Brucellose in Landwirtschaftsbetrieb des OSL-Kreises festgestellt
Durch Abklärungsuntersuchungen ist in einem Landwirtschaftsbetrieb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 30. Juni 2017 durch das Veterinäramt die Infektion mit der seltenen Tierseuche Brucellose festgestellt worden.
Bei Brucellose handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit. Im betroffenen Landwirtschaftsbetrieb sowie in den Kontaktbetrieben wurden alle auf der Grundlage des geltenden Tierseuchenrechts notwendigen Schritte angeordnet bzw. durchgeführt. Der gesamte Schweinebestand der betroffenen Anlagenteile ist vorsorglich getötet und unschädlich beseitigt worden. Die Ställe werden gereinigt und desinfiziert und erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen zur Wiederbelegung freigegeben.
Brucellose ist eine EU-weit anzeigepflichtige Tierseuche, da sie auch als Zoonose Bedeutung haben kann und entsprechend staatlich bekämpft wird. Der vorliegende Typ Brucella suis Biovar Zwei ist vor allem für Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen ansteckend und verfügt über die geringste Virulenz für den Menschen. In seltenen Fällen können sich Menschen direkt bei infizierten Tieren anstecken, dafür muss es jedoch zu einem engen Kontakt gekommen sein. Die Übertragung erfolgt über Ausscheidungen infizierter Tiere oder durch Aufnahme von Erregern über unzureichend erhitzte Lebensmittel. Die Krankheit ist bei Haus- und Nutztieren mit größeren regionalen Unterschieden weltweit verbreitet und bricht in Deutschland nur noch selten aus. Als mögliche Einschleppungsursache kann von Wildtieren, vornehmlich dem Feldhasen aber auch Wildschweinen, ausgegangen werden.
Alle direkt oder indirekt mit der Ausbruchsanlage in Kontakt gekommenen Tierhaltungen wurden vom Veterinäramt gesperrt und Abklärungsuntersuchungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeordnet. Der allgemeine Verbraucherschutz und der Schutz der Tierbestände haben dabei größte Priorität für das amtliche Handeln des Veterinäramtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.