Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
+++ Aktuelle Fallzahlen +++
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzeichnet mit Stand Donnerstag, 07. Januar 2021 weiterhin eine hohe 7-Tage-Inzidenz innerhalb einer Woche. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner liegt bei 260,58.
Seit Jahresbeginn ist ein verstärkter Anstieg der gemeldeten Neuinfektionen im Gesundheitsamt zu verzeichnen.
Lag die Anzahl der gemeldeten Neuinfektionen am 5. Januar bei 5 Personen, so wurden bereits am 6. Januar 60 Neuinfektionen gemeldet.
Innerhalb der letzten 24 Stunden lag die Anzahl der Neuinfektionen bei 112, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 3.908 steigt. Aktuell sind 729 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 127 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.154 Frauen, Männer und Kinder.
+++ Lockdown in OSL - Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz um eine Woche verlängert +++
In der heutigen Sitzung des Krisenstabes des Landkreises und nach erfolgter Abstimmung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren hat der Landkreis entschieden, die bestehende Allgemeinverfügung um eine Woche bis zum 15. Januar 2021 zu verlängern.
Ein Hauptgrund für die Verlängerung der Verfügung des Landkreises liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis. Zwar ist die Inzidenz über die Feiertage gesunken; dies ist allerdings maßgeblich darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Schließzeiten von medizinischen Einrichtungen deutlich weniger Testungen auf SARS-CoV-2 stattfinden konnten. Die Lage im Klinikum Niederlausitz ist mit 37 zu behandelnden Covid-19 Patienten, darunter 5 in intensivmedizinischer Behandlung, weiterhin äußerst angespannt.
Die Entwicklung der Fallzahlen in OSL wird parallel weiter im Gesamtkontext bewertet. Mit Vorliegen der geänderten Eindämmungsverordnung des Landes wird in der nächsten Woche eine erneute Bewertung der Schutzmaßnahmen im Landkreis OSL vorgenommen.
Die Allgemeinverfügung ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/bekanntmachungen.
Neben den Schutzmaßnahmen des Landkreises gelten die Bestimmungen der Landesregelungen fort.
+++ Kitas, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen +++
Die Regelungen der bestehenden Allgemeinverfügung gelten fort. Für den Kita- und Bildungsbereich gilt in OSL unabhängig von den zu erwartenden Landesregelungen für die kommende Woche:
Die Kindertagesbetreuung bleibt untersagt.
Der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bleibt in OSL ohne Ausnahme untersagt. Dies betrifft somit den Präsenzunterricht:
- an Grund- und Förderschulen, einschließlich der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und der berufsbildenden Schulen, einschließlich des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für behinderte Menschen,
- an der Volkshochschule und der Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft
- für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.
Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.
+++ Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen bleibt gewährleistet – Formular des Landkreises nutzen +++
Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird bis Klassenstufe vier – in Ausnahmen bis Klassenstufe sechs angeboten.
Darüber hinaus gelten im Landkreis sowohl für die Notbetreuung in Schulen als auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung die in der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche. Die aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche sind ebenfalls auf dem Antragsformular für Notbetreuung ersichtlich.
Eltern, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kita- bzw. Grundschulkinder haben, müssen weiterhin wie bisher den „Antrag auf Notbetreuung“ des Landkreises ausfüllen und bei den Einrichtungen bzw. Schulen abgeben.
Das Antragsformular auf Notbetreuung ist auf der Website des Landkreises sowie bei den Einrichtungen abrufbar.
+++ Eingeschränkter Fahrplan für Regionalbuslinien in OSL hat weiter Bestand +++
Bis vorerst 15.01.2021 gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein eingeschränkter Fahrplan für die Regionalbuslinien.
Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen der Homepage der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, https://www.vgosl.de/Aktuelles entnehmen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragen.
+++ Versammlungen und Veranstaltungen weiterhin untersagt +++
Versammlungen gemäß § 5 der 3.SARS-CoV-2-EindV sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen weiterhin untersagt.
Hochzeiten und Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden, wobei auch bei der Durchführung unter freiem Himmel die Anzahl der beteiligten Angehörigen 10 Personen nicht überschreiten darf.
Alle weiteren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 der 2.SARS-CoV-2-EindV bleiben untersagt. Dies gilt auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.
+++ Fragen und Antworten +++
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert zu allen Regelungen aktuell auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de, Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.
Darüber hinaus steht Ihnen die kostenlose Corona-Hotline 0800 870 1100 des Landkreises wie folgt zur Verfügung:
Montag-Freitag 8-16 Uhr
Sa, So 10-14 Uhr