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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - Technische Bauaufsicht

Bauanzeige


Kurzinformationen

Der Objektplaner erklärt, dass er die Zulässigkeit des Vorhabens nach den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehend geprüft hat und die Verantwortung für diese Prüfung selbst trägt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für das Bauanzeigeverfahrens vorliegen und die Bauvorlagen und Nachweise vollständig und richtig sind. Im Unterschied zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhält der Bauherr keine Baugenehmigung.


Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 12 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauanzeige
  • Bauvorlagen

Ansprechpartner

Frau Wagenschwanz
Telefon (03541) 870-5450

Urszula Dullin
Telefon (03541) 870-5460

Frau Radke
Telefon (03541) 870-5451

Herr Kilian
Telefon (03541) 870-5441

Frau Rapkow
Telefon (03541) 870-5462


Formulare

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