der Agrarförderantrag von der Art der Unterstützung ab, die der Antragsteller benötigt.

In der Regel müssen bei der Antragstellung verschiedene Dokumente und Informationen vorgelegt werden, wie zum Beispiel der Nachweis der Nutzungsberechtigung bei neuen Flächen.

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