Hausschlachtung von Schweinen
Nachdem die EU-Gesetzgebung im August 2015 die Anwendung der Trichinoskopie (Quetschmethode) als Untersuchungsmethode zum Nachweis von Trichinen nicht mehr zugelassen hat, wurde 2016 im Rahmen nationaler Vorschriften die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Ausnahmefällen die Trichinoskopie als Alternativmethode einzusetzen.
Laut EU-Recht liegt der Grund für den Wegfall der Trichinoskopie in der Unsicherheit der Methode, da mit dieser keine nichteingekapselten Trichinenarten nachweisbar sind.
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich bei jeder Untersuchung auf Trichinen die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechende Untersuchungsmethode eingesetzt werden sollte.
Das sogenannte Digestionsverfahren, welches seit August 2015 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen durchgeführt wird, gilt als Referenznachweismethode. Mit dieser Methode können sowohl eingekapselte als auch nichteingekapselte Trichinenarten nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist somit als sicherer anzusehen als die Trichinoskopie (Quetschmethode).
- werden in Deutschland bei Hausschweinen nur noch sehr selten Trichinen gefunden. Laut BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin) stammten allerdings alle von 2003 bis 2012 gefundenen Trichinella-positiven Schweine aus Privathaltung, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Tiere während der Freilandhaltung durch das Fressen oder Zufütterung von Fleisch infizierter Wildtiere mit Trichinellen infiziert haben.
Das Risiko, sich als Mensch durch den Verzehr von Schweinefleisch mit Trichinellen zu infizieren, ist als sehr gering einzuschätzen, aber auch nicht hundertprozentig ausgeschlossen. Aus diesem Grund des vorbeugenden Verbraucherschutzes wendet das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen die sicherere Digestionsmethode an und weitet die Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau während der Hausschlachtesaison aus.
Wenn in begründeten Fällen die Ausnahmemöglichkeit der Trichinenuntersuchung per Quetschmethode angewendet werden soll, muss der Verfügungsberechtigte dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das Hausschwein bis zum Zeitpunkt der Schlachtung unter Bedingungen gehalten wurde, die ausschließen, dass das Tier Auslauf ins Freie hatte und mit Schadnagern in Berührung kommen konnte. Entsprechende Formulare sind erhältlich beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirks.
Ausweitung der Untersuchungszeiten:
Vom 1. November 2017 bis 24. März 2018 werden zusätzlich zu den bekannten Zeiten Trichinenuntersuchungen an folgenden Samstagen angeboten:
Abgabe der Proben im Trichinenuntersuchungslabor Calau Haupteingang Joachim-Gottschalk-Str. 36 03205 Calau |
Abgabe der Proben im Trichinenuntersuchungslabor Senftenberg Haus III Dubinaweg 1 01968 Senftenberg |
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04.11.2017 |
11.11.2017 |
18.11.2017 |
25.11.2017 |
02.12.2017 |
09.12.2017 |
16.12.2017 |
23.12.2017 |
30.12.2017 |
06.01.2018 |
13.01.2018 |
20.01.2018 |
27.01.2018 |
03.02.2018 |
10.02.2018 |
17.02.2018 |
24.02.2018 |
03.03.2018 |
10.03.2018 |
17.03.2018 |
24.03.2018 |
Anmeldung der samstäglichen Hausschlachtung:
à bis spätestens Mittwoch vor dem jeweiligen Samstag
à beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel. 03573-
8704442, 8704401 oder 8704426
und
à beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirkes
Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme:
wie bisher durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung
Entgegennahme der Proben samstags:
à zusammen mit dem ausgefülltem Untersuchungsantrag
à nur in der Zeit von 9 Uhr – 10 Uhr möglich
DVM Wachtel/ Amtstierarzt