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Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - Technische Bauaufsicht

Baugenehmigung


Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn

  • das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
  • es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
  • das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
  • die Erschließung nicht gesichert ist.

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag
  • Bauvorlagen

Ansprechpartner

Urszula Dullin
Telefon (03541) 870-5460

Herr Kilian
Telefon (03541) 870-5441

Frau Radke
Telefon (03541) 870-5451

Frau Handke
Telefon (03541) 870-5464

Frau Wagenschwanz
Telefon (03541) 870-5450


Formulare

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