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Ab 1. März gilt nur noch eine Maskenpflicht für Besucher:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Pressemitteilung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, 28.02.2023:

 

Corona-Update: Ab 1. März gilt nur noch eine Maskenpflicht für Besucher:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Knapp drei Jahre nach ersten Corona-Fällen enden fast alle Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März – Ab Mittwoch keine Testpflicht mehr in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Knapp drei Jahre nach den ersten Corona-Fällen läuft die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg zum 1. März 2023 aus. Damit entfallen die letzten landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Auch der Bund setzt dann fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten aus. Allein für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Die Antwort auf eine aktuell häufig gestellte Frage: Ab dem 1. März müssen Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patientinnen und Patienten oder Heimbewohner:innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Das Coronavirus wird uns zwar weiter erhalten bleiben, aber es hat seinen Schrecken verloren. Wir haben Impfstoffe, Medikamente und wirksame Verhaltensregeln, um mit dem Coronavirus fertig zu werden. Die meisten Corona-Infektionen verlaufen mittlerweile vergleichsweise milde und ohne schwere Komplikationen. Ich bitte aber alle, vor allem im Umgang mit vulnerablen Gruppen weiter vorsichtig zu sein. Ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen haben ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig. Wer krank ist, bleibt Zuhause. Und es wird weiterhin empfohlen, den Impfschutz aktuell zu halten.“

Erster positiver Fall in Brandenburg im März 2020

Der erste positive Corona-Fall in Brandenburg wurde am 2. März 2020 offiziell bestätigt – bei einem 51-Jährigen Mann aus Oberhavel, der sich zuvor in Südtirol im Urlaub war. Damit war das Virus in Brandenburg angekommen.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Der SARS-Erreger war ein bis dahin unbekanntes Virus aus der Familie der Coronaviren. Es verbreitete sich auf der ganzen Welt sehr schnell von Mensch zu Mensch. Die Ungewissheit war zu Beginn der Pandemie groß. Es gab keine Blaupause dafür, wie man so eine Lage angeht. Wir haben schnell und entschlossen gehandelt, und mit unseren Maßnahmen viele Menschen vor schweren Krankheitsverläufen geschützt und auch vielen Menschen das Leben gerettet. Kontaktreduzierungen waren notwendig, um das Virus auszubremsen. Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen, um die Übertragung von SARS-CoV-2-Infektionen zu verhindern. Insgesamt betrachtet sind wir gut durch diese Krise gekommen.“

Keine Absonderungspflicht

Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen entfiel bereits zum 6. Mai 2022.

Tägliche Corona-Zahlen: Planungshinweis für Medien

Das Brandenburger Gesundheitsministerium wird ab dem 1. März 2023 keine aktuellen Zahlen zur Corona-Lage mehr per Pressemitteilungen veröffentlichen.

Weiterhin werden die wichtigsten Corona-Zahlen auf dem Dashboard „COVID-19 Lage im Land Brandenburg“ veröffentlicht: https://experience.arcgis.com/experience/b035b6f447724f6fb5be2d62a18184e3

Aktuelle Verordnungen

 

 

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