Blauzungenkrankheit - Aktuelle Hinweise und Informationen
Tierseuchenallgemeinverfügung
Genehmigung der Impfung gegen Bluetongue-Virus (BTV) 4 und/oder BTV 8
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Für das gesamte Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird die Genehmigung zur Durchführung der Impfung empfänglicher Tiere gegen BTV 4 und/oder BTV 8 unter folgenden Auflagen erteilt:
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Rinder: Die Impfung ist für jedes geimpfte Rind einzeln innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Impfung durch den Hoftierarzt im HIT unter Angabe des Impfdatums und des Impfstoffes einzutragen.
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Schafe und Ziegen: Die Impfung ist bestandsbezogen innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Impfung durch den Hoftierarzt im HIT unter Angabe des Impfdatums und des Impfstoffes einzutragen.
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Andere Tierarten: BTV-empfängliche Tierarten, für die kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, können in der Verantwortung des behandelnden Tierarztes geimpft werden oder die Impfung wird unter Beteiligung des Herstellers als Feldversuch beim Paul-Ehrlich-Institut beantragt. Die erforderlichen Angaben sind vom Tierhalter, bestätigt durch den Impftierarzt, schriftlich an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu übermitteln.
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Dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft ist innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Impfung durch den Hoftierarzt das Datum der Impfung, die Registriernummer des Betriebes, die Anzahl der geimpften Tiere sowie der verwendete Impfstoff schriftlich mitzuteilen.
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Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Erläuterung
1.) Laut aktueller Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes "hat sich die Blauzungenkrankheit, Serotyp 4 (BTV-4), von Griechenland über den Balkan Richtung Nordwesten ausgebreitet. Ende 2015 und Anfang 2016 wurden Fälle in Österreich festgestellt. Im Jahr 2016 waren bisher im Wesentlichen Italien, Slowenien, Kroatien und Serbien betroffen. Die Fälle im Norden Italiens, bei denen hauptsächlich Rinder und Schafe, aber auch einzelne Ziegen- und Muflonbetriebe betroffen sind, liegen zum Teil weniger als 150 km entfernt von der deutschen Grenze. In Frankreich zirkuliert die Blauzungenkrankheit, Serotyp 8 (BTV-8), seit August 2015. Im Herbst 2016 stieg die Anzahl gemeldeter BT-Fälle wieder stark an und es kam zu einer Ausdehnung des betroffenen Gebiets. Inzwischen liegen einige der gemeldeten Fälle weniger als 150 km von der deutschen Grenze entfernt (siehe Karte). In Frankreich wurden im März 2017 (Stand 23.3.2017) 68 BTV-8 Fälle gemeldet. Im Februar 2017 waren es deren 180 und im Januar 2017 251 Fälle.
In Italien zirkuliert BTV-4 in den meisten Regionen Italiens. In diesem Jahr wurden bisher 65 Fälle gemeldet, 31 Fälle im Januar 18 Fälle im Februar und bis zum 22. März 2017 4 Fälle.
Auswirkungen auf Deutschland
Auch wenn die aktuellen Epidemien von BTV-8 und BTV-4 mit wenig ausgeprägten Krankheitszeichen einhergehen, ist die klinische Überwachung für die Früherkennung wichtig. Folgende Symptome sind möglich: Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Geschwüre und Nekrosen in der Haut und der Maulschleimhaut, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmaßen sowie Atembeschwerden. Stellen Tierhalter solche Symptome fest, sollten sie umgehend ihren Bestandstierarzt kontaktieren.
Da sich die Blauzungenkrankheit weiter in Richtung Deutschland ausgebreitet hat und die Tierseuche insbesondere bei Schafen und Ziegen zu schweren Erkrankungen und Todesfällen führen kann, sollten Tierhalter empfängliche Tiere gegen BTV-8 und BTV-4 impfen lassen."
(Friedrich-Löffler-Institut, nationales Referenzlabor)
2.) Rechtlicher Hintergrund:
Die Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit legt fest, dass im Fall der Seuchenfeststellung ein Sperrbezirk mit einem Radius von 100 km um den Ausbruchsbestand und zusätzlich mit einem 50 km Radius um den Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet eingerichtet werden muss.
Fazit
Von den o.g. Schutzmaßregeln wäre eine erhebliche Zahl Tierhalter betroffen, da ein Nachweis des Erregers in Deutschland Handelsbeschränkungen nach sich ziehen würde, das Eintragsrisiko zudem als hoch bewertet wird und die Gesunderhaltung hiesiger Nutztierbestände Ziel des veterinärrechtlichen Verwaltungshandelns ist. Daher wird mit der Tierseuchenallgemeinverfügung nun die Möglichkeit für die Tierhalter des Landkreises geschaffen, ihre Tiere ohne großen bürokratischen Aufwand gegen diese anzeigepflichtige Tierseuche impfen zu lassen. Bisher musste jeder Tierhalter die Genehmigung einzeln beantragen.
Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch Vektoren, insbesondere Gnitzen, übertragen. Insofern ist eine Impfung anzuraten, bevor das Vorkommen von Stechinsekten witterungsbedingt stark ansteigt.