Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
(09.04.2020, Stand 15 Uhr)
+++ Erreichbarkeit Bürgertelefon +++
Die Infohotline des Landkreises OSL ist auch über die Feiertage hinweg erreichbar. Die Mitarbeiter beantworten in der Zeit von 9 bis 18 Uhr Anfragen unter der Telefonnummer: 0800 870 11 00.
+++ Kontrollen zu Ostern +++
Die Ordnungsämter der Kommunen in OSL werden auch am Wochenende und während der Osterfeiertage unterwegs sein, um die Einhaltung der Regeln der Eindämmungsverordnung zu kontrollieren.
Bislang wurden der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung nur wenige und vereinzelte Verstöße gemeldet, die mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden müssen. Zumeist reichte die freundliche Ansprache, um die Bürger zur Einsicht zu bewegen.
Für die Osterfeiertage appelliert die Kreisverwaltung, die bekannten Regeln weiterhin einzuhalten.
Antworten auf die meisten Fragen zum Thema Corona stellt das Land Brandenburg auf seiner Internetseite www.corona.brandenburg.de zur Verfügung.
+++ Vermietung von Booten +++
Gemäß Eindämmungsverordnung ist die Vermietung von Booten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz untersagt. Darauf weist der Verwaltungsstab des Landkreises vor dem bevorstehenden Oster-Wochenende hin.
Auch wenn das Bootfahren o. ä. für maximal zwei Personen unterschiedlicher Hausstände unter Einhaltung der SARS-CoV-2-EindV grundlegend zulässig ist, so ist der Verleih für touristische Zwecke dennoch auf Empfehlung des Landes Brandenburg zu unterbinden.
Weitere Informationen zum Thema: Siehe Pressemitteilung „Eindämmungsverordnung gilt auch auf dem Wasser“ des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg vom 8. April 2020.
+++ Vereinfachter Zugang zum Wohngeld +++
Um die Zahlungsfähigkeit von Mietern zu sichern, haben sich Bund und Länder auf ein schnelleres und vereinfachtes Wohngeldverfahren geeinigt. Damit sollen einkommensschwache Haushalte unterstützt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung haben und sie in der Corona-Zeit dringend benötigen.
Die Antragsformulare zum Wohngeld können online unter www.osl-online.de unter dem Pfad Leben und Wohnen - Soziales – Wohngeld abgerufen werden.
Wer keinen Internetzugang hat, kann sich unter der Telefonnummer 03573 870 4176 in der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung OSL melden. Die Mitarbeiter schicken die Antragsformulare anschließend per Post zu.
Die Kreisverwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Verwaltungsgebäude derzeit aufgrund der aktuellen Situation für den Bürgerverkehr geschlossen sind.
Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten bei ihren Wohnkosten, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Bürger über den Wohngeldrechner prüfen, ob sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind: Start des Wohngeldrechners
+++ Soforthilfe für gemeinnützige Vereine und Stiftungen +++
Gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig sind.
Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden.
Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium erläutert, wann die Vereine / Stiftungen einen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu nötig sind.
Zahlreiche gemeinnützigen Sportvereine, Weiterbildungs-Vereine, den Vereinen im Bereich der Jugendarbeit sind durch die Corona Pandemie teilweise in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nicht selten sind die wegbrechenden Einnahmen aus Veranstaltungen, Ticketverkauf etc. mit der Frage verbunden sind, ob die Existenz des Vereins oder der Stiftung in Frage steht. Die Vereine verfügen in der Regel über „gar keine Rücklagen“.
(Quelle: PM MBJS vom 08.04.2020)
+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++
Im Landkreis OSL sind bislang 36 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus erfasst worden. Zwei nachweislich erkrankte Personen werden im Klinikum Niederlausitz behandelt, eine davon auf der Intensivstation.
15 Personen sind bislang genesen. In amtlicher Quarantäne befinden sich 81 Personen. Eine Person ist verstorben. (Stand 09.04., 15 Uhr).