Aktuelle Regelungen zu Trichinenproben-Annahmestellen
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
FB Fleischhygiene des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert:
Aktuelle Regelungen zu den Trichinenproben-Annahmestellen
Stand: 01.01.2019
Der Landkreis Oberspreewald Lausitz erstreckt sich vom Spreewald im Norden über die Niederlausitz in der Mitte bis in die Oberlausitz im Süden. Um die Fahrtwege so kurz wie nötig zu halten, erweitern wir die Möglichkeiten zur Abgabe von Trichinenproben. Die Untersuchungen erfolgen dann zu den Zeiten, welche Ihnen von den annehmenden Mitarbeiter/Innen jeweils benannt werden.
Dabei bleiben die Bedingungen für Probenentnahme, -transport, -annahme und die Probenbearbeitung unverändert. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen)
Trichinenproben
Annahmestellen Annahmezeiten
Tierarztpraxis Paulenz & Kloß Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Paul-Fahlisch-Str. 20 Mittwoch: 08:00 – 10:00 Uhr
03222 Lübbenau
( 03542 3040
Tierarztpraxis Zinke Montag: 09:00 – 09:45 Uhr
Weinbergsweg 7 Donnerstag: 09:00 – 09:45 Uhr
03229 Altdöbern
( 035434 428
Landratsamt OSL, Montag: 09:00 – 11:00 Uhr
Raum 0.13 Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr
J.-Gottschalk-Straße 36 Donnerstag: 07:30 – 11:00 Uhr
03205 Calau
( 03541/870-4435
Landratsamt OSL, Montag: 09:00 – 11:00 Uhr &
Haus III, 13:00 – 15:00 Uhr
Dubinaweg 1 Dienstag: 07:30 – 08:00 Uhr
01968 Senftenberg Donnerstag: 09:00 – 11:00 Uhr &
- 03573/870-4442 bzw. 13:00 – 15:00 Uhr
03573/870-4428 Freitag: 07:30 – 08:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Keine Probeannahmen und Untersuchungen erfolgen an gesetzlichen Feiertagen und den folgenden Terminen: 31.05.19, 04.10.19, 24.12.19, 27.12.19 & 31.12.19
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der §2b und §4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“ Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!
Gebühren Zurzeit 9,00 € je Trichinenuntersuchung entweder:
1. bar – (bitte passend) oder
2. Online Einzahlung oder Überweisung auf das Konto:
Landkreis Oberspreewald – Lausitz
Bankverbindung: Sparkasse Niederlausitz
BIC: WELADED1OSL IBAN DE56 1805 5000 3010 1000 50
Verwendungszweck: PK: 39.99999.3 / 39.02
Unter der Angabe der Wildmarkennummer und Name des Einzahlers
Allgemeine Informationen:
Probenmaterial
Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mind. 20g, besser 50g schwer sein. Alternativ können auch Unterarm- oder Zungengrundmuskulatur untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe.
Die Fleischprobe ist auslaufsicher und doppelt umhüllt zu verpacken und das Probengefäß ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein.
Für die Bezahlung bitte das Geld oder den Nachweis der online-Überweisung in der zweiten Umhüllung bereithalten.
Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung
Bis zur Abgabe bewahren Sie Ihre Proben gekühlt bei 4 - 7°C auf. Sollten autolytische (verdorbene) Proben bei uns eingehen, müssen wir diese zurückweisen. Gleiches gilt für gefrorene Proben. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. Es könnte zu falsch negativen Ergebnissen kommen.
Ergebnisübermittlung
Die Befundmitteilung erfolgt indirekt über eine automatische Freigabe (Festlegung auf den Wildursprungsscheinen). Das heißt, das Fleisch des betreffenden Tieres ist am Untersuchungstag ab der durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, FB Fleischhygiene vorgegebenen Uhrzeit zum Genuss freigegeben.
Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Dafür ist es wichtig, dass Sie an diesem Tag entsprechend Ihrer Angaben auf dem Wildursprungsschein telefonisch erreichbar sind. Die Wildursprungsscheine werden Ihnen
bei Probenabgabe gestempelt zurück gegeben bzw. nach Abschluss der Untersuchung zugesandt oder stehen auf Wunsch auch zur Abholung bereit.
Hinweis
Zusammen mit den Trichinenproben können im Rahmen des ASP- Bekämpfungsprogramms die Anträge und die Pürzel für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung abgegeben werden. Hierzu sind der mit der Wildursprungsscheinnummer versehene separat verpackte Pürzel und der vollständig ausgefüllte Antrag mitzubringen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg unter den folgend genannten Erreichbarkeiten:
Ansprechpartner:
Frau Kühn: 03573/870-4427 amtl. Tierärztin Fleischhygiene
Frau Templin: 03573/870-4428 amtl. Fachassistentin
Frau Böttcher: 03573/870-4442 SB LMÜ & Fleischhygiene