Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
+++ Aktuelle Fallzahlen +++
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis OSL beträgt am heutigen Donnerstag 0,9. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 12,8 aus.
Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist ebenfalls erneut gesunken und liegt aktuell bei 5,2. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 9,3.
In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 4,9; Spree-Neiße: 4,4; Dahme-Spreewald: 5,3. Stadt Cottbus: 15,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 6,6 und Bautzen: 7,7. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte weiter gesunken.
Aktuell werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfangreiche Datenbereinigungen im Meldesystem durchgeführt. Grund hierfür ist die Implementierung der Software für digitales Kontaktpersonenmanagement, SORMAS-eXchange (X). Die neue Version des SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management Analysis System) erlaubt einen landkreisübergreifenden synchronen digitalen Austausch von Daten zu Fall- und Kontaktpersonen zwischen den Gesundheitsämtern. Dadurch sollen Infektionsketten schneller und präziser ermittelt und unterbrochen werden. Die mit der Softwareumstellung verbundenen Korrekturen der Fallzahlen umfassen alle bisherigen Meldungen seit Pandemiebeginn und damit auch die Monate mit den höchsten Neuinfektionen 2020-2021 (November, Dezember und Januar). Hierbei werden u.a. wenige doppelt erfasste Fälle systemtechnisch zusammengeführt. Da es sich um länger zurückliegende Fälle handelt, wird die aktuelle 7-Tage-Inzidenz hiervon nicht beeinflusst.
Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL somit bei 7.224. Infiziert sind aktuell 19 Personen. Als genesen gelten 6.944 Personen. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 36 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne
Derzeit ist keine Kindertagesstätte, Schule oder Pflegeeinrichtung von Corona-Fällen betroffen.
+++ 7-Tage-Inzidenz in OSL erreicht bisher niedrigstes Niveau +++
Die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sinkt weiter deutlich. Die 7-Tage-Inzidenz liegt den dritten Tag in Folge im einstelligen Bereich, Stand heute bei 0,9. Ähnlich niedrige Fallzahlen wurden zuletzt zu Beginn der Pandemie, mit dem Ausbruch des Virus im März 2020, registriert.
Landrat Siegurd Heinze: „Die Infektionszahlen sind so niedrig wie noch nie seit Beginn der Pandemie. Die mit der neuen Umgangsverordnung verbundenen Erleichterungen bedeuten ein wichtiges Signal für die Gastronomie, den Tourismus und die Kultur in unserem Landkreis. Die Sommerferien stehen vor der Tür und beenden ein Schuljahr, welches mit allen Einschränkungen erneut viel von den Schülerinnen und Schülern, der Lehrerschaft und allen Eltern abverlangt hat. Die derzeitige Entwicklung verheißt jedoch einen unbeschwerten Sommer und so wünsche ich allen eine gleichsam erlebnisreiche und erholsame Ferienzeit. Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta-Variante gilt jedoch weiterhin: Abstand, Hygiene und Maske. Um eine weitere Infektionswelle im Herbst zu verhindern, ist zudem ein vollständiger Impfschutz notwendig.“
+++ Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis OSL +++
Die Impfstelle des Klinikums Niederlausitz verfügt derzeit über ausreichend freie Termine. Wer jetzt anruft, um eine Impftermin zu vereinbaren, muss nicht mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe oder in der Warteschleife rechnen. Aktuell werden Termine für Montag/Dienstag der kommenden Woche sowie für Montag bis Mittwoch der folgenden Woche vergeben. Verimpft werden der mRNA-COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer sowie die Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson. Insgesamt wurden bislang 22.000 Impfungen in der Impfstelle in Senftenberg durchgeführt. Aufgrund freier Terminkapazitäten wurde an den vergangenen zwei Tagen die Erstimpfung ohne Terminvergabe angeboten, welches sehr gut angenommen wurde: in drei Stunden haben sich 90 Personen impfen lassen.
Auch der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist seit dem 25. Mai bereits auf seiner 2. Tour durch den Landkreis und macht hierbei in allen elf Kommunen im Landkreis Station. In der ersten Tour haben etwas über 1.000 Personen eine Erstimpfung im Bus erhalten, die Zwischenbilanz der zweiten Tour verzeichnet bislang bereits 2.400 Impfungen. Fast alle Impftermine sind ausgebucht. Bis 23. Juni folgen die 3 letzten Termine der 2. Tour in Vetschau/Spreewald und Lübbenau/Spreewald. Das Angebot des Impfbusses basiert auf der Bereitstellung von Impfstoffen durch das Land Brandenburg. Derzeit wird der Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson verimpft. Die erforderliche telefonische Terminvergabe erfolgt vorab über die jeweilige Kommune. Die Kommunen informieren rechtzeitig, beispielweise auf ihren Internetseiten, zu den geplanten Terminen und den Terminvergabeformalitäten.
Zahlreiche Hausärztinnen/-ärzte wie auch Fachärztinnen/-ärzte führen ebenfalls die Corona-Schutzimpfung in ihren Praxen als Regelimpfung durch. Die Vergabe der Impftermine – telefonisch oder online – obliegt den Praxen.
Hintergrund: Seit der deutschlandweiten Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni können alle Menschen ab 16 Jahren einen Impftermin zum Schutz vor dem Coronavirus vereinbaren. Voraussetzung für eine Terminvereinbarung bleibt, dass ausreichend Impfstoff bereitsteht.
+++ Land Brandenburg beschließt weitere Lockerungen mit der neuen Corona-Umgangsverordnung / OSL gibt Inzidenz unter 20 bekannt +++
Früher als ursprünglich vorgesehen sind weitere Erleichterungen der Corona-Maßnahmen mit der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg am 16. Juni in Kraft getreten. Die vom Brandenburger Kabinett am Dienstag veröffentlichte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 13. Juli 2021.
Die in der Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises entfällt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach der Bekanntgabe der Unterschreitung. Zuletzt wies der Landkreis am 4. Juni 2021 eine Inzidenz von über 20 auf. Die Fallzahlen der vergangenen 7 Tage stehen tagesaktuell online auf www.osl-online.de/corona zur Verfügung, die Unterschreitung der Inzidenz von 20 gab die Kreisverwaltung am 16. Juni 2021 öffentlich bekannt. Konkret bedeutet dies, dass im Landkreis OSL keine Testpflicht mehr für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung und Kultur besteht.
Die angepasste Umgangsverordnung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de/corona veröffentlicht. Dort kann auch die zugehörige Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg mit allen Lockerungen im Detail nachgelesen werden.
+++ Digitaler Impfnachweis +++
Mit Blick auf die Urlaubs- und Reisezeit gehen hierzu derzeit auch beim Bürgertelefon des Landkreises vermehrt Anfragen ein. Bereits vollständig geimpfte Personen können sich seit Montag (14. Juni) in Apotheken im Landkreis den digitalen Impfnachweis nachträglich ausstellen lassen. „Außerdem wird Brandenburg allen Personen, die ihren vollständigen Impfschutz in einem Impfzentrum des Landes oder durch ein mobiles Impfteam schon erhalten haben, den digitalen Impfnachweis automatisch per Post zusenden.“ (Auszug aus der Pressemitteilung des MSGIV Brandenburg vom 10. Juni 2021) Auch die Bürgerinnen und Bürger, die in der Impfstelle des Klinikums die Zweitimpfung erhalten haben, können sich für den digitalen Impfnachweis an eine Apotheke wenden. Die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de bietet eine Übersicht, welche Apotheken in der Nähe den Nachweis ausstellen.
Alle Personen, die in einem Impfzentrum im Land Brandenburg vollständig geimpft wurden, können direkt vor Ort ihren digitalen Impfnachweis erhalten. Zukünftig soll dies auch in den Arztpraxen möglich sein. Für den digitalen Nachweis der (einmaligen) Impfung bei COVID-19-Genesenen wird derzeit auf Bundesebene an einer Lösung gearbeitet.
Hinterlegt werden kann der Impfnachweis in der Corona-Warn-App und der eigens für den digitalen Impfnachweis entwickelten CovPass App. Auch der Anbieter von luca teilte mit, dass geimpfte Bürger ihren digitalen Impfnachweis ab Mitte Juni in der luca-App hinterlegen könnten. Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html. Der gelbe Impfpass kann selbstverständlich weiterhin verwendet werden, muss aber nicht mehr mitgeführt werden.
Auch eine durchgemachte Infektion (mittels PCR-Test-Ergebnis) wird sich zukünftig in der CovPass App und auch der Corona-Warn-App als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen.
+++ Erleichterungen für Genesene: zulässige Nachweise +++
Weiterhin gehen beim Gesundheitsamt des Landkreises Anfragen von Genesenen zum Ausstellen eines Nachweises für Genesene bei vorliegendem positiven PCR-Test ein. Gemäß § 2 Nr. 5 COVID-19 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 17. Mai 2021 sind als Genesenennachweis zulässig:
- Der Nachweis eines zurückliegenden positiven PCR-Testes über die beauftragten Labore
- Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes mit Datum des positiven PCR-Testes
- Ein Formular, das den PCR Test durch Unterschrift bestätigt
- Der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests angegeben ist.
Das Ausstellen einer Zweitausfertigung des Absonderungsbescheids durch das Gesundheitsamt des Landkreises ist gegen eine Verwaltungsgebühr (inkl. Porto) von 15,80 Euro möglich. Hierfür sollte ausschließlich das Kontaktformular auf der Internetseite www.osl-online.de/Corona (Menüpunkt „Geimpft oder genesen?“) genutzt werden.
Die Zweitausfertigung wird anschließend mit dem Gebührenbescheid per Post versandt. Das Gesundheitsamt übersendet ausschließlich den jeweiligen Absonderungsbescheid, Laborbefunde werden nicht übermittelt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht, Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um die Arbeitsabläufe nicht unnötig zu belasten, wird gebeten, von telefonischen Anfragen und E-Mails an das Gesundheitsamt abzusehen. Diese können nicht berücksichtigt werden.
Bürgerinnen und Bürger sollten zudem für sich prüfen, ob auch andere Wege zur Abfrage eines Genesungsnachweises möglich sind. So sind beispielsweise auch die Abfrage eines Attestes des Hausarztes oder eine Laborbefundabfrage beim Hausarzt, wenn dieser die Untersuchung durchgeführt hat, möglich. Diese Nachweise werden, genau wie der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion, ebenfalls als Genesenennachweis anerkannt. Ggf. lohnt auch eine Abfrage des Arbeitgebers, insofern diesem eine Kopie des Quarantänebescheides für die Personalunterlagen bereitgestellt wurde.
Hintergrund: Durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete bundesweit einheitlich geregelt. In Situationen, bei denen ein negativer Test verlangt wird, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie in dem Fall kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Zudem entfallen für Geimpfte und Genesene einzelne Corona-Regelungen. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen (Eintrag ins gelbe Impfbuch, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat oder seit dem 14. Juni der digitale Impfnachweis.) Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. In der Vergangenheit erkrankte Personen benötigen einen entsprechenden Genesungsnachweis.
In OSL gelten mittlerweile bereits über 6.944 der 109.371 Einwohnerinnen und Einwohner als genesen.