Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand 20.03.)
+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++
Im Landkreis OSL wurden bislang 6 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 20.03.2020). Diese stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich 184 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.
Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen weiter steigen. Ziel aller behördlichen Bemühungen ist es, das Risiko von Folgeinfektionen und somit die Ausbreitung des Virus möglichst gering zu halten, damit das Gesundheitswesen und weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur, die für alle Menschen essenziell sind, nicht kollabieren.
Dr. Susanne Rosenthal, Leiterin des Gesundheitsamtes OSL, spricht in diesem Zusammenhang die dringende Bitte aus: „Unterstützen Sie durch Ihr eigenes und umsichtiges Handeln. Tragen Sie dazu bei, sich und andere zu schützen. Hinweise zur Hygiene und Verhaltensmaßgaben sind bekannt. Setzen Sie diese um. Meiden Sie soziale Kontakte, zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst, aber auch und insbesondere gegenüber den Risikopersonen in unserem Landkreis. Die Lage ist ernst. Das belegen die Bilder, die uns aus Italien erreichen.“
+++ Notbetreuung für Kinder +++
Von 7.357 Kindern in OSL im Bereich Krippe, Kita, Hort/Flex (Grundschulalter) wurde das Angebot der Notbetreuung in den Einrichtungen am Donnerstag für 367 Kinder in Anspruch genommen. Das entspricht 4,99 % der Kinder. Vereinzelte Einrichtungen haben für die nächste Woche einen steigenden Bedarf angezeigt.
Die Kommunen in OSL und der Landrat haben sich am Donnerstag im Rahmen telefonischer Abstimmungen darauf verständigt, dass die Betreuung der Hortkinder ab der kommenden Woche ausschließlich in den Horteinrichtungen und damit nicht, wie ursprünglich angedacht, auch in den jeweiligen Schulen stattfindet. Die Kinder gehen damit gleich früh in den Hort. Personell unterstützen hierbei die Erzieher. Eine Betreuung der Hortkinder in den Schulen, wie zuerst beabsichtigt, findet nicht statt. Bei Fragen rund um das Thema können sich Eltern auch an die Kommunen wenden.
+++ Informationsangebote +++
Der Landkreis OSL hat für Anfragen ein Bürgertelefon geschaltet. Dieses ist jetzt auch am Wochenende in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100.
In den vergangenen Tagen nahmen die bis zu sechs Mitarbeiter zahlreiche Anrufe entgegen und bemühten sich, Auskünfte zu erteilen oder Ansprechpartner zu benennen. Insbesondere die am Mittwoch, 18. März in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landes, die das öffentliche Leben weiter einschränkte und darauf abzielt, soziale Kontakte zwischen den Menschen zu reduzieren, führte zu vielen Fragen. Hier riefen einige Unternehmen an, die auf der Suche nach Auskünften zu ihrer Situation waren.
Es existieren seitens Bund und Ländern zwischenzeitlich verschiedene Informationsangebote zum Thema. Die Kreisverwaltung gibt auch auf ihrer Internetseite einen Überblick.
+++ Busverkehr+++
Der Busverkehr wird ab Montag, 23. März, auf den Ferienverkehr umgestellt. Bedingt durch hohe Krankenstände kann es jedoch zu Ausfällen und kurzfristigen Änderungen kommen. Bürger werden gebeten, sich unter www.vgosl.de zu informieren.
+++ Regelungen in der Kreisverwaltung +++
Alle Veranstaltungen der Kreisverwaltung und ihrer Einrichtungen sind bis vorerst Ende April abgesagt worden.
Auch die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten ist seit Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erreichbar. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation werden somit sichergestellt. Viele Anliegen können auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden. Termine sollen nur wenn unabdingbar nach telefonischer Rücksprache persönlich wahrgenommen werden.
Die Zulassungsstelle in Calau ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 03573 870 3236/3201.
Der Bereich Führerscheinwesen kann unter 03573 870 3254/3255 kontaktiert werden.
Informationen zu den geänderten Öffnungszeiten zur Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung sind online zu finden.
Bewerbungen für Stellenausschreibungen werden weiter angenommen, Bewerbungsgespräche finden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt statt.
+++ Landkreis unterstützt Klinikum im Bedarfsfall +++
Kliniken richten sich derzeit vollumfänglich und mit aller Kraft darauf ein, allen Anforderungen nachzukommen, die hinsichtlich der Pandemie mit Coronavirus SARS-CoV-2 auf uns zukommen.
Aus diesem Grund wird derzeit deutschlandweit in allen Kliniken der Fokus auf die Notfallversorgung und die Versorgung dringlicher Fälle priorisiert und nicht-dringliche medizinische Behandlungen werden reduziert. So können die Ressourcen für die Akut- und Notfallversorgung bestmöglich ausgeschöpft werden. Geplante Behandlungen und Operationen, die nicht zwingend zu diesem Zeitpunkt notwendig sind, werden verschoben.
Dazu rüstet auch das Klinikum Niederlausitz derzeit infrastrukturell und personell auf, erweitert die Intensivkapazitäten, tätigt wichtige Beschaffungen und trifft umfangreiche notwendige Voraussetzungen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dabei hilft, dass das Klinikum in den letzten Monaten und Wochen bereits wesentliches zusätzliches ärztliches und pflegerisches Personal mit Schlüsselkompetenzen gewinnen konnte und auch bis dato schon deutlich mehr Patienten behandeln konnte als im Vorjahreszeitraum.
Aufgrund der unvorhersehbaren Situation bedingt durch Corona wird es jedoch vermutlich in den nächsten Wochen zu erheblichen zusätzlichen Kosten und durch Fokussierung auf die Krisenversorgung eben auch zu Umsatzeinbußen kommen. Hier sind aus Sicht der Kreisverwaltung OSL zwar vordergründig Bund und Land in der Pflicht, eine schnelle und ausreichende finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser zu gewähren. Damit das Klinikum sich aber voll auf die Versorgung der befürchteten Welle an schwerkranken Patienten konzentrieren kann, hat der Landkreis OSL am Donnerstagabend einen finanziellen Rettungsschirm über das Klinikum gespannt.
Als Angebot, das der Absicherung dienen und das nur im absoluten Bedarfsfall zum Tragen kommen soll, unterstützt der Landkreis nach entsprechender Nachweisführung die Abfederung eventueller Auswirkungen im Zusammenhang mit Corona befristet bis zum 31.12.2020 mit einem weiteren Darlehen, zusätzlich zum bestehenden Kreditrahmen, der im Zuge der der bisherigen Sanierungsfortschritte im Übrigen nicht ausgereizt ist. Dies beschlossen die Abgeordneten am Donnerstagabend im Rahmen eines Sonderkreistages im Landratsamt in Senftenberg. Diese Unterstützung kommt somit nur zum Tragen, falls Bund und Länder nicht leisten.
Neben dem Beschluss zur Liquiditätssicherung befassten sich die Abgeordneten im Sonderkreistag mit der konkreten Untersetzung der fachlichen und rechtlichen Begleitung des im Februar beschlossenen einzuleitenden Interessenbekundungsverfahrens zur Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Klinikum Niederlausitz GmbH. In diesem Verfahren soll, wie kommuniziert, ein strategischer Partner gefunden werden, der das Klinikum Niederlausitz mit seinen Standorten in Senftenberg und Lauchhammer in der Sanierung und darüber hinaus begleiten soll.
Die im Januar 2020 angelaufene Sanierung im Klinikum läuft planmäßig und hat bislang durchweg positive Ergebnisse zu verzeichnen, dies belegen die Zahlen. Auch die Geschäftsführung attestiert eine positive Aufwärtsentwicklung. Der gestern gefasste Kreistagsbeschluss ist als Vorsorgemaßnahme zu verstehen.
+++ Zur Durchführung von Kreistagssitzungen +++
Als kommunale Vertretungskörperschaft hat der Kreistag die Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit der Institution Landkreis mit seinen Gesellschaften zu sichern. Zur Durchführung von Gremiensitzungen gibt es aktuelle Hinweise seitens des Ministeriums des Innern. Auf dieser Grundlage wurde im gestrigen Sonderkreistag ein Beschluss gefasst, der dem (nur durch die jeweiligen Vertreter der Fraktionen besetzten und damit personenmäßig kleinerem) Kreisausschuss und dem Landrat vorübergehend weitreichendere Handlungskompetenzen einräumt. Hintergrund ist, die Handlungsfähigkeit des Landkreises bei einer fortschreitenden Pandemie-Situation zu gewährleisten. Derartig gefasste Beschlüsse sind im Nachgang dem Kreistag zur Bestätigung vorzulegen.
+++ In Wiederholung +++
Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.
Nochmals der Hinweis: Eventuell erkrankte Personen sollen ohne telefonische Rücksprache das Klinikum oder die Praxen nicht eigenmächtig aufsuchen. Dies hat ggf. die vorübergehende Schließung und damit unnötige Verzögerungen zur Folge, da die betroffenen Bereiche anschließend desinfiziert werden müssen.
Corona-Tests werden nur in begründeten Verdachtsfällen und nur nach Absprache mit dem Hausarzt/Gesundheitsamt durchgeführt. Auch die Tests in der Teststelle des Klinikums finden nur nach telefonischer Terminvereinbarung über das Gesundheitsamt statt.