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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Fallzahlen / Impfbus-Zwischenfazit / Erweiterung Testangebote Kita / Bundesnotbremse - Auswirkungen auf OSL

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt aktuell 172,8.

 

Auch in dieser Kalenderwoche zählt OSL zu den stärksten vom Infektionsgeschehen betroffenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten im Land Brandenburg. Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz liegt bei 133,8. Am stärksten betroffen ist derzeit der Landkreis Spree-Neiße (219). Die verhältnismäßig geringsten Neuinfektionen und gleichzeitig den landesweit einzigen zweistelligen Wert verzeichnet der Landkreis Barnim (72,3).

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 6.821. Als genesen gelten 6.189 Personen. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 783 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt.

4 Kindertagesstätten, 3 Pflegeeinrichtungen und 2 Schulen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Zwischenfazit Einsatz mobiler Impfbus+++

Seit dem 19. April fährt der Impfbus durch OSL, um auch in der Fläche Impfangebote zu unterbreiten.

Zu einem ersten Zwischenfazit schätzt Martin Höntsch, Impfbus-Koordinator, ein: „Das Feedback ist durchweg positiv. Mit Ende der ersten Woche werden wir rund 200 Impfungen vorgenommen haben. Die Impflinge waren sehr dankbar über das zusätzliche Angebot, vor allem das direkte Impfangebot am Wohnort wurde sehr gut angenommen. Die DRK-Mitarbeiter und Ärzte sind sehr motiviert und engagiert.“

Nachdem der Bus in dieser Woche Halt in Tettau, Ruhland und Kostebrau gemacht hat, wird der Impfbus in der nächsten Woche in Kleinleipisch, Schwarzheide, Klettwitz und Meuro impfberechtigten Menschen die Gelegenheit bieten, sich direkt in ihrem Heimatort impfen zu lassen. Die Vergabe der Termine erfolgt telefonisch über die jeweilige Heimatkommune. Diese stellen auf ihren Internetseiten nähere Informationen bereit.

 

Weitere Informationen: www.osl-online.de/corona

 

+++ Erweiterung Testangebote für Kinder in Kitas +++

Beginnend ab nächster Woche werden Testangebote auch auf die Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen erweitert. Darauf verständigten sich die Städte, Ämter und Gemeinden sowie der Landkreis in OSL. Eltern, deren Kind ein Angebot der Kindertagesbetreuung besucht und noch kein Schulkind ist, sollen die Möglichkeit erhalten, dieses einmal pro Woche kostenfrei selbst zu testen. Ziel ist es, durch das frühzeitige Erkennen von Verdachtsfällen das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen und damit Einrichtungen möglichst lange offen halten zu können. Wichtig: die Durchführung der Selbsttests ist freiwillig.

 

Landrat Siegurd Heinze:

„Die Testmöglichkeit ist neben den weiterhin strikt einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und den Impfungen der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen ein weiterer wichtiger Baustein, um den Gesundheits- und Infektionsschutz weiter zu erhöhen und damit den Betrieb der Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten. Es gilt, alles dafür zu tun, eine erneute Schließung der Kitas in OSL wie es bereits im Januar und Februar der Fall war, zu vermeiden. Dabei ist klar: nur bei breiter Akzeptanz und Mitwirkung kann die Teststrategie wirksam umgesetzt werden.“

 

In der Woche ab dem 26. April 2021 werden die ersten Selbsttests über die örtlichen Kommunen an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt.

Vorgesehen ist ein Selbsttest pro Kind und Woche. Die Verteilung der Tests an die Eltern wird durch die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen in eigener Verantwortung vorgenommen.

Die Eltern sollen ihre Kinder zu Hause mittels der zur Verfügung gestellten Selbsttests wöchentlich testen.

 

Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, die Kindertagesstätte bzw. die Kindertagespflegeperson über die tatsächliche Durchführung und das Ergebnis zu informieren. Aber: Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Kindertagesbetreuungsangebot nicht besuchen.

Das positive Selbsttestergebnis löst eine Meldepflicht gegenüber dem Haus- bzw. Kinderarzt und dem Gesundheitsamt aus. Es ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen und bis zum Testtermin alle Kontakte zu vermeiden und sich in eine häusliche Quarantäne zu begeben.

 

+++ Bundesweite Notbremse beschlossen / Auswirkungen auf OSL +++

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine bundesweite Notbremse eingeführt. Diese bundesgesetzlichen Regelungen gelten ab dem 24.04.2021 unmittelbar auch in OSL. Das Land Brandenburg hatte in der überarbeiteten Eindämmungsverordnung bereits in der vergangenen Woche Schutzmaßnahmen beschlossen, die größtenteils mit den bundesweit einheitlichen Regelungen übereinstimmen.

Für Oberspreewald-Lausitz gilt nach wie vor:

 

  • Kontaktbeschränkung auf 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person, höchstens 5 Personen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht gezählt werden)
  • Ausgangsbeschränkung von 22:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages: Verlassen der Wohnung oder einer Unterkunft nur aus triftigen Gründen (z.B. zum Zweck der Berufsausbildung, medizinischer Notfälle); eine weitere Ausnahme gilt für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 und 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.
  • Der Einzelhandel bleibt geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); davon ausgenommen ist der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien)
  • Ausübung von Sport nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten mit maximal 2 Personen bzw. mit Personen des eigenen Haushalts.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen (auch Tierparks).
  • Körpernahe Dienstleistungen (medizinische und ähnliche) sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure/Fußpflege zusätzlich mit Test)
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken bleiben untersagt.

 

An den Schulen gilt weiterhin seit dem 19. April die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Personal in den Schulen zweimal pro Woche. Sobald (ab 23.04.2021) an drei aufeinander folgenden Tagen kumulativ über 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus vorliegen, so hat dies direkte Auswirkungen auf den Bildungs- und Kita-Bereich: allgemein- und berufsbildende Schulen müssen bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Abschlussklassen und Förderschulen) in den Distanzunterricht wechseln, Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung schließen.

 

Näher Informationen unter www.osl-online.de/corona.

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