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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand 19.08.2021, 17 Uhr)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 19. August 2021 bei 9,1. Vor einer Woche betrug diese 8,2. Der höchste Wert innerhalb der zurückliegenden Tage lag bei 18,3, ausgewiesen für den 15.08. und 16.08.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 7.238 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 26 Personen. Als genesen gelten 6.951 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 93 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Vor einer Woche waren es noch 44 Personen.

 

Im Klinikum Niederlausitz wird aktuell kein COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

+++ Corona-Fallzahlen steigen / verschärfte Regeln bei Inzidenz über 20 +++

Das RKI meldet am Donnerstagmorgen (19.08.) bundesweit 8.400 Neuinfektionen. Die 7-Tages-Inzidenz ist erneut gestiegen und liegt mittlerweile im bundesdurchschnitt bei 44,2.

 

Auch in Brandenburg stieg die 7-Tages-Inzidenz zurückblickend an. Aktuell liegt der landesweite Durchschnitt bei 24,7. Im Ländervergleich verzeichnet Brandenburg dennoch weiterhin den viertniedrigsten Wert.

 

Mittlerweile haben nahezu alle Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg die 7-Tages-Inzidenz von 10 überschritten. 8 verzeichnen zum heutigen Stand eine 7-Tage-Inzidenz von über 20. Die höchste Zahl weist am Donnerstag Cottbus aus (63,2). In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 12,8; Spree-Neiße: 9,7; Dahme-Spreewald: 17,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 7,9 und Bautzen: 6,7.

 

In der kreisfreien Stadt Cottbus gelten in Folge des Anstieges der Neuinfektionen bereits seit dem 17. August 2021 wieder verschärfte Corona-Regelungen. Hier wurden jeweils die 7-Tage-Inzidenz-Schwellenwerte von 20 und 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem SARS-CoV-2 Virus an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Brandenburg gilt entsprechend der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes vom 29. Juli 2021: Steigt die Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20, greift in verschiedenen Bereichen für Personen ab zwölf Jahren wieder die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, etwa in Innengastronomie, Beherbergungsstätten, Veranstaltungen in Innenräumen, bei Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen etc. Geimpfte und genesene Personen bleiben ausgenommen. Ab einer anhaltenden Inzidenz ab 35 gilt eine Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig teilnehmende Besucherinnen und Besucher.

 

+++ STIKO-Empfehlung aktualisiert: Impfen ab 12 Jahren++

Mit Stand vom 16. August 2021 aktualisierte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung. Sie spricht sich nunmehr eine allgemeine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen aus. Nach sorgfältiger Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten komme das unabhängig arbeitende Gremium zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.

 

Die STIKO hatte sich bislang für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren für eine COVID-19-Impfung nur bei bestimmten Voraussetzungen (Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko für schweren COVID-19-Verlauf; vulnerable Personen ohne ausreichenden Immunschutz im persönlichen Umfeld; berufliche Exposition gegenüber SARS-CoV-2) ausgesprochen und ansonsten auf die Möglichkeit der Impfung nach individueller Aufklärung und Nutzen-Risiko-Abwägung hingewiesen.

 

Die Gesundheitsminister der Länder hatten in Absprache mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits Anfang August beschlossen, dass in den Bundesländern gezielte Angebote auch für 12- bis 17-jährige unterbreitet werden sollen. 

 

+++ Ergänzende Impfaktionen der Kreisverwaltung +++

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, die bestehenden Impfangebote in Impfzentren, bei (Haus-)Ärzten und in der Impfstelle des Landkreises in der Calauer Straße 3 in Senftenberg mit einzelnen Impf-Aktionen zu ergänzen. Ziel ist es, mit Blick auf den Herbst zusätzliche niedrigschwellige Impfangebote für Bürgerinnen und Bürger zu installieren.

 

Konkret werden zeitnah Impfungen auch an verschiedenen Schulen angeboten. Hierbei wird vordergründig der Impfbus des Landkreises zum Einsatz kommen.

 

Als erstes startet das Angebot des Impfens ab Ende August an den drei Standorten des Oberstufenzentrums Lausitz in Schwarzheide, Lauchhammer und Sedlitz. Hierzu wurden die Eltern per Schreiben vom 13. August vom Landkreis Oberspreewald- Lausitz als Schulträger und der Schulleitung des OSZ informiert. Das Angebot an den drei Standorten des Oberstufenzentrums wird in der Woche vom 30.08. bis 03.09.2021 stattfinden. Die Impfung wird ohne Terminvergabe über das medizinische Team des Impfbusses des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorgenommen. Nach ärztlicher Aufklärung und Vorlage der benötigten Unterlagen wird eine COVID-19- Impfung mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer angeboten.

OSL-Gesundheitsdezernent Alexander Erbert: „Unter anderem um erneute Schulschließungen zu vermeiden ist es sinnvoll, ergänzend auch gezielte Angebote gegenüber der jüngeren Bevölkerung zu unterbreiten. Ziel bleibt es, mit einer insgesamt hohen Impfquote in Brandenburg weiterhin für die Minimierung schwerer Erkrankungen durch das SARS-CoV-2 zu sorgen.“ 

 

Nach dem Impfen an den Standorten des OSZ Lausitz sollen Impfangebote auch an den drei Gymnasien des Landkreises in Senftenberg, Schwarzheide und Lübbenau/Spreewald und bei Bedarf und in Absprache mit den Kommunen auch an weiteren Schulformen, etwa Oberschulen, folgen. Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien bzw. deren Eltern werden hierzu ebenfalls entsprechende Informationsschreiben erhalten.

 

Die jüngsten Empfehlungen der STIKO zum Impfen ab 12 Jahren sind auch für die Angebote der Kreisverwaltung maßgeblich und sollen im Rahmen der vorhandenen und weiter geplanten Angebote installiert werden.

Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche in der Regel selbst über ihre Impfung entscheiden und die Formulare allein unterschreiben. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist hingegen auch die Unterschrift eines Sorgeberechtigten als Zustimmung zur Impfung notwendig.

Die Impfstelle des Landkreises unter Regie des Klinikums Niederlausitz hat nach einer kurzen Sommerpause in der vergangenen Woche wieder den Betrieb aufgenommen. Alexander Erbert: „Impfen bleibt der beste Weg, um der Pandemie zu entkommen. Die Kreisverwaltung und das Klinikum werden das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, aktuell mit bedarfsgerecht angepassten Servicezeiten, weiter aufrechterhalten. Entsprechend des Infektionsgeschehens, der Impfvorgaben und der Nachfrage kann der Betrieb bei Bedarf wieder ausgeweitet werden.“ Insgesamt ist auch im Landkreis OSL, dem Bundestrend folgend, über die Sommerwochen hinweg ein Rückgang der Nachfrage nach Erstimpfungen zu verzeichnen gewesen. Klinikum und Landkreis gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Erstimpfungen zum Ende der Sommermonate mit Blick auf erneut steigende Infektionszahlen wieder steigen dürfte. Ein weiterer Bedarf könnte sich im Fall erforderlicher Auffrischimpfungen für Erstimpfungen ergeben.   

 

Zurückliegend erfolgten in der Impfstelle zusätzlich zum regulären Betrieb vereinzelt auch Impfaktionen ohne Terminvergabe für alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger. Diese Angebote fanden eine gute Resonanz und könnten bei Bedarf eine Wiederholung erfahren. Auch in der Impfstelle sollen zeitnah Impfungen für Interessierte ab 12 Jahren ermöglicht werden.

 

Die Kreisverwaltung hat in der letzten Telefon-Beratung mit den elf Kommunen in der vergangenen Woche zudem das Angebot unterbreitet, über den Impfbus aufsuchende Angebote vor Ort in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen. Hierzu bleibt der Landkreis mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren im Kontakt.

 

Seit Mitte April 2021 ist der Impfbus des Landkreises in den elf Kommunen des Landkreises unterwegs, um nach entsprechender Anmeldung das Impfen vor Ort zu ermöglichen. Zudem hielt der Bus zurückblickend während freier Tourenzeiträume, auch in Absprache mit der IHK Cottbus, in einzelnen Unternehmen. Im Impfbus konnten bislang bereits 4.100 Personen ihre Erst- und Zweitimpfungen erhalten. 

 

+++ Bund-Länder-Konferenz: Beschlüsse vom 10. August +++

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder verständigten sich am Dienstag, 10. August, gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu weiteren grundlegenden Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Auch die weitere Unterstützung der von den Unwettern betroffenen Bundesländer war Thema der Beratung. 

 

Auf der Internetseite der Bundesregierung können die einzelnen Beschlüsse von Bund und Ländern im Wortlaut nachgelesen werden. Bund und Länder vereinbarten unter anderem:

 

„ [….[ 3G – geimpft, genesen, getestet

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen sich Ungeimpfte absehbar mehr testen lassen. Die neue Testpflicht soll spätestens ab dem 23. August gelten.* Ungeimpfte müssen dann für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Aufgrund steigender Infektionszahlen werde bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt, sagte Merkel.

 

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.

 

Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regelung ganz oder teilweise aussetzen.

 

Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Corona-Bürgertests für Ungeimpfte ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Merkel sagte: „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden.“

 

Quarantänepflicht: Das gilt für Geimpfte und Genesene

Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor dem Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer Corona-Erkrankung genesen ist und eine Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten erhalten hat. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus wird es künftig keine Quarantänepflicht mehr für symptomlose enge Kontaktpersonen geben. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

 

AHA+L-Regel

Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.“

(Quelle: Meldung „Impfen – ein Schutz für uns alle“ der Bundesregierung vom 10. August 2021)

Im Anschluss an die Beratung von Bund und Ländern tauschte sich Brandenburgs Ministerpräsident Woidke per Telefonkonferenz mit den Landräten und Oberbürgermeistern aus.

 

Die Inhalte der Beratung mit der Kanzlerin und seinen Amtskollegen und Kolleginnen fasst Ministerpräsident Dietmar Woidke in der Pressemitteilung „MPK-Beschluss zu Covid-19: Impfkampagne verstärken – Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig – Hilfe für Hochwasserregionen“ vom 10. August zusammen.

 

Darin machte Woidke deutlich: Die aktuelle 2. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ist bis einschließlich 28. August gültig. Durch den MPK-Beschluss vom 10. August ergäbe sich laut Woidke keine Notwendigkeit zu Änderungen.

 

Die Umgangsverordnung mit allen Regelungen für das Land Brandenburg sowie aktuelle Informationen zum Thema: siehe www.corona.brandenburg.de

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze informierte die Bürgermeister und Amtsdirektoren im Rahmen einer Telefonkonferenz zu den Bund-Länder-Beschlüssen. Darüber hinaus führte Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, zum aktuellen Sachstand mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das Thema Impfen aus. Zudem wurden mögliche Impfaktionen vor Ort in den Kommunen und an Schulen thematisiert.

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