Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
(05.08.2021, 17 Uhr)
+++ Aktuelle Fallzahlen +++
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 5. August 2021 bei 2,7. Vor einer Woche lag der Wert bei 3,7, zwischenzeitlich bei 0,0 (30./31.07.).
Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.213. Infiziert sind aktuell 5 Personen. Als genesen gelten 6.947 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 16 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz wird aktuell kein COVID-19-Patient stationär behandelt.
11 Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg haben mittlerweile den Wert von 10 überschritten. Potsdam verzeichnet eine 7-Tage-Inzidenz von 17,7.
Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist erneut leicht gestiegen und liegt aktuell bei 10,5. In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 7,9; Spree-Neiße: 6,2; Dahme-Spreewald: 11,7. Stadt Cottbus: 12,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 3,7 und Bautzen: 4,3.
Im Ländervergleich verzeichnet Brandenburg den viertniedrigsten Wert. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 19,4.
+++ Wiedereröffnung der Impfstelle OSL mit neuer Servicezeit +++
Die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg unter Regie des Klinikums Niederlausitz nimmt ab der kommenden Woche nach einer kurzen zweiwöchigen Sommerpause mit neuen Servicezeiten wieder den Betrieb auf.
Geimpft wird, beginnend ab dem 11. August, immer mittwochs und donnerstags in der Zeit von 7 bis 15:30 Uhr. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bleibt Voraussetzung.
Die Hotline ist ab dem 9. August unter der bekannten Nummer 03573 870 9299 montags bis freitags für die Terminvergabe erreichbar.
Termine für Erstimpfungen werden ab dem 9. August wieder vergeben.
Die angepassten Servicezeiten gelten zunächst bis Ende August 2021.
Öffnungszeiten Impfstelle des LK OSL:
Ab 11. August: Mi + Do von 7 bis 15:30 Uhr
Terminvereinbarung unter 03573 870 9299
Nähere Informationen: www.klinikum-niederlausitz.de
+++ Schulstart im Präsenzunterricht +++
Am Montag, 9. August 2021, beginnt für rund 298.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg das neue Schuljahr, darunter sind rund 23.000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Darüber informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Über die wichtigsten Punkte mit Blick auf den Schuljahresbeginn informiert das Ministerium in seiner Pressemitteilung „Schule im Normalbetrieb – gut vorbereitet ins neue Schuljahr“ vom 5. August 2021.
Kernaussagen:
- Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht.
- Seit 19. April 2021 gilt die Testpflicht: Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Selbsttests) vorlegen, sonst dürfen sie die Schule nicht betreten. Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr. Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind Getesteten gleichgestellt. Aus dem Rettungsschirm des Landes werden ausreichende Testkits für die verpflichtenden Tests an den Schulen beschafft und bereitgestellt. Das gilt auch für die Hortkinder.
- Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal an Schulen müssen im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen. Das sieht die neue Umgangsverordnung seit 1.8.2021 vor: „Sofern … in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist, soll eine medizinische Maske getragen werden.“ Und weiter: „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“
- Ab dem Schuljahresbeginn am 9. August soll es – insbesondere wegen der rückkehrenden Familien aus Risikogebieten – eine Schutz-Phase von zwei Wochen geben, in der auch an Grundschulen die Maskenpflicht besteht. Danach gilt sie an den weiterführenden Schulen.
- Lüftung: Hinweis des Umweltbundesamtes: „Die regelmäßige Lüftung über die Fenster ist die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft. Kern der Empfehlung ist, Klassenräume während des Unterrichts regelmäßig alle 20 Minuten weit geöffneten Fenstern kurz zu lüften“. Auch in den Pausen muss gelüftet werden. Nur in gut zu lüftenden Räumen soll Unterricht stattfinden. Die Schulen und das Bildungsministerium orientieren sich zudem an der „S3-Leitlinie – Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.;
- In Arbeit: Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund als Grundlage zur Ausreichung der Bundesförderung für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Grundschulen (Kinder unter 12 Jahren) und Kitas. Eine zusätzliche landesseitige Förderung von Luftreinigungsgeräten an Schulen, für die keine Förderung aus Bundesmitteln beantragt werden kann, wird derzeit geprüft, ebenfalls mit einer Umsetzungsfrist bis zum Jahresende 2021.
- Impfen: Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind in Deutschland bereits Impfstoffe zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen oder Risiken in der Familie. Darüber hinaus ist eine Impfung von Kindern und Jugendlichen bei individuellem Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung möglich. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 2. August 2021 beschlossen, dass die Bundesländer Impfungen für 12- bis 17-Jährige anbieten. Voraussetzung: Freiwilligkeit und ärztliche Aufklärung.
- Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen dient dem aktiven Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler und zugleich dem Arbeitsschutz der Beschäftigten. Die Regelungen zum Infektions-und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan) finden weiterhin Anwendung. Sie werden flankiert durch die Regelungen in SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sowie durch die schulischen Hygienekonzepte.
- Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, für das in Brandenburg 68,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sollen in den nächsten zwei Jahren unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich mit 38,7 Millionen. Euro durch das Abtreten von Mitteln aus den Umsatzsteuereinnahmen. Diese umfassen im Wesentlichen ergänzende Lernangebote, individuelle Lernbegleitung und schulergänzende Förderangebote durch freie und öffentliche Träger, aber auch Angebote der Schulsozialarbeit, Bewegungsangebote und Schwimmkurse sowie zusätzliche Ferien- und Freizeitmöglichkeiten sowie Freiwilligendienste.
- Erhebungen des Lernstands: Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 werden – als Basis für die Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen die im Schuljahr 2020/21 vermittelten Lerninhalte in den Kernfächern dokumentiert (Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften) und der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in den beruflichen Bildungsgängen erhoben.
Die beruflichen Schulen werden ebenfalls individuelle Lernausgangslagen in allen Jahrgangsstufen erheben, um festzustellen, welche Lerndefizite bei den Schülerinnen und Schülern bestehen. Dieser Prozess wird zu Beginn des Schuljahres 2021/22 in allen beruflichen Bildungsgängen umgesetzt.
- Dem Sportunterricht kommt im neuen Schuljahr eine wichtige Bedeutung zu, da die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen zu einem erheblichen Bewegungsmangel geführt haben kann. Im Musikunterricht sind Singen und Spielen von Blasinstrumenten – mit Abstand und bei guter Belüftung – wieder möglich.
- Die Schulen überarbeiten ihre Konzepte zum Distanzunterricht auf der Grundlage der vom Bildungsministerium vorgegebenen Kriterien.
Die komplette Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier.
Informationen zum Thema werden ebenfalls auf der Seite „Schule und Unterricht“ des MBJS bereitgestellt.
+++ Weiterhin kostenfreie Testkits in Kitas +++
Mit Blick auf das Urlaubsgeschehen in den Sommermonaten wird seitens der Landesregierung weiterhin eine regelmäßige Testung für Vorschulkinder durch ihre Eltern empfohlen (mindestens 1 x in der Woche). Die Tests sind weiterhin freiwillig.
Das Land stellt den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) die Selbsttests zur Weiterreichung an die Eltern zur Verfügung. Die Tests werden den Eltern durch die Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen ausgereicht.
Die Testkits sind so konzipiert, dass auch die Eltern jüngerer Kinder sie bei diesen anwenden können.
Für den Zeitraum Juli bis September 2021 stellt das Jugendministerium den Kita-Trägern nach den bisher ausgegebenen Testkits eine zweite Tranche Selbsttests zur Weiterreichung an die Eltern zur Verfügung, diesmal sogenannte Lollitests.
Der Test wird am besten gleich morgens nach dem Aufstehen durch die Eltern zu Hause durchgeführt. Das Kind lutscht – vergleichbar einem Lolli – eine gewisse Zeit am Teststäbchen.
Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz hat seit Beginn der Finanzierung der freiwilligen Testungen in den Kitas und Kindertagespflegestellen seitens des Landes im Frühjahr 2021 eine erste Lieferung mit 44.500 Nasenstäbchentests erhalten. Ende Juni wurden weitere 44.500 Lollitests bereitgestellt. Die Kontingente wurden entsprechend an die Kommunen im Landkreis weitergereicht. Sie reichen diese bedarfsgerecht an die Einrichtungen und Kindertagespflegestellen in ihrem Einziehungsbereich weiter.
Bislang nicht eingesetzte Testkits der bereits zur Verfügung gestellten ersten Tranche sollen auch weiterhin zum bedarfsgerechten Einsatz genutzt und an die Eltern ausgegeben werden.
Weitere Informationen zum Thema: Siehe Internetseite „Testungen für Vorschulkinder“ des MBJS.