Kfz-Zulassungsbehörde
Für Besuche gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Dies bedeutet nach wie vor: Abstand & Hygiene. Eine medizinische Maske oder FFP2-Maske muss nicht mehr getragen werden.
Hinweis:
Ab September 2022 gelten bis auf Weiteres geänderte Öffnungs- und Bearbeitungszeiten für die Bereiche Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Calau.
Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Zudem haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.
Uhrzeiten für die Abgabe in den Einwurfboxen:
- Montag und Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Standorte der Einwurfboxen:
- Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
- Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)
Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg
Online-Terminvergabe:
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Wie kann ich Anträge bei der Kfz-Zulassungsbehörde stellen und Unterlagen einreichen?
Onlineanträge (i-Kfz)
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ ist ab sofort auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz möglich.
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Hier gelangen Sie zur internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ im Landkreis OSL:
Was ist zu tun? Was wird benötigt?
Diese Fragen werden in den Videos des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erklärt. Schauen Sie sich dort an, wie es funktioniert.
- Video - ein Fahrzeug abmelden hier klicken
- Video - ein Fahrzeug umschreiben bzw. wiederzulassen hier klicken
- Weiterführende umfassende Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMVI hier
Post
Unterlagen für Zulassungsvorgänge können auf postalischem Weg eingereicht werden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg
Briefkasten Kreisverwaltung
Es besteht die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.
Standorte:
- Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
- Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)
Dies ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Sie benötigen folgende Unterlagen und Dokumente:
Für Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen (Abmeldung):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen
Soll dass Kennzeichen reserviert werden, muss das entsprechend mitgeteilt werden.
Entwertete Kennzeichen werden zurückgesandt.
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- Zulassungsbescheinigung Teil II, falls vorhanden
- EG- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- gegebenenfalls Mitteilung des Wunschkennzeichens
- gegebenenfalls Gutachten
Für die Wiederinbetriebnahme:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- bei der Ausserbetriebsetzung verwendete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei der Wiederzulassung auf denselben Halter)
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- Kopie des letzten Untersuchungsberichts, sofern eine gültige HU nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgeht
Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter unter Kennzeichenmitnahme:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter mit Kennzeichenänderung:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- amtliche Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
- ggfs. Mitteilung des Wunschkennzeichens
Wie bekomme ich meine Zulassungsdokumente bzw. Plaketten?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.
Die neuen/ergänzten Zulassungsdokumente und gegebenenfalls Plaketten für die amtlichen Kennzeichen werden mit entsprechendem Gebührenbescheid dem Halter auf postalischem Weg zugesandt.
Die geprägten Kennzeichen müssen selbst beschafft werden.
Hinweis:
Grundsätzlich erhöhen sich die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, da die Postrückläufe mit Rückschein erfolgen.
Formulare & Unterlagen KFZ-Zulassung
Wunschkennzeichen
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